BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13544 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Präventive Konfliktbewältigung an Hamburgs Schulen – Wie erfolgreich ist sie? An Hamburgs Schulen muss man leider verstärkt feststellen, dass Kinder nicht immer reibungsfrei miteinander umgehen. Auch ethnisch-kulturelle Konflikte werden zunehmend festgestellt, wenn Kinder und Jugendliche einander in der Schule zunehmend aufgrund von Nationalität, Religion und Weltanschauung beleidigen. Damit einher geht häufig die fehlende Akzeptanz von Regeln und Respektspersonen. Die selbstverwaltete Schule hat hier eine starke Führungsaufgabe. Aber auch Eltern tragen einen wesentlichen Teil zum Ganzen durch die Erziehung ihrer Kinder und das Vorleben von Werten bei. Damit Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam gegen derartige Aggressionen vorgehen können, ist die Art und Weise, wie Eltern und Schüler an Schulen konstruktiv eingebunden werden, für den Erfolg entscheidend. Ausgebildete Streitschlichter, Elternabende , Lernentwicklungsgespräche oder Elternsprechtage sind grundsätzlich geeignete Instrumente, damit der Schulalltag gelingt. Nur müssen alle Akteure auch mitmachen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der allgemeine Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule beinhaltet als grundsätzliche Querschnittsaufgabe der Schule auch den pädagogisch verantworteten Umgang mit Konflikten jedweder Prägung, ebenso wie die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern. Der Umgang mit möglichen herausfordernden Situationen durch politische Entwicklungen oder Fragen, die aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler erwachsen, gehört zum Standardrepertoire pädagogischen Arbeitens. Ein verstärktes Auftreten von Konflikten kann aus Sicht der für Bildung zuständigen Behörde nicht festgestellt werden. Die für Bildung zuständige Behörde stellt eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten bereit, so gibt es schulinterne Beratungsdienste, interkulturelle Koordinatorinnen und Koordinatoren, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie die Schulleitungen, die für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bei Unterstützungsbedarf zum Beispiel in Konfliktfällen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können die Schulen Beratungs - und Unterstützungsleistungen durch die folgenden Institutionen beziehungsweise Angebote in Anspruch nehmen: die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), die Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern, die Beratungsstelle Gewaltprävention, das Beratungszentrum berufliche Schulen (BZBS), das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) sowie eine Vielzahl von freien Beratungsstellen . Siehe hierzu auch Drs. 21/11759 sowie zuletzt Drs. 21/13131. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/13544 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Erfolg der Streitschlichterausbildung a) Wie viele Schüler haben im noch laufenden Schuljahr eine Streitschlichterausbildung begonnen und wie viele haben sie beendet (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Schulform)? b) Wie viele Schüler haben in den vergangenen fünf Schuljahren jeweils eine Streitschlichterausbildung begonnen und wie viele haben sie beendet (bitte jahresweise aufschlüsseln nach Bezirken und Schulform)? c) Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Erfolg der Streitschlichterausbildung? d) Gibt es Überlegungen, die Methode der Streitschlichterausbildung zu ändern und wenn ja, in welcher Hinsicht? Im laufenden Schuljahr 2017/2018 sind circa 2.200 Streitschlichterinnen und Streitschlichter in Hamburger Schulen ausgebildet worden. In den letzten fünf Jahren wurden circa 10.000 Streitschlichterinnen und Streitschlichter ausgebildet. Im Übrigen erhebt die für Bildung zuständige Behörde die zu 1. a) und 1. b) erfragten Daten nicht zentral. Eine Statusabfrage bei den Schulen, die in 2017 durchgeführt wurde, hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Die Wirkung des Projekts auf Schulleben und Schulklima wird insgesamt sehr positiv eingeschätzt sowie als Entlastung und wirkungsvoller Beitrag zur Gewaltprävention erlebt. Die Betreuerinnen und Betreuer sind mit dem Projekt insgesamt sehr zufrieden. Auch die Akzeptanz der Streitschlichtung ist in allen drei Gruppen (Schülerschaft, Kollegium und Elternschaft) weiterhin hoch bis sehr hoch. Zu weiteren Ergebnissen der Statusabfrage 2017 siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/9908598/114258ac237eb1ddd218deceae3ec76e/ data/pdf-newsletter-streitschlichtung-17.pdf. Jährlich finden zwei Qualifizierungskurse für schulische Fachkräfte statt (Umfang: circa 60 Stunden), um Streitschlichtung an ihren Schulen zu etablieren. Dabei wird seit Jahren eine sehr enge Kooperation zwischen der Unfallkasse Nord, dem Institut für Konfliktaustragung und Mediation (ikm) und der Beratungsstelle Gewaltprävention gepflegt. Die jährlichen Streitschlichter-Tage sind ein Höhepunkt für viele Kinder und Jugendliche, die als Streitschlichterinnen und Streitschlichter daran teilnehmen. Das Qualifizierungsangebot wird fortgesetzt. Das Curriculum der Qualifizierungsmaßnahme Streitschlichtung wird jährlich geprüft und weiterentwickelt. Eine Erweiterung um interkulturelle Bausteine hat bereits in den letzten Jahren stattgefunden und soll fortgesetzt werden. Ein aktuelles Pilotprojekt in einer beruflichen Schule hat die Ausbildung von jungen Flüchtlingen zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern im Fokus. 2. Gibt es Überlegungen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde, die bestehenden Angebote des Landesinstituts für Lehrerbildung (LI) – insbesondere die Gewaltpräventionsprogramme – zu evaluieren und zu prüfen, ob diese in ihrer Gesamtheit auch ethnischkulturellen Konflikten gegenüber noch passend und ausreichend sind? Alle gewaltpräventiven Programme, die über die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde an die Schulen herangetragen werden, unterliegen einer fachlichen Qualitätskontrolle. Die Angebote werden nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien ausgewählt und über entsprechende Maßnahmenbeschreibungen regelmäßig aktualisiert. Fragestellungen zur kulturellen Vielfalt, biografischen Hintergründen von Konfliktpartnern und unterschiedlichen Ursachen von Konflikten werden berücksichtigt. Beispielsweise wurde das Angebot „Koole Kerle – Lässige Ladies“ (über Nordlicht e.V.) adaptiert und anlassbezogen mit arabisch-sprachigen Dolmetschern durchgeführt („Salam-Training“). Manche der Programme sind seitens der Herausgeber empirischen Evaluationen unterzogen worden, einzelne Angebote wie „Cool in School“ (ein soziales Kompetenz- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13544 3 training für aggressiv-auffällige Schülerinnen oder Schüler) werden innerhalb der Beratungsstelle Gewaltprävention selbst evaluiert (http://www.hamburg.de/interneevaluation -cis/). Bei allen Programmen werden regelmäßig Statusabfragen in den Schulen durchgeführt (siehe Antwort zu 1. bis 1. d)), um zu prüfen, wie die Angebote in den Schulen beziehungsweise im Schulalltag umgesetzt werden. 3. Wie hoch ist die Teilnahme von Erziehungsberechtigten an Elternabenden in den letzten fünf Schuljahren gewesen (bitte jahresweise aufschlüsseln nach Bezirken und Schulform)? Der für Bildung zuständigen Behörde liegen darüber keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Maßnahmen will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, um die Teilnahme an Elternabenden zu erhöhen? Die für Bildung zuständige Behörde hat bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen. In den vom Schulinformationszentrum (SIZ) betreuten Publikationen „Hamburgs Grundschulen – Zum Schulanfang“ und „Elternratgeber: Wir reden mit“ wird auf die Funktion und die Bedeutung von Elternabenden und Elternbeteiligung hingewiesen. Mit der Broschüre „Die Klassenelternvertretung“ in sechs Sprachen werden Eltern auch mit Migrationshintergrund motiviert, sich im Rahmen der Elternvertretung zu engagieren. Darüber hinaus berät das Schulinformationszentrum Klassenelternvertretungen zu den Regularien bei der Durchführung von Elternabenden. Elternvertreterinnen und Elternvertreter werden zudem über das Fortbildungs- und Beratungsangebot des LI dabei unterstützt, ihre Aufgaben für die Klassen ihrer Kinder, im Elternrat oder im Kreiselternrat kompetent wahrnehmen zu können. Siehe hierzu: http://li.hamburg.de/elternfortbildung/material/. In Schulen in sozialen Brennpunkten werden Eltern zusätzlich durch sogenannte Elternlotsen zur schulischen Mitarbeit animiert. Dazu werden mit Unterstützung der Europäischen Union seit 2015 spezielle Schulungen und Fortbildungen von Eltern zu Elternlotsen organisiert. 5. Wie hoch ist die Teilnahme von Erziehungsberechtigten an Lernentwicklungsgesprächen beziehungsweise Elternsprechtagen in den letzten fünf Schuljahren gewesen (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Schulform )? Die Gestaltung und Durchführung der Lernentwicklungsgespräche liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule und wird von der zuständigen Behörde nicht quantitativ erfasst oder ausgewertet. 6. Welche Maßnahmen will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, um die Teilnahme an Lernentwicklungsgesprächen beziehungsweise Elternsprechtagen zu erhöhen? Es ist Aufgabe der Schulen und der Beratungsinstitutionen (siehe Vorbemerkung), den Eltern die gemeinsame Arbeit von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern am Erziehungs- und Bildungserfolg für eine positive Lernentwicklung zu verdeutlichen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung der Lernentwicklungsgespräche. Im Übrigen siehe Antworten zu 4. und 8. 7. Welche Maßnahmen will der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergreifen, um Eltern wirkungsvoll daran zu beteiligen, dass an Hamburgs Schulen weniger ethnisch-kulturelle Konflikte vorkommen? Die für Bildung zuständige Behörde hat bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen Die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung (BIE) am LI hat in allen angebotenen Formaten der Qualifizierung des pädagogischen Personals und der Beratung von Schule die Eltern und ihre Beteiligung im Blick (siehe http://li.hamburg.de/bie). Alle Maßnahmen der BIE werden auf Grundlage aktueller Befunde und Rückmeldungen von Schulen weiterentwickelt. Drucksache 21/13544 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Dazu gehört die Professionalisierung und Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern, mit denen ein Instrument geschaffen wurde für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, in der Sprachbarrieren abgebaut werden und ethnisch -kulturelle Konflikte präventiv und interventiv bearbeitet werden können (siehe http://li.hamburg.de/bie/publikationen/6492322/kulturmittler/). Außerdem werden Formate zur Stärkung der Kooperation zwischen Lehrkräften und Eltern mit Migrationshintergrund (zum Beispiel Austauschforen und die Eltern- Lehrkräfte Fortbildung) ausgebaut. 8. Mit welchen Schulungs- und anderen Maßnahmen stärkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Lehrern den Rücken, um wirkungsvoll gegen diese Konflikte vorgehen zu können? Das Fortbildungsangebot der Beratungsstelle Gewaltprävention ist sehr umfangreich und inhaltlich vielfältig. In den meisten Angeboten können die schulischen Fachkräfte ihre Kompetenzen im Umgang mit Konflikten verbessern beziehungsweise erweitern (http://li.hamburg.de/programmhefte-fortbildung/11238006/li-programm/). Grundsätzlich differenziert werden kann bei den Angeboten zwischen den Bereichen: Haltung, Kommunikation, Deeskalation, Institutionen, Methoden und strukturelle Themen der Schulentwicklung und -beratung. Die Angebote werden sowohl personenorientiert als zentrale Fortbildung im LI als auch schulorientiert als schulinterne Lehrerfortbildungen durchgeführt. Die BIE bietet Schulen Unterstützung in folgenden Formaten an: - In der zweijährigen systemischen Qualifizierungsmaßnahme zur Interkulturellen Koordination (IKO) und in dem 40-stündigen Interkulturellen Kompetenztraining (IKK) ist die kultursensible Zusammenarbeit mit Eltern ein fester Bestandteil der Ausbildung, - Qualifizierung und Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern in Kooperation mit anderen Beratungseinrichtungen, - Beratung von Lehrkräften, Funktionsträgern und Schulbegleitung, - Publikation von Handreichungen für Eltern zu kulturell oder religiös bedingten Fragen des Schulalltags, - Schulinterne Angebote und zentrale Fortbildungen zur Elternkooperation und -beratung, zum Beispiel: - Elternarbeit in der IVK, - Wie bekomme ich alle Eltern ins Boot? Kultursensible/diversitätsbewusste Elternkooperation, - Gespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern aus anderen Kulturen, - Stell Dir vor, es ist Elternabend und alle verstehen was, - Elternkooperation – Projekt Weichenstellung (ZEIT-Stiftung). Die BIE weist in Beratungen, Fortbildungen und Fachveranstaltungen auf die zweisprachige Publikation „Schule in Hamburg verstehen“ und den „Elternratgeber: Wir reden mit“ (siehe http://li.hamburg.de/elternfortbildung/material/) hin. Außerdem werden schulischen Fachkräften die Angebote zur Stärkung der Kooperation zwischen Elternhaus und Schule (siehe http://li.hamburg.de/elternfortbildung) sowie das Projekt Family Literacy/FLY (siehe http://li.hamburg.de/family-literacy/) empfohlen. Hamburger Lehrkräften werden außerdem Seminare zu den Themen Gesprächsführung und Konfliktmanagement angeboten (1,5 Tage, zwölf Stunden). Hierbei wechseln sich Inputs zu theoretischen Hintergründen mit Übungsphasen und Feedback ab. 9. Gibt es in den Curricula der Lehrerausbildungen sowie in die Fortbildungen für Schulleitungen entsprechende Führungstrainings? Wenn ja, wie ist dies gestaltet? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13544 5 Im Referenzrahmen für die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, an dem sich alle Ausbildungsformate orientieren, werden die entsprechenden Kompetenzen als Anforderungen beschrieben, siehe: https://li.hamburg.de/contentblob/3009786/d7765195d7822e7b4554be0ba3141f9b/ data/download-pdf-referenzrahmen-stand-mai-2014.pdf. Im Referenzrahmen heißt es unter anderem im Bereich „Personale und sozialkommunikative Kompetenzen entwickeln“ zur Konfliktfähigkeit: Die Lehrkraft „kann Konflikte – insbesondere im Zusammenhang mit dem Durchsetzen von Regeln für Schülerinnen und Schüler – benennen, Grenzen ziehen und gemeinsam angemessene Lösungsansätze entwickeln.“ Zu Rollenklarheit und Verantwortungsübernahme heißt es: Die Lehrkraft „übernimmt Verantwortung für ein wertschätzendes Sozialklima und für die Gruppen- und Lernprozesse.“ Im Handlungsfeld „Unterrichten“ wird formuliert : Die Lehrkraft „stellt ein konstruktives Lernklima her“/„etabliert Feedbackkultur“ sowie im Handlungsfeld „Erziehen und Beraten“: Die Lehrkraft „lebt in Person und Aktion demokratische Werte und Normen vor“/„zeigt in Konfliktsituationen konsistentes und konsequentes Verhalten“/„initiiert den Dialog, um Verständnis für Diversität der Lernenden zu entwickeln“. Im Hauptseminar und im Lehrertraining werden unter anderem die Zusammenarbeit mit Eltern, die Gestaltung von Lernentwicklungsgesprächen und Klassenratssituationen sowie der Umgang mit konflikthaltigen Situationen thematisiert und theoretisch fundiert reflektiert, auch zum Beispiel in kollegialer Fallberatung und in Trainingssituationen zu Deeskalationsstrategien. Zum aktuellen Modulangebot siehe Anlage. Führungskräfte „Neu im Amt“ werden zu folgenden Trainings verpflichtet: zwei Tage (16 Stunden) Gesprächsführung, drei Tage (24 Stunden) Konfliktmanagement. Auch hier wechseln sich Inputs zu theoretischen Hintergründen mit Übungsphasen und Feedback ab. Verpflichtend ist ebenfalls ein Modul zur Kooperation zwischen Elternhaus und Schule (1,5 Tage, zwölf Stunden). Für ausgebildete Führungskräfte gibt es Seminare zu Kritikgesprächen (acht Stunden) und zur gelingenden Kooperation zwischen Schulleitung und Elternvertretungen. Zu diesen melden sich Schulleitungen und Elternvertretungen gemeinsam an (drei Stunden , abends). 10. In welchen Schulen und bis zu welcher Klasse werden Klassenräte abgehalten (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Schulform)? 11. Für wie wirkungsvoll erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Klassenräte für die Gewaltprävention und auf welche Art sollen sie gegebenenfalls gestärkt und ausgeweitet werden? Dem Klassenrat kommen vielfältige Aufgaben zu. In erster Linie ist der Klassenrat das zentrale Mitbestimmungsgremium von Schülerinnen und Schülern der Schule und stellt somit die Basis demokratischer Strukturen und von Schülerpartizipation an der Schule dar. Die Arbeit im Klassenrat ist geprägt durch Anträge, Vorschläge und Engagement der Schülerinnen und Schüler und sollte nicht vorrangig oder ausschließlich zur Konfliktklärung eingesetzt werden. Selbstverständlich gehört zu einem demokratischen Miteinander auch die Klärung von Konflikten. Über die Teilnahme an Programmen der Gewaltprävention kann gemeinsam im Klassenrat entschieden werden, die praktische Umsetzung sollte außerhalb des Klassen-rats stattfinden. In welchen Schulen das Konzept des Klassenrats umgesetzt wird, wird von der Behörde nicht zentral erfasst. In Kooperation mit dem LI werden die Fortbildungsangebote zum Klassenrat auch als gewaltpräventive Maßnahme in Schulen angeboten. 12. Welchen Anteil haben Lehrer mit Migrationshintergrund in der Hamburger Lehrerschaft und wie hat sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Bezirk und Schulform aufschlüsseln)? Drucksache 21/13544 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Angaben über den Migrationshintergrund von Lehrkräften liegen der zuständigen Behörde nicht vor, siehe auch Drs. 20/37. 13. Wie hoch ist der Anteil an Lehrern aus dem muslimischen Raum und wie hat sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Bezirk und Schulform aufschlüsseln)? Für die zuständige Behörde ist nicht erkennbar, was mit dem Begriff „muslimischer Raum“ konkret gemeint ist, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden kann. 14. Werden Eltern mit Migrationshintergrund, die eine Lehrerausbildung oder ähnliche pädagogische Ausbildung in ihrem Heimatland erworben haben, gezielt und aktiv für den Schulbetrieb rekrutiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Lehrkräfte mit einer im Ausland erworbenen Qualifizierung, die nicht einem zweiten Staatsexamen entspricht, können ihre Abschlüsse anerkennen lassen und an einer im LI angebotenen Anpassungsqualifizierung teilnehmen. Im Rahmen der Anpassungsqualifizierung können die Betreffenden eine Gleichstellung erreichen und anschließend in den Hamburger Schuldienst eingestellt werden. Die individuelle Beratung dieses Personenkreises erfolgt in der für Bildung zuständigen Behörde und durch das Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“ der BIE. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13544 7 Anlage Modulveranstaltungen im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Bereich Ausbildung (LIA) 2017- 2018 zu den Themen Konfliktvermeidung und -bewältigung Wahlmodule Handlungsfeld Thema Mehr als Unterricht Übungen und Methoden zur Prävention von Gewalt und zum Sozialen Lernen in der Klasse Schule gestalten Feedback als Instrument der Gestaltung von Schule und Unterricht Umgang mit Diversität Lehrst du schon oder stör´n die noch? Vielfalt im Klassenraum wahrnehmen und Leistungen fördern – Aber wie? Interkultur ganz einfach Wie im richtigen Leben? Interkulturelle Fragen im Unterricht und in der Schule Lehrertraining Handlungsfeld Thema Beratungsprozesse gestalten Gezielte Vorbereitung auf die Lernentwicklungsgespräche Mit mir fange ich an - Starke Lehrer, starke Schüler (Kooperation mit dem Kinderschutzbund) Schwierige (Eltern-)gespräche professionell planen und durchführen Mobbing - Blaue Flecken auf der Seele Konflikterhellung und Perspektivwechsel: Das Reflecting Team - Eine systemische Reflexionsmethode . Beziehungen gestalten Professioneller Umgang mit verhaltensoriginellen Schülerinnen und Schülern in der Sek 2 Neue Autorität durch professionelle Präsenz in Beziehungen Ideen zum Umgang mit schwierigen Schülern und Schülerinnen Kartoffel trifft Couscous - Kultursensibles Handeln in der Schule Rollenklarheit Ideen zum Umgang mit als schwierig erlebten Schülerinnen und Schülern bis Klasse 6 Sicherheit im Gespräch mit Eltern, Kollegen und Schülern entwickeln - Lehrerpersönlichkeit stärken Den ersten Elternabend erfolgreich gestalten - Ein 6er im Lotto werden Kommunikative Kompetenzen Dazu fällt mir nichts mehr ein!! - Schwierige Kommunikationssituationen bewältigen Keine Angst vor Konflikten Nett sein kann jede - ausgetretene Pfade in der Kommunikation verlassen. Quelle: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung