BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13489 21. Wahlperiode 26.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 19.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Innovations-Wachstumsfond – Kommt da noch was? Am 20. Januar 2016 verabschiedete die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag zur Gründung eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ (Drs. 21/2770). Der Senat erklärte, dass das geplante Gesamtvolumen in Höhe von 100 Millionen Euro nur zu maximal 10 Prozent aus Haushaltsmitteln der Stadt bestritten werden solle. Für den restlichen Finanzbedarf gebe es bereits zahlreiche Zusagen aus der Wirtschaft, hieß es von Seiten der SPD- Fraktion. Auf mehrere Nachfragen musste der Senat seit Sommer 2016 einräumen, dass die selbst gesetzten Ziele bislang erreicht worden seien (unter anderem Drs. 21/5160, 21/6454, 21/8310). Mit mehr als einem Jahr Verspätung konnte im Herbst 2017 schließlich ein rudimentärer Prüfbericht im Wirtschaftsausschuss diskutiert werden. Abgesehen von der Bestätigung der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit eines lokalen Hamburger Fonds warf der Bericht jedoch mehr Fragen auf, als er Antworten gab. Dennoch wird der Innovations- Wachstumsfonds in jeder fachlich passenden Senatsdrucksache als große Hamburger Errungenschaft zur Förderung der Gründerszene angepriesen. Während Bundesländer wie Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Baden- Württemberg bei der Start-up-Förderung Tatsachen schaffen, liegt der Bürgerschaft auch fast zweieinhalb Jahre nach dem Gründungsbeschluss des Hamburger Fonds weiterhin kein Konzept oder eine Liste mit Investoren vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das im Dezember des Jahres 2017, unmittelbar nach dem Bürgerschaftsbeschluss, gestartete europaweite Ausschreibungsverfahren hat zu guten Ergebnissen geführt. Das Bieterverfahren wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) durchgeführt. Das Auswahlgremium ist mit externen Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern der IFB und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) besetzt. Die erste Verhandlungsrunde mit drei Bieterinnen und Bietern ist mittlerweile abgeschlossen und modifizierte Angebote wurden von den Bieterinnen und Bietern gefordert . Der Abschluss des Verfahrens ist abhängig von der Entscheidung über das weitere Vorgehen nach Eintreffen der überarbeiteten Angebote. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der IFB wie folgt: 1. Zur Findung eines Fondsmanagements sollte eine europaweite Ausschreibung stattfinden. Ist diese mittlerweile abgeschlossen? Drucksache 21/13489 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Wie viele Bewerber wurden eingeladen? Aus wie vielen Bewerbern wurde letztlich ausgewählt ? Wenn nein, wann ist das Ende der Ausschreibung vorgesehen? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Anforderungen wurden an die Fondsmanagement-Bewerber gestellt? Nach welchen Kriterien wurden passende Kandidaten ausgewählt ? Ein wesentliches Kriterium zur Auswahl der Fondsmanagement-Bewerberinnen und Bewerber ist die Schlüssigkeit und Qualität der Angebote. Neben dem vorgelegten Fondskonzept (inhaltliche Ausrichtung und Investmentstrategie) wird dabei besonderer Wert auf Erfahrungen im Auflegen und Managen vergleichbarer Fonds oder einschlägige vergleichbare unternehmerische Erfahrungen gelegt. Weitere Kriterien sind die Präsentation und das Verhandlungsgespräch sowie der Preis. 3. Gibt es mittlerweile ein Konzept für den Hamburger Innovations-Wachstumsfonds zur Förderung der lokalen Gründerszene? Wenn ja, wann wird das Konzept der Bürgerschaft zur Beratung zugehen ? Wenn nein, wann soll dieses vorliegen und der Bürgerschaft zugehen? Die detaillierte Konzeptentwicklung im Rahmen des Hamburger Innovations- Wachstumsfonds obliegt dem privaten Fondsmanagement und ist damit Bestandteil des Auswahlverfahrens. Eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft ist nicht vorgesehen . 4. Gibt es mittlerweile erste Investoren? Wenn ja, mit welchem Volumen? Wenn nein, bis wann sollen die Investoren angeworben werden, um den vom Senat bekanntgegebenen Zeitplan der operativen Inbetriebnahme des Fonds Anfang 2019 noch zu halten? Verbindliche Zusagen von Investoren können erst vorliegen, wenn das Fondmanagement ausgewählt wurde und mit dem Fundraising begonnen hat. Daher ist eine Aussage zu potenziellen Investoren aufgrund des laufenden Auswahlprozesses hinsichtlich des Fondsmanagements nicht möglich. 5. Zuletzt gab der Senat im Wirtschaftsausschuss bekannt, es „sollte nicht sklavisch daran festgehalten werden, dass komplett nur in Hamburg investiert werden dürfe.“ (Drs. 21/11179), sondern auch international. Welchen genauen Mehrwert hat der Hamburger Steuerzahler (10 Prozent des Fonds-Volumens sollen aus Haushaltsmitteln bereitgestellt werden) von Investitionen außerhalb Hamburgs? Verfolgt der Senat nun anstatt einer lokalen Wirtschaftsförderung eine profitorientierte Investitionsstrategie auf Grundlage von Steuergeldern? Zu den Zielen des Hamburgischen Innovations-Wachstumsfonds siehe Drs. 21/10348. 6. Laut Prüfbericht wird geraten, den Innovations-Wachstumsfonds möglichst auf spezifische Investitionsfelder zu beschränken. Der Senat gab im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsausschusses jedoch bekannt, sich auch an diese Empfehlung nicht halten zu wollen, sondern den Fonds möglichst breit aufzustellen (Drs. 21/11179). Wie begründet es der Senat, dass er sich an den eigens erstellten Prüfbericht nicht halten möchte, sondern eine gegenteilige Strategie verfolgt? Wie in Drs. 21/11179 dargestellt, soll der Hamburger Innovations- und Wachstumsfonds sich auf für Hamburg relevante Technologiefelder und Wachstumsbranchen fokussieren. Der inhaltliche Schwerpunkt ist allerdings durch das Fondsmanagement Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13489 3 zu spezifizieren und damit Teil des Auswahlprozesses. Auf eine inhaltliche Vorfestlegung hat der Senat bewusst verzichtet. 7. Wie begründet es der Senat, dass seit dem Gründungsbeschluss des Innovations-Wachstumsfonds bereits zweieinhalb Jahre vergangen sind, ohne dass der Fonds seinen Betrieb aufgenommen hat und vermutlich noch mindestens ein weiteres Jahr vergehen wird, bevor der Fonds überhaupt operativ tätig sein kann? Hält er dieses Arbeitstempo im nationalen und internationalen Vergleich für wettbewerbsfähig? Siehe Vorbemerkung.