BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13527 21. Wahlperiode 29.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 21.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Türkischer Wahlkampf in Deutschland Derzeit findet innerhalb der Türkei Wahlkampf für die vorgezogenen Wahlen am 24.06.2018 statt. Die letzten Jahre fand auch immer wieder seitens türkischer Politiker, insbesondere der AKP und MHP, Wahlkampf in europäischen Ländern statt, welcher durch das ausgesprochene Wahlkampf-Auftrittsverbot für ausländische Politiker nicht mehr möglich sind. Jetzt scheint die AKP zu neuen Wahlkampfmitteln zu greifen und verschickt Wahl-Briefe an in Deutschland lebende Menschen mit türkischem Pass. Auch in Österreich wurden bereits Wahl-Briefe verschickt. In den Briefen wirbt die Partei AKP von Recep Tayyip Erdoğan deutlich damit, auf der Grundlage von Ehre und Nationalität die AKP zu wählen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg geben personenbezogene Daten nur auf Grundlage rechtlicher Vorschriften weiter. An türkische Parteien wurden keine Meldedaten übermittelt. Es liegen dem Senat keine Erkenntnisse über die Kontaktaufnahme zu türkischen Wählern seitens der türkischen Parteien vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Liegen dem Senat Informationen darüber vor, dass in Hamburg Wahlbriefe durch die AKP verschickt worden sind? Nein. 2. In Österreich wurden Wahlbriefe der AKP sogar an Schüler/-innen in Schulen verschickt (http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Unfassbar- Erdogan-schickt-Wahl-Briefe-an-Wiener-Schueler/337046854). Liegen dem Senat Berichte darüber vor, ob dies auch an Hamburgs Schulen der Fall ist? Der für Bildung zuständigen Behörde liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Briefe wurden in Hamburg verschickt? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden personenbezogene Daten für den Wahlkampf an die AKP weitergegeben? a. Wie hat die Datenübermittlung stattgefunden? b. Von welchen Stellen wurden personenbezogene Daten übermittelt? c. Welche Daten wurden konkret übermittelt? d. Unter welcher datenschutzrechtlichen Kontrolle beziehungsweise Kontrollinstanz hat die Datenübermittlung stattgefunden? Drucksache 21/13527 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e. Inwiefern wurden die Betroffenen der Datenübermittlung über die Weitergabe ihrer Daten und über die Möglichkeit dieser zu widersprechen informiert? Siehe Vorbemerkung. 5. Haben der Senat oder die zuständigen Behörden Kenntnisse darüber, inwiefern die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Einfluss auf die Datenübermittlung hat? Nein. a. Wäre eine Datenübermittlung im selben Umfang und auf demselben Wege auch vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung möglich gewesen? Siehe Vorbemerkung. 6. Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob die übermittelten Daten wieder gelöscht werden? Nein.