BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13546 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der WLAN-Versorgung an Hamburger Schulen – Bekommen die Hamburger Schulen endlich flächendeckend WLAN oder bleiben sie in der Kreidezeit? Im Rahmen des ersten Gipfels zur Digitalen Bildung der Handelskammer Hamburg berichtete der Erste Bürgermeister, dass alle Hamburger Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen seien. Ein Anschluss an das Glasfasernetz ist aber nur dann für den schulischen Alltag sinnvoll nutzbar, wenn die Endgeräte in den Schulen auch mit dem Netz über WLAN verbunden werden können. Diesbezüglich wurde durch den Chief Digital Officer der BSB zugesagt, dass eine Ausstattung aller Schulen mit WLAN für das Jahr 2019 vorgesehen sei. Hier stellt sich die Frage, wie die BSB eine Versorgung mit WLAN definiert, zumal aus dem Publikum beispielhaft darauf hingewiesen wurde, dass an der als Beispiel genannten Schule zwar ein WLAN Zugang vorhanden sei, dieser aber nur durch einen einzigen Router gewährleistet werde. Ein Router ist bei größeren Schulen wahrscheinlich nicht ausreichend . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms – SIP 2010 wurde eine leistungsfähige strukturierte lokale Netzinfrastruktur (LAN) in den Unterrichtsräumen und ein breitbandiger Zugang zum Internet in allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen realisiert. Damit kann bereits heute der schnelle Internetzugang mit kabelgebundenen Endgeräten wie Notebooks und Desktop-Rechnern genutzt werden. Eine Funkvernetzung ergänzt und erweitert diese Ausstattung für den unterrichtlichen Einsatz von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets. Im Übrigen siehe Drs. 21/8420. In diesem Zusammenhang haben fast alle Lehrerzimmer der staatlichen allgemeinbildenden Schulen eine WLAN-Ausstattung erhalten, um an diesem Arbeitsort ein mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Die Ausstattung der berufsbildenden Schulen mit WLAN geht deutlich darüber hinaus, siehe Drs. 21/11206. Die von der Fragestellerin dem Chief Digital Officer der für Bildung zuständigen Behörde zugeschriebene Aussage auf dem Digitalisierungsgipfel der Handelskammer Hamburg ist falsch wiedergegeben. Im Rahmen der Darstellung der Digitalisierungsstrategie der für Bildung zuständigen Behörde hat deren Chief Digital Officer auf die dringend benötigten Mittel des Digitalpaktes hingewiesen, mit denen, vorausgesetzt sie werden 2019 bereitgestellt, dann die standardisierte Ausstattung der Schulen mit WLAN in der Fläche, das heißt in den Klassen- und Fachräumen, durchgeführt werden kann. Für die staatlichen berufsbildenden Schulen wird eine Vollversorgung aller in den Gebäuden befindlichen Unterrichtsflächen sowie der Aufenthalts-, Pausen- und Freiarbeitsflächen für Lernende und Lehrende angestrebt. Drucksache 21/13546 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie definiert sich aus Sicht des Senats oder der zuständigen Behörde eine Versorgung mit WLAN und auf welcher Grundlage werden die diesbezüglichen Bedarfe der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen berechnet? (Bitte unter Nennung des Anwendungsbereichs der Versorgung , also „WLAN-Zugang im Lehrerzimmer“ und „WLAN-Zugang in den Klassenräumen“ einschließlich der Ergebnisse der Berechnung darstellen .) Die WLAN-Ausstattung jeder einzelnen Schule hängt von verschiedenen Faktoren ab (wie zum Beispiel auch von der baulichen Beschaffenheit der Schulgebäude) und kann nicht im vorherein genau berechnet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Hat der Senat oder die zuständige Behörde das Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“ in Hinblick auf die stattgefundene Einrichtung der Pilotschulen mit WLAN evaluiert und gibt es Pläne, die im Rahmen des Projekts erfolgte technische Ausstattung in allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zum Regelfall zu machen? Wenn ja: Bitte die Ergebnisse der Evaluation und die Planungen im Detail darstellen. Wenn nein: warum nicht? Im Kontext des Projektes „Start in die nächste Generation“ ist an sechs staatlichen allgemeinbildenden Schulen“ eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur auf Grundlage der in der Vorbemerkung benannten Rahmenbedingungen implementiert worden. In dem von der Universität Hamburg vorgelegten Abschlussbericht durch Prof. Dr. Kammerl „BYOD -Start in die nächste Generation“ ist auch die IT-Infrastruktur betrachtet worden. Das Ergebnis der Evaluation bestätigt die Ausstattung der Modellschulen mit einem leistungsfähigen sicheren WLAN; diese kann von daher weiter ausgerollt werden. Aus dem Auftrag der berufsbildenden Schulen ergibt sich eine deutlich erweiterte Anforderung. Grundlage für die IT-Ausstattung in allen Bauvorhaben der staatlichen berufsbildenden Schulen ist ein für den Bereich des Landesbetriebs Hamburger Institut für berufliche Bildung erstellter Ausstattungsleitfaden. Darin sind umfassende Vorgaben für die Ausgestaltung der IT-Infrastruktur gefasst, die in ihrer Gesamtheit für eine performante WLAN-Versorgung mit der für berufsbildende Schulen notwendigen Leistungsfähigkeit erforderlich sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Besteht vonseiten des Senats oder der zuständigen Behörde ein verbindlicher Zeitplan, der einen Zeitpunkt definiert, an dem alle Hamburger allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit WLAN versorgt sein sollen? a. Wenn ja: Bitte den Plan unter der Berücksichtigung der in 1. genannten Anwendungsgebiete darstellen. b. Wenn nein: warum nicht? Die für Bildung zuständige Behörde wird bereits zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 30 Schulen vorab, bevor Mittel des Digitalpaktes zur Verfügung stehen, mit einer den schulspezifischen Bedingungen angepassten WLAN-Infrastruktur ausstatten. Sobald über den Digitalpakt Mittel abgerufen werden können, werden die Hamburger staatlichen Schulen flächendeckend mit WLAN versorgt. Dabei wird mit den weiterführenden Schulen begonnen, die speziellen Sonderschulen und die Grundschulen folgen im Anschluss. Die Geschwindigkeit des weiteren WLAN-Ausbaus an den staatlichen Schulen Hamburgs ist davon abhängig, wann und in welchem Umfang die Mittel des Digitalpaktes zur Verfügung stehen. Die diesbezüglichen Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde sind dementsprechend noch nicht abgeschlossen, im Übrigen siehe Vorbemerkung .