BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13510 21. Wahlperiode 26.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 20.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Rückkauf Fernwärmenetz – Macht Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher (SPD) das Thema zur Chefsache? Der Rückkauf des Fernwärmenetzes beschäftigt Hamburg weiter. Der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher erklärte am 13.06.2018, dass es für die Verbraucher infolge der Festlegung auf ein neues Fernwärmekonzept keine Preissteigerung geben dürfe, die über die allgemeinen Preissteigerungsraten hinausgingen.1 Damit positioniert sich der Erste Bürgermeister deutlich zurückhaltender als sein Umweltsenator. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hat der Erste Bürgermeister das Thema Rückkauf des Fernwärmenetzes in seinen Geschäftsbereich übernommen oder hat er in Zusammenhang mit dieser Thematik von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht? Wenn ja, wann genau in welcher konkreten Weise? Nein. 2. Welche sonstigen Vorgaben, konkrete Initiativen oder Maßnahmen mit Bezug zur Thematik des Fernwärmenetzrückkaufs wurden seitens der Senatskanzlei beziehungsweise des jeweiligen Ersten Bürgermeisters oder Staatsrats der Senatskanzlei seit Jahresbeginn 2018 jeweils wann genau angeordnet beziehungsweise eingeleitet? Inwieweit weisen diese Maßnahmen, Initiativen oder Vorgaben dabei einen Bezug zu der eingangs aufgeführten Aussage des Ersten Bürgermeisters auf? 3. Ist der Erste Bürgermeister in Zusammenhang mit der Thematik des Fernwärmenetzrückkaufs in direkten Kontakt mit Vertretern von Vattenfall getreten? Wenn ja, wann genau in welcher konkreten Weise? 4. Welche Schreiben, E-Mails oder sonstigen Kontaktaufnahmen mit Bezug zur Thematik des Fernwärmenetzrückkaufs gab es zwischen der Senatskanzlei, insbesondere dem jeweiligen Ersten Bürgermeister, und jeweils welchen Repräsentanten von Vattenfall seit Jahresbeginn 2018? a. Von jeweils wann genau stammen sie? (Bitte das genaue Datum angeben.) b. Wer war der jeweilige Adressat? 1 Vergleiche hamburg1.de vom 13.06.2018. URL.: https://www.hamburg1.de/nachrichten/ 36121/Tschentscher_aeussert_sich_zur_Fernwaerme.html. Drucksache 21/13510 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Welche Reaktion erfolgte jeweils wann genau? (Bitte das genaue Datum angeben.) 5. Welche direkten Gespräche mit Bezug zur Thematik des Fernwärmenetzrückkaufs gab es zwischen dem jeweiligen Ersten Bürgermeister oder dem Staatsrat beziehungsweise Chef der Senatskanzlei und jeweils welchen Repräsentanten von Vattenfall seit Jahresanfang 2018? Jeweils wann genau fanden sie statt? 6. Welche direkten Gespräche mit Bezug zur Thematik des Fernwärmenetzrückkaufs gab es zwischen dem jeweiligen Finanzsenator oder der Staatsrätin der Finanzbehörde und jeweils welchen Repräsentanten von Vattenfall seit Jahresanfang 2018? Jeweils wann genau fanden sie statt? 7. Welche Informationen und Meinungen bezüglich der Thematik des Rückkaufs des Fernwärmenetzes wurden bei den unter Fragen 3. bis 6. erwähnten Gelegenheiten ausgetauscht? Der Senat sieht von einer Beantwortung der Fragen ab. Beim Rückkauf des Wärmenetzes wie auch der Frage, wie die zukünftige Wärmeversorgung in Hamburg erfolgt, handelt es sich um einen laufenden Verhandlungsprozess zwischen der Stadt und Vattenfall. Insoweit ist anerkannt, dass die Exekutive aufgrund der Gewaltenteilung und des verfassungsrechtlichen Verbots der parlamentarischen Mitregierung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Auskünfte zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen zu erteilen (hierzu vergleiche BVerfG v. 21.10.2014, Az.: 2 BvE 5/11, Rdnr. 137). Auch steht das Staatswohl einer Beantwortung entgegen, da die begehrten Auskünfte die Verhandlungsposition der Stadt in den Gesprächen mit Vattenfall beeinträchtigen könnten. Eine Gefährdung oder auch nur unerwünschte Einwirkung auf die Verhandlungsposition und damit die freie Entscheidungsfindung und Willensbildung des Senats könnten sich hierbei auch bereits aus öffentlichen Diskussionen darüber ergeben , wer wann mit wem worüber gesprochen hat.