BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13552 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Bleiberecht für Opfer rechtsextremer Gewalt Durch Erlass der thüringischen Staatsregierung haben „ausländische Opfer rechtsextremer Gewalt“ künftig ein Bleiberecht, wenn sie infolge ihrer Nationalität , Hautfarbe oder Religion Opfer einer Gewaltstraftat mit erheblichen Folgen wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Plant der Senat, ein solches Bleiberecht einzuführen? Nein. 2. Wenn ja, wie ordnet man Personen, die wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe oder besonders Religion zu Opfern von Gewaltdelikten geworden sind, angesichts der zunehmenden Rivalitäten unter den Zuwanderern selbst, als Opfer gerade rechtsextremer Gewalt zu? Entfällt.