BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13526 21. Wahlperiode 29.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 21.06.18 und Antwort des Senats Betr.: „Bahrio 68“ – Was ist mit den Altlasten? (II) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zum Thema etwaige Altlasten auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Bahrenfeld 68 verweist der Senat auf einen „Hinweis auf Altlasten“; jedoch habe „eine Altlastenprüfung ergeben, dass der Altlastenverdacht ausgeräumt werden konnte“. Die Information ist so kurz und lapidar gehalten, dass eine gewisse Skepsis bleibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Um welchen „Hinweis auf Altlasten“ ging es konkret? 2. Was waren die Hintergründe für eine entsprechende Vermutung? 3. Warum konnte der Altlastenverdacht ausgeschlossen werden? Das Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt und Energie enthält allgemeine Hinweise auf Standorte mit möglichen Boden- und Grundwasserbelastungen. Diese sind im Rahmen von historischen Recherchen zur Erfassung möglicher Altlasten aus systematischen flächendeckenden Auswertungen, beispielsweise von Stadtplänen, Luftbildern, behördlichen Akten und Adressbüchern, hervorgegangen. In diesem Fall handelt es sich um einen Hinweis aus der Auswertung von Akten. Die allgemeine Auswertung ergab einen Hinweis auf mögliche Untergrundbelastungen . Eine gezielte Untergrunderkundung ergab, dass der Verdacht auf Altlasten aufgehoben werden konnte. 4. Kann seitens des Senats ausgeschlossen werden, dass sich neben der Altlastenfläche 6036-086/00 weitere Schadstoffbelastungen im Boden der Fläche des B-Plangebiets Bahrio 68 befinden? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt der Senat diesbezüglich zu unternehmen? Für weitere Schadstoffbelastungen, denen im Rahmen des Bebauungsplans Bahrio 68 nachgegangen werden müsste, gibt es keine Anhaltspunkte. 5. Ist geplant, für die gesamte Fläche von Bahrio 68 ein Bodengutachten erstellen zu lassen? Wenn ja, bis wann soll dieses vorliegen? Wenn nein, warum nicht? Es besteht weder ein Anlass zu einer Nachforschung hinsichtlich möglicher Bodenbelastungen noch eine Nachforschungspflicht. Drucksache 21/13526 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Durch wen und wann erfolgte die Überprüfung der Altlastenfläche 6036- 086/00 und mit welchem Ergebnis? Bitte eine Kopie des Gutachtens beifügen . Die Prüfung erfolgte durch die für Bodenschutz und Altlasten zuständige Behörde. Es handelt sich um eine private Fläche, die Weitergabe der Informationen unterliegt daher dem Datenschutz.