BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13542 21. Wahlperiode 29.06.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Spekulationen über U1-Verlängerung nach Ulzburg-Süd – Ist der Senat in die Planungen der Norderstedter Stadtverwaltung eingebunden? Die Verlängerung der S-Bahn-Linie S21 von Eidelstedt bis nach Kaltenkirchen sowie die damit verbundene Übernahme und Elektrifizierung der bisherigen Stammlinie A1 der AKN Eisenbahngesellschaft (AKN) haben die Landespolitik in Hamburg in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt und sind mittlerweile beschlossene Sache. Die Unterstützung für dieses Projekt ist partei- und fraktionsübergreifend groß. Keine Rolle in Politik und Öffentlichkeit in Hamburg haben bisher hingegen die Planungen der Norderstedter Stadtverwaltung gespielt, über die das „Hamburger Abendblatt“ heute berichtet.1 Nach diesen Plänen soll die von der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) betriebene U-Bahn-Linie U1 über den aktuellen Endpunkt „Norderstedt-Mitte“ hinaus bis zur Haltestelle „Ulzburg-Süd“ verlängert werden, wodurch dort eine direkte Umsteigemöglichkeit zur S21 geschaffen würde. Eine entsprechende Prüfung inklusive Kostenschätzungen sei bereits weit vorangeschritten. Allerdings arbeite demnach auch die AKN an einer Angebotsausweitung auf der aktuell in Norderstedt -Mitte beginnenden Linie A2. Zwar verläuft die AKN-Linie A2 ab Norderstedt-Mitte im Gegensatz zur Stammlinie A1 komplett auf schleswig-holsteinischem Gebiet, allerdings hält die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nicht nur 100 Prozent der Anteile an der HOCHBAHN, sondern auch 50 Prozent der Unternehmensanteile an der AKN. Zudem liegt es eingedenk des wachsenden Siedlungsdrucks, der Wohnraumknappheit und der massiven Staubelastung auf Hamburgs Straßen im ureigenen Interesse der Stadt, die Planungen im Sinne der eigenen Interessen aktiv zu begleiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die heute schon auf dem schleswig-holsteinischen Staatsgebiet bestehende U-Bahn- Infrastruktur befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Norderstedt. Zuständig für den Betrieb einer U-Bahn außerhalb des hamburgischen Stadtgebietes bis nach Ulzburg- Süd wäre der Kreis Segeberg als Aufgabenträger für den kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für den Betrieb der Linie A2 als Teil des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) ist das Land Schleswig-Holstein zuständiger Aufgabenträger. Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und die AKN Eisenbahn GmbH (AKN) erbringen die Verkehrsleistung im Auftrag der jeweiligen Aufga- 1 https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article214653637/Faehrt-die-Linie-U-1-baldbis -Ulzburg-Sued.html, letzter Zugriff: 22.6.2018. Drucksache 21/13542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 benträger. Vor diesem Hintergrund sind Planungen zur Weiterentwicklung der Infrastruktur auf der Ebene einer Voruntersuchung vorrangig Aufgabe der zuständigen Aufgabenträger beziehungsweise der Eigentümer der Infrastruktur. Eine Beteiligung benachbart betroffener Aufgabenträger im weiteren vertiefenden Planungsverlauf ist üblich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HOCHBAHN, der AKN und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein wie folgt: 1. Inwiefern sind der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder die HOCHBAHN an der Prüfung der Verlängerung der U1 von Norderstedt-Mitte nach Ulzburg-Süd beteiligt? 2. Wann und mit welchen Ergebnissen haben welche Vertreter des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde an Gesprächen über die Prüfung der Verlängerung der U1 von Norderstedt-Mitte nach Ulzburg-Süd teilgenommen? Die HOCHBAHN hat konzeptionelle Voruntersuchungen zu baulichen, betrieblichen und verkehrlichen Aspekten verschiedener Varianten einer U1-Verlängerung ab Norderstedt -Mitte fachlich begleitet. Eine direkte formelle Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat noch nicht stattgefunden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Wann und mit welchen Ergebnissen haben welche Vertreter der HOCH- BAHN an Gesprächen über die Prüfung der Verlängerung der U1 von Norderstedt-Mitte nach Ulzburg-Süd teilgenommen? Die fachliche Begleitung der Prüfung durch die HOCHBAHN fand im Zeitraum August des Jahres 2015 bis November des Jahres 2017 statt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass eine Verlängerung der Linie U1 nach Ulzburg Süd grundsätzlich realisierbar wäre. 4. Welche Beschlüsse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gegebenenfalls wann bezüglich der Prüfung der Verlängerung der U1 von Norderstedt-Mitte nach Ulzburg-Süd gefasst? Siehe Vorbemerkung. 5. Aus welchen Gründen präferiert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde entweder a) eine Verlängerung der U1 bis nach Ulzburg-Süd oder b) einen Ausbau des Angebots der AKN zwischen Norderstedt-Mitte und Neumünster (über Ulzburg-Süd, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt )? Die Planungen der zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein haben nach Einschätzung der Fachbehörde in Hamburg bisher die Ebene einer Konzeptstudiebeziehungsweise vereinfachten Machbarkeitsstudie erreicht. Eine fachliche Bewertung beziehungsweise Priorisierung wurde bisher nicht vorgenommen. 6. Inwiefern hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher Finanzmittel für Planung oder sonstige Zwecke im Rahmen der Prüfung der Verlängerung der U1 von Norderstedt-Mitte nach Ulzburg-Süd veranschlagt und gegebenenfalls bereits ausgezahlt? In diesem Zusammenhang sind keine Finanzmittel der Freien und Hansestadt Hamburg veranschlagt oder ausgezahlt worden. 7. Inwiefern hat die HOCHBAHN bisher Finanzmittel für Planung oder sonstige Zwecke im Rahmen der Prüfung der Verlängerung der U1 von Norderstedt-Mitte nach Ulzburg-Süd veranschlagt und gegebenenfalls bereits ausgezahlt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13542 3 In diesem Zusammenhang sind keine Finanzmittel der HOCHBAHN veranschlagt oder ausgezahlt worden. Gutachterleistungen zur verkehrlichen Bewertung einer U1-Verlängerung wurden durch die HOCHBAHN beauftragt (siehe Drs. 21/7555), sind jedoch aufgrund der vorstehend dargestellten Zuständigkeit durch die Stadt Norderstedt finanziell abzudecken. 8. Inwiefern hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher Finanzmittel für Planung oder Zwecke im Rahmen der Planung der Ausweitung des Angebots auf der AKN-Linie A2 veranschlagt und gegebenenfalls bereits ausgezahlt? In diesem Zusammenhang sind keine Finanzmittel der Freien und Hansestadt Hamburg veranschlagt oder ausgezahlt worden. 9. Inwiefern hat die AKN bisher Finanzmittel für Planung oder Zwecke im Rahmen der Planung der Ausweitung des Angebots auf der AKN-Linie A2 veranschlagt und gegebenenfalls bereits ausgezahlt? Die AKN hat mit Eigenmitteln entsprechende Konzepte erstellt und lässt diese derzeit durch einen Gutachter prüfen und optimieren.