BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13519 21. Wahlperiode 29.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 21.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Führung und Personalsituation der Grundschule Knauerstraße – Sind dem Senat und der Behörde Probleme bekannt? Bürger berichten über Probleme im Zusammenhang mit der Führung und der Personalsituation an der Grundschule Knauerstraße. Es wird berichtet, dass es zu problematischen Situationen in Bezug auf die Amtsführung der Direktion gekommen ist. Hierbei wird zunächst eine weitgehende Intransparenz und mangelnde Kommunikation in Bezug auf die Personalsituation der Grundschule Knauerstraße genannt. Auch Probleme bezüglich der Beteiligung des Personalrats werden genannt. Zudem hätte es unter der aktuellen Direktion auch eine Vielzahl weiterer Probleme mit Personalbezug, beispielsweise in Bezug auf Kündigungen und Versetzungen gegeben. Weiterhin würden Mitarbeiter die Schule aufgrund der Probleme verlassen oder ihre Ämter niederlegen . Den Berichten zufolge begannen die Probleme bereits bei Einsetzung der neuen Direktion im Jahr 2013. Hier sei die derzeitige Direktion nach zwei gescheiterten Durchläufen im Findungsverfahren gegen die mehrheitliche Empfehlung der Lehrerschaft durch die BSB eingesetzt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schulleiterin führt die Schule auf der Grundlage der gültigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und steht dabei regelhaft im Austausch mit der regionalen Schulaufsicht . Die im Vortext genannten Vorwürfe wie intransparente Amtsführung oder diverse Personalprobleme können von der Schulaufsicht nicht bestätigt werden. Schulwechsel von Lehrkräften sind das Ergebnis eines individuellen Abwägungsprozesses der einzelnen Lehrkraft, so wirkt sich zum Beispiel berufliche Mobilität für die Übernahme einer Leitungsposition förderlich aus. Kündigungen wurden – anders als im Vortext behauptet – weder von der Schulleitung noch von der zuständigen Behörde ausgesprochen. Sofern erfragte Daten zur Situation an der Grundschule Knauerstraße personenbezogene Daten betreffen, können diese aufgrund der überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Betroffenen nicht an die Bürgerschaft nach § 89 Absatz 3 des Hamburgischen Beamtengesetzes und nach Artikel 6 Absatz 1 e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Verbindung mit § 10 Hamburgischen Datenschutzgesetz übermittelt werden. Danach ist eine entsprechende Verarbeitung der Daten nur zulässig , wenn sie der Bearbeitung der Schriftlichen Kleinen Anfrage dient und überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen. In dem hier bestehenden Zusammenhang würden Antworten Rückschlüsse auf konkrete Personen zulassen. Dem Recht der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss deshalb Vorrang eingeräumt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie beurteilen der Senat oder die zuständige Behörde die Umstände bezüglich des Findungsverfahrens und der Einsetzung der Direktion im Jahr 2013? 2. Sind dem Senat oder der zuständigen Behörde Probleme in Bezug auf die Führung und die Personalsituation der Grundschule Knauerstraße bekannt? a. Wenn ja: bitte im Detail darstellen. b. Wenn nein: warum nicht? 3. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, ob Mitarbeiter der Grundschule Knauerstraße aufgrund der genannten Probleme ihre Ämter niedergelegt, ihre Tätigkeit beendet oder auch die Schule verlassen haben? a. Wenn ja: Wie beurteilen der Senat oder die zuständige Behörde diesen Sachverhalt? b. Wenn nein: warum nicht? Siehe Vorbemerkung. In einem Einzelfall hat ein Personalgespräch der zuständigen Schulaufsicht mit einer Lehrkraft dazu geführt, dass die ausgeübte Tätigkeit an der Schule nicht fortgesetzt wurde. 4. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, ob es einen transparenten und lösungsorientierten Austausch bezüglich der Personalsituation an der Grundschule Knauerstraße zwischen der Direktion und Vertretern der Elternschaft gegeben hat? a. Wenn ja: Bitte den Verlauf dieses Austauschs darstellen. b. Wenn nein: warum nicht. Zu den Aufgaben einer Schulleitung gehört unter anderem, dass sie den Elternrat über relevante Angelegenheiten der Schule informiert (§ 89 Absatz 3 Nummer 5 HmbSG). Die Schulleiterin nimmt dazu regelhaft an den Sitzungen des Elternrates teil und informiert die Eltern über die Grundsätze sowie den Stand der Personalversorgung . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Besteht aus Sicht des Senats oder der zuständigen Behörde eine Verpflichtung der Direktion der Grundschule Knauerstraße, die Elternschaft über die Personalsituation an der Grundschule Knauerstraße aufzuklären ? a. Wenn ja: Bitte den Umfang dieser Verpflichtung darstellen. b. Wenn nein: warum nicht? Das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) legt in § 53 Absatz 4 fest, dass die Schulleitung die Schulkonferenz, zu der unter anderem Mitglieder des Elternrats gehören, insbesondere über die Verwendung der Haushalts-, Personal- und Sachmittel unterrichtet . Einzelne Personalvorgänge sind davon nicht berührt. 6. Ist dem Senat oder der zuständigen Behörde bekannt, ob es im Rahmen des aktuellen Findungsverfahrens für die Neubesetzung der Stelle des stellvertretenden Schulleiters eine Beteiligung des neu gewählten Personalrats gegeben hat? a. Wenn ja: Bitte Beteiligung im Detail darstellen. b. Wenn nein: Warum hat es keine Beteiligung gegeben? Der Behörde ist der Sachverhalt bekannt. Die schulischen Personalräte waren gemäß § 19 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) im Zeitraum vom Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13519 3 1. März 2018 bis zum 31. Mai 2018 zu wählen. Zum Findungsverfahren wurde der bisherige Personalrat eingeladen, ist aber der Einladung nicht gefolgt. 7. Bestehen vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde gegenwärtig Bemühungen oder Pläne, bezüglich der Situation an der Grundschule Knauerstraße zu einer Lösung zu kommen? a. Wenn ja: Inwiefern ist der Senat oder die zuständige Behörde beteiligt ? b. Wenn nein: warum nicht? Im Rahmen ihrer Aufsichts- und Beratungspflicht steht die regionale Schulaufsicht in engem Kontakt mit den schulischen Gremien der Schule Knauerstraße. Noch vor den Sommerferien wird die regionale Schulaufsicht dort einen Schulbesuch durchführen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.