BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13517 21. Wahlperiode 29.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Lorkowski und Harald Feineis (AfD) vom 21.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Schutzmaßnahmen für den Zander – Hat es etwas gebracht? Der Zander hat sich seit der deutlichen Verbesserung des ökologischen Zustands der Elbe in den Neunzigerjahren in den Hamburger Gewässern prächtig entwickelt. Ansässige Fischer und Sportangler haben zum Teil erhebliche Erträge aus dem Fang dieser Fischart erreichen können. Insbesondere die Sport- und Freizeitangler schätzen den Zander als wertvollen Zielfisch. Seit 05. Januar 2017 gibt es in Hamburg neue Schutzregeln für die Fischerei auf den Zander. Grund ist, so die Aussage der Behörde, ein deutlich festzustellender Rückgang der Zanderbestände in der fischereilichen Praxis. Nur durch den Schutz der Laichgebiete und Winterlager sieht man eine Chance, die langfristige Reproduktionsmöglichkeit der Zanderpopulation zu gewährleisten. Während viele Binnengewässer Hamburgs abseits der Elbe verpachtet sind oder nicht befischt werden dürfen, gilt dies für weite Teile des Elbehauptstromes , sowohl Süder- als auch Norderelbe, nicht. Diese Gewässerbereiche sind zur Fischerei freigegeben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie haben sich die Zanderbestände im vergangenen Jahr nach Einführung der Schutzmaßnahmen entwickelt? Die Entwicklung von Fischpopulationen hängt von zahlreichen Einflussfaktoren ab. Insbesondere beim Zander gibt es erhebliche Populationsschwankungen bedingt durch die sogenannte Zandermüdigkeit. Die Entwicklung der Zanderbestände kann daher nur langfristig bewertet werden. Der Zandernachwuchs der Jahrgänge 2017 und 2018 hat fischereilich, bedingt durch die geringe Größe, bisher keine Relevanz, sodass keine Aussage zur Bestandsentwicklung in diesen beiden Jahren getroffen werden kann. 2. Welche weiteren Fischarten, die für Sportangler von Bedeutung sind, stehen in Hamburger Gewässern unter besonderem Schutz? Neben dem Zander sind insbesondere der Hecht, der Rapfen, der Aal und der Karpfen für Hamburger Anglerinnen und Angler von Relevanz. Alle Fischarten sind durch ein Mindestmaß (gesetzliche Mindestgröße zur Entnahme), der Hecht zusätzlich durch eine Schonzeit geschützt. Der Barsch profitiert zudem vom Kunstköderverbot zum Schutz des Zanders. Drucksache 21/13517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Sind zur Überprüfung der Einhaltung dieser Schutzbestimmungen Kontrollen durchgeführt worden? Wenn ja, wie viele? Welche Verstöße wurden festgestellt? Die zuständige Behörde hat nach Einführung der Schutzmaßnahmen verstärkt kontrolliert . Es wurden etwa 150 Kontrollen durchgeführt. Im Jahr 2017 wurden 20, im Jahr 2018 zehn Verstöße gegen das Verbot der Verwendung von Kunstködern beziehungsweise des Köderfisches festgestellt. 4. Wenn 3. bejaht wird, welche Ordnungs- oder Strafgelder wurden verhängt ? Die Schutzmaßnahmen wurden im Wege einer Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, daher kommen zur Ahndung von Verstößen Zwangsmittel zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes in Betracht. Ein etwaiges Zwangsgeld setzt eine Verwarnung voraus. Erst bei einem wiederholten Verstoß wäre ein Zwangsgeld angezeigt. 5. Die Belastung der Elbe mit Schadstoffen in gewissen Bereichen des Hafens ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Allerdings besteht immer noch eine hohe Belastung insbesondere mit chlorierten Kohlenwasserstoffen. Einige Fischarten akkumulieren aufgrund ihrer Lebensweise diese Schadstoffe. Gibt es vonseiten der Hamburger Behörden in diesem Zusammenhang Verzehrempfehlungen für in der Hamburger Elbe gefangenen Fisch, vergleichbar denen, wie sie zum Beispiel vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegeben wurden? Wenn ja, welche Belastungen und Fischarten sind dort genannt? Es bestehen Empfehlungen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) dahin gehend, nicht mehr als 1 bis 2 Kilogramm Elbefisch pro Monat und Person zu verzehren . Eine Unterscheidung nach Fischarten, Altersklassen oder Fangorten wird nicht vorgenommen. Diese Empfehlung gilt auch für die Gewässerteile der Hamburger Tideelbe.