BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13499 21. Wahlperiode 26.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 20.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Vorzugsbehandlungen in der Senatsdrucksache „Horner Geest" gefordert „Die Bild“-Zeitung berichtet im Artikel „IN HORNER GEEST Behörde beeinflusst Wohnungsvergabe“1 vom 09.06.2018 davon, dass in der Senatsdrucksache „Horner Geest“ die Gleichstellungsbehörde, geleitet von der Zweiten Bürgermeisterin und Senatorin Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen ), bei der Wohnungsvergabe in Horn „Randgruppen“ bevorzugen möchte. In der Senatsanfrage „Horner Geest“ soll die Formulierung stehen: „bei der Durchmischung des Wohnraumes für die unterschiedlichen Altersgruppen alleinerziehende Personen... Lesben, Schwule, trans* und inter*geschlechtliche Personen besonders zu berücksichtigen“. Die Pressestelle der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt veröffentlicht die Senatsanfrage nicht mit dem Verweis, dass die Senatsanfrage nicht öffentlich sei, bestätigt jedoch auf Anfrage den im Artikel „Der Bild“-Zeitung erwähnten Abschnitt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lautet der Abschnitt mit der Formulierung „bei der Durchmischung des Wohnraumes…“ exakt im Wortlaut? 2. Wieso wurde diese Senatsanfrage nicht im Transparenzportal veröffentlicht ? 3. Inwieweit verstößt die Aussage gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird derzeit ein Zukunftsbild für den Stadtraum Horner Geest erarbeitet. Die entsprechende Drucksache ist vom Senat noch nicht beschlossen. 1 https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/horner-geest-wohnungsvergabe-beeinflusst- 55948296.bild.html.