BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13514 21. Wahlperiode 29.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 21.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Abschlepphochburg Hamburg (IV) – Aus welchen Gründen werden Fahrzeuge an den Haken genommen und wird dabei stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Ein nach den geltenden Verkehrsregeln organisierter ruhender Verkehr ist eine Grundvoraussetzung, damit der fließende Verkehr weitestgehend störungsfrei abläuft. Das Sicherstellen beziehungsweise Abschleppen von Fahrzeugen ist in diesem Kontext von besonderer Bedeutung. Die Anordnung der Sicherstellung beziehungsweise des Abschleppens obliegt hierbei ausschließlich der Polizei. Wie aus der Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 21/13309) kürzlich bekannt wurde, wurden im vergangenen Jahr 17.282 Fahrzeuge auf öffentlichem Grund in Hamburg sichergestellt und in den sogenannten Autoknast in der Ausschläger Allee abgeschleppt. Dies ist ein Anstieg um rund 13 Prozent beziehungsweise fast 2.000 Abschleppvorgänge gegenüber dem Jahr 2014. Dieses Wachstum der „Abschlepphochburg Hamburg“ ist dann zu begrüßen, wenn die Abschleppvorgänge angeordnet wurden, weil die betroffenen Fahrzeuge andere Verkehrsteilnehmer behindert oder sogar gefährdet haben. Weitere Gründe sind unter anderem die Missachtung befristet eingerichteter Halteverbote oder neuerdings auch das Parken auf Stellplätzen für Elektrofahrzeuge . Allerdings ist bei sämtlichen Abschleppvorgängen stets das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn beispielsweise eine Parkscheibenregelung gilt und die Höchstparkdauer überschritten wird, darf nicht abgeschleppt werden, wenn in der Nähe öffentliche Parkplätze frei sind. Gerade weil Falschparken nicht immer aus Absicht oder Überzeugung erfolgt, sondern auch aus Unachtsamkeit oder Unkenntnis, ist zu klären, wie häufig aus welchen Gründen von öffentlichem Grund in Hamburg abgeschleppt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Gründe lagen den in Drs. 21/13309 aufgeführten Abschleppvorgängen von öffentlichem Grund in Hamburg im Jahr 2017 zugrunde? Bitte für die verschiedenen Gründe für das Anordnen eines Abschleppvorgangs von öffentlichem Grund aufschlüsseln. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Abschleppvorgänge des erfragten Zeitraums erforderlich. Die Auswertung von über 17.000 Vorgängen ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/13514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Liegen aktuell Anweisungen seitens der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gegenüber der Polizei bezüglich des Abschleppens aus bestimmten Gründen vor? Wenn ja, a) um welche Gründe handelt es sich jeweils? b) warum ist es der BIS wichtig, besonders aus diesen Gründen Abschleppvorgänge anordnen zu lassen? c) wann wurden diese Anweisungen jeweils erlassen? d) warum wurden diese Anweisungen jeweils erlassen? Nein. 3. Wie hat sich die Anzahl der Widerspruchsverfahren gegen Bescheide aufgrund des Abschleppens von öffentlichem Grund in Hamburg im vergangenen und im laufenden Jahr entwickelt und wie vielen Widersprüchen wurde in diesem Zeitraum stattgegeben? Jahr Monat Widersprüche Stattgaben* 2017 Januar 207 24 Februar 184 6 März 206 9 April 118 15 Mai 170 18 Juni 158 9 Juli 241 15 August 107 19 September 213 25 Oktober 122 22 November 136 24 Dezember 73 14 gesamt 1.935 200 2018 Januar 121 15 Februar 127 18 März 153 9 April 168 14 Mai 135 23 gesamt 704 79 * Die Anzahl der Stattgaben bezieht sich auf den Monat der Entscheidung, da ein Widerspruchsverfahren einzelfallabhängig bis zu sechs Monaten andauern kann. 4. Wie viele Verfahren wegen Abschleppens von öffentlichem Grund in Hamburg werden aktuell vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geführt? In 101 Fällen steht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg noch aus. 5. Wie viele Klagen gegen Abschleppvorgänge von öffentlichem Grund in Hamburg wurden 2017 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erhoben? In 78 Fällen. 6. Wie vielen Klagen Betroffener vor dem Verwaltungsgericht Hamburg bezüglich Abschleppvorgängen von öffentlichem Grund in Hamburg waren 2017 erfolgreich? In drei Fällen erfolgte eine Klagestattgabe.