BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13494 21. Wahlperiode 26.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 19.06.18 und Antwort des Senats Betr.: (Flug-)Reisefähigkeit bei Abschiebungen – Nachfragen Aus den Antworten auf meine Anfrage Drs. 21/12632 vom 17.04.2018 ergeben sich weitere (Nach-)Fragen zur ärztlichen Begleitung von Abschiebungen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ausweislich der Anfrage wurden im Jahr 2015 37 Abschiebungen in ärztlicher Begleitung durchgeführt, im Jahr 2016 waren es 59 und im Jahr 2017 waren es 47 ärztlich begleitete Abschiebungen. Diese Zahlen betreffen die tatsächlich in ärztlicher Begleitung durchgeführten Abschiebungen. In wie vielen Fällen insgesamt (also unter Berücksichtigung der Fälle, in denen die Abschiebung nicht durchgeführt wurde) hat in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils die ärztliche Begutachtung ergeben, dass eine Abschiebetauglichkeit nur bei ärztlicher Begleitung gegeben ist? Entsprechende Auswertungen aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren sind nicht möglich. Der Ärztliche Dienst, der aus datenschutzrechtlichen Gründen als alleinige Stelle auf mögliche Daten Zugriff hätte, konnte in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keinen Beitrag übermitteln . 2. Wie viele Abschiebungen von Personen, bei denen aufgrund einer ärztlichen Untersuchung eine Abschiebetauglichkeit bei ärztlicher Begleitung angenommen wurde, wurden aus welchen Gründen jeweils nicht durchgeführt ? Bitte nach Gründen (zum Beispiel gesundheitliche Gründe, rechtliche Gründe et cetera) aufschlüsseln und nach Jahren differenzieren . Eine statistische Erfassung der Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Die händische Durchsicht mehrerer Hundert Ausländerakten von Personen, die im gefragten Zeitraum (zunächst) nicht abgeschoben wurden, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Auf die Antwort auf die Frage nach ärztlichen Honoraren für ärztlich begleitete Abschiebungen wurden geantwortet, dass für ärztliche Honorare im Jahr 2017 160.000 Euro gezahlt wurden. Bei 47 ärztlich begleiteten Abschiebung im gleichen Zeitraum, würde dies ein ärztliches Honorar von über 3.400 Euro pro Abschiebungen bedeuten. Gleichzeitig wurde auf meine Anfrage Drs. 21/440 geantwortet, dass die Honorare bei ärztlicher Begleitung von der Dauer der Maßnahme abhängen und von 500 Euro (bei einer Dienstzeit von bis zu zehn Stunden) bis zu 500 Euro pro Tag bei einer mehrtätigen Dienstreise variieren. Wie lassen sich vor Drucksache 21/13494 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 diesem Hintergrund die 2017 angefallenen Kosten von 160.000 Euro bei 47 durchgeführten ärztlich begleiteten Abschiebungen verstehen beziehungsweise erklären? Die in Drs. 21/12632 genannten Kosten beziehen sich, wie dargestellt, auf alle ärztlichen Honorare, Arzneimittel und medizinischen Verbrauchsmaterialien, die beim Produkt „Vollzug ausländerrechtlicher Entscheidungen“ gebucht wurden. Hierin sind beispielsweise auch Kosten für vorausgehende Untersuchungen zur Flugtauglichkeit von Flüchtlingen und die medizinischen Leistungen im Ausreisegewahrsam enthalten. Eine separate Erfassung der Kosten für die ärztliche Begleitung während eines Fluges erfolgt nicht.