BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13555 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Festnahme nach versuchten Raub in St. Georg In einer Pressemitteilung vom 18.06.2018 berichtet die Polizei von einem 31-jährigen Bulgaren, der nach eine versuchten Raub an einem 84-jährigen Mann festgenommen wurde. Er hatte bei seiner Festnahme zudem Haschisch bei sich und ist polizeibekannt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß Ausländerzentralregister (AZR) liegt die ausländerrechtliche Zuständigkeit beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin. Die folgenden Angaben basieren auf Auskünften aus dem AZR. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann befindet der Bulgare sich in Deutschland? Nach Auskunft aus dem AZR erfolgte die Ersteinreise in das Bundesgebiet am 01. August 2010. 2. Weshalb ist der Bulgare polizeibekannt? Die Person ist bei der Polizei Hamburg wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Raub registriert. Die Angaben geben keine Auskunft über den juristischen Verfahrensausgang. 3. Ist er in der Vergangenheit bereits wegen Straftaten verurteilt worden? Wenn ja, wegen welcher? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die Auskünfte des Bundeszentralregisters vom 20. Juni 2018 enthalten folgende mitteilungsfähige Eintragungen: Verurteilung vom 15. August 2015 durch das AG Tiergarten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen Verurteilung vom 18. September 2015 durch das AG Hamburg-St. Georg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen Verurteilung vom 16. November 2017 durch das AG Tiergarten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung Drucksache 21/13555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Bestehen Möglichkeiten und Überlegungen, den Bulgaren auszuweisen? Auf welcher Rechtsgrundlage käme eine Ausweisung infrage? Inwieweit die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen einer Ausweisung prüft, ist nicht bekannt. Da es sich bei dem Betroffenen um einen EU-Bürger handelt, sind für den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt die Voraussetzungen des § 6 Freizügigkeitsgesetz/EU maßgeblich. 5. Befindet er sich in Haft? Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.