BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13562 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Aufrechterhaltung eines geordneten, störungsfreien und sicheren Schulbetriebs an der Grundschule Thadenstraße während des geplanten Bauvorhabens der SAGA in der Saßstraße Auf einem direkt angrenzenden Grundstück zur Grundschule Thadenstraße in der Saßstraße plant die SAGA den Bau von 44 Wohnungen. Im Zuge dieses Bauvorhabens sollen ein dort befindlicher Weltkriegsbunker sowie ein Wohnhaus abgerissen werden. Im Sommer 2016 wurde die Schulleitung über das Bauvorhaben durch die SAGA informiert, dass der Abbruch im Laufe des Jahres 2017 beginnen sollte . Dies führte zu Protesten von Eltern der Schule gegen den geplanten Bunkerabbruch und zu einer breiten Diskussion in der Schulöffentlichkeit. Gestützt auf einen Beschluss der Schulkonferenz der Schule wurde Ende 2016 eine Petition an die Bürgerschaft (815/16) eingereicht, die eine Bauplanung einforderte, die die Belange der Schule stärker berücksichtigt. Die SAGA legte im Sommer 2017 ein Lärmgutachten zum Bunkerabbruch vor, die eine Beschulung von 200 Schulkindern in unmittelbarer Nähe des Bunkerabbruchs vorsah. Der Elternrat beauftragte auf dieser Grundlage eine schalltechnische Prognose, die eine erhebliche negative Auswirkung durch das Abbruchverfahren auf die Schulkinder aufzeigte. Nach der derzeitigen Planung sollen nun die Schüler/-innen der fünf dritten und der fünf vierten Klassen aus den nur circa 10 Meter neben dem Bunker befindlichen zwei Schulgebäuden während des Abbruchs in mobilen Klassenräumen untergebracht werden. Die vorgesehenen Termine für die Aufstellung der Schulcontainer sowie der Abbruch von Wohnhaus und Bunker sind bisher nicht bekannt. Das Bauvorhaben insbesondere der Bunkerabbruch könnte negative Konsequenzen für die Anwahl der Vorschule und der ersten Klasse der Grundschule Thadenstraße für das Schuljahr 2018/2019 und darüber hinaus haben, was die angespannte Situation von fehlenden Schulklassen an Grundschulen und weiterführenden Schulen im innerstädtischen Bereich verschärfen könnte . Ich frage den Senat: Beim Abriss der Bunkeranlage und der Errichtung des Gebäudes müssen die Belange der Nachbarschaft angemessen berücksichtigt werden. Die Bunkeranlage grenzt an den Schulhof und die Gebäude der Grundschule Thadenstraße. Daher ist die Verlagerung der Klassen aus den betroffenen Gebäuden in mobile Unterrichtsräume geplant. Drucksache 21/13562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Derzeit stimmen sich die beteiligten Behörden, das Bezirksamt, die SAGA und die Schule über das weitere Vorgehen ab. Damit wird gewährleistet, dass die Belange der Schule in die Entscheidungsprozesse einfließen und Störungen des Unterrichtsbetriebs weitestgehend vermieden werden. Darüber hinaus wird sich anlassbezogen neben der Schulleitung auch die Schulaufsicht mit der Sicherung pädagogischer Aspekte befassen, sodass die schulische Arbeit auch während der Baumaßnahmen vollumfänglich gewährleistet werden kann. Im Rahmen der notwendigen Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben, den Bunkerabriss und die Errichtung der mobilen Unterrichtsräume werden die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und insbesondere auch der Lärmschutz sichergestellt. Es ist ein erklärtes Ziel des Senates, den dringend benötigten Wohnungsneubau auch im innerstädtischen Bereich zu realisieren. Dieser mit dem Konzept „Mehr Stadt in der Stadt“ beschriebene Ansatz will die Potenziale heben, die es im bestehenden Siedlungsgefüge gibt. Dabei werden insbesondere Baulücken und untergenutzte Grundstücke in den Blick genommen. Um möglichst wenig Grün- und Freiflächen für den Wohnungsneubau in Anspruch nehmen zu müssen, wird auch geprüft, ob durch den Abriss von Bunkeranlagen Flächen für den Wohnungsneubau gewonnen werden können . In der Saßstraße hat die SAGA ein solches Potenzial identifiziert. Das Bauvorhaben ergänzt den dortigen Bestand und schafft in einer attraktiven innerstädtischen Lage bezahlbaren Wohnraum. Es soll öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. Dafür ist die Errichtung eines Neubaus notwendig. Ein Umbau oder eine Aufstockung erfüllen die Voraussetzung für öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt: 1. Werden im Zuge des genannten Bauvorhabens der SAGA öffentliche Mittel aufgewendet, um eine schulverträgliche Lösung zu erreichen? a. Welche Behörden sind gegebenenfalls mit der Bereitstellung dieser Finanzmittel beauftragt? b. Welche Kosten für Güter und/oder Dienstleistungen und in welcher Höhe werden gegebenenfalls in diesem Rahmen übernommen? c. Welche Kosten sind durch die Belastungen und Arbeitszeiten des mit dem Bauvorhaben und seinen Auswirkungen befassten Personals in den Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Finanzbehörde entstanden? (Eine Beantwortung der Frage bezüglich des Personals der Grundschule Thadenstraße kann entfallen.) Von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden öffentliche Mittel für Aufwendungen zur Aufstellung der mobilen Unterrichtsräume reserviert. Die Höhe der Mittel orientiert sich an den erforderlichen Aufwendungen. Diese werden im weiteren Planungsprozess ermittelt. Eine Erfassung der Kosten durch die Belastung und Arbeitszeit des mit dem Bauvorhaben befassten Personals erfolgt nicht. 2. Werden alle schulischen Räume, insbesondere die Klassenräume der Grundschule, deren Nutzung während des Bunkerabbruchs entfällt, durch mobile Räume in Containern ersetzt? Für die zehn betroffenen Klassen werden während des Bunkerabrisses entsprechend zehn Klassenräume in mobilen Unterrichtsräumen angeboten. a. Sind weitere Ausgleichsmaßnahmen für die Schule aufgrund der Belastung im Rahmen des Bunkerabbruchs vorgesehen? Ist ein Ausgleich wegen des Wegfalls von nutzbarer Schulhoffläche vorgesehen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13562 3 Die Planungen zur Aufstellung der mobilen Unterrichtsräume sind noch nicht abgeschlossen . Ob und inwieweit weitere Ausgleichsmaßnahmen für den Schulbetrieb erforderlich sind, ist im weiteren Planungsprozess zu klären. b. Wird die Möglichkeit in der Abbruchphase genutzt, die dann nicht der Schule zur Verfügung stehenden Bestandsgebäude zu modernisieren oder beispielsweise energetisch zu ertüchtigen, um Kosten für spätere Umsetzmaßnahmen einzusparen? Die betroffenen schulischen Gebäude befinden sich in einem guten Zustand. Im betroffenen Zeitraum sind Reparatur- und Wartungsarbeiten geplant. 3. Wann werden die Schulleitung und die Elternschaft von behördlicher Seite verbindlich über den Zeitpunkt und Dauer der Umsetzung in die mobilen Klassenräume informiert? Eine abschließende Information wird erfolgen, sobald verbindlich feststeht, welcher Standort für die Aufstellung der mobilen Klassenräume ausgewählt worden ist und die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. a. Welcher Zeitraum zwischen Ankündigung und tatsächlicher Umsetzung in mobile Klassenräume wird gegenüber der Schulgemeinschaft zur Gewährleistung eines geordneten Umzuges als angemessen erachtet? Es wird eine möglichst frühzeitige Ankündigung der Umsetzung angestrebt. Der konkrete Zeitplan wird zwischen der SAGA und der Schule abgestimmt. b. In welcher Weise nehmen der Senat und seine Behörden gegebenenfalls als Mitfinanzierer der Maßnahme Einfluss darauf, dass die Zeiten der Umzüge aus den Bestandsgebäuden in die mobilen Klassenräume und zurück, wie von Schule und Elternrat gewünscht, zu Schuljahresbeginn oder zumindest im Rahmen von Ferienzeiten erfolgen? Wenn nein, warum nicht? In der Kooperation zwischen der SAGA und der für Bildung zuständigen Behörde ist gewährleistet, dass auf Erfordernisse des Schulbetriebs Rücksicht genommen wird. c. Werden bei der geplanten Umsetzung der Klassenräume eventuell Verzögerungen im Zuge des Bauvorhabens berücksichtigt, sodass eine Beschulung der Grundschulkinder auch dann gesichert ist, wenn die Baumaßnahmen länger dauern? Welche Dauer für die Umsetzung sieht/sehen der Senat beziehungsweise die zuständige /n Behörde/n als notwendig für eine gesicherte Beschulung an? Welche zusätzlichen Zeiten durch bei Bauvorhaben ja nicht unüblichen Verzögerungen können gewährleistet werden? Die Umsetzung der Klassenräume berücksichtigt die Dauer des vorgesehenen Bunkerabrisses . Die Planungen für die Aufstellung der mobilen Unterrichtsräume laufen derzeit, Verzögerungen werden grundsätzlich einberechnet. d. Zu welchem Zeitpunkt hält/halten der Senat beziehungsweise die zuständigen/n Behörde/n eine öffentliche Informationsveranstaltung – wie auf der Infoseite der SAGA zum Projekt angekündigt – für angemessen oder notwendig? Es wird eine möglichst frühzeitige Informationsveranstaltung angestrebt, sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und verbindliche Aussagen über die geplanten Maßnahmen getroffen werden können. 4. Welche Abteilungen und Gremien der Behörden, insbesondere der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Finanzbehörde, sind in den Planungsprozess eingebunden ? Drucksache 21/13562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 In den Planungsprozess eingebunden sind das Bezirksamt Altona (Fachamt Management des öffentlichen Raums), Schulbau Hamburg (Objektmanagement), Behörde für Schule und Berufsbildung (Standortplanung, Schulleitung und regionale Schulaufsicht) sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Wohnungsbaukoordination ). a. In welcher Weise soll die Elternschaft der Schule auch zukünftig direkt an den Planungen beteiligt werden? b. Teilt/teilen der Senat beziehungsweise die zuständige/n Behörde/n die Ansicht der SAGA, dass der Elternrat nicht mehr direkt informiert und an der Besprechung zur Planung beteiligt werden soll? Der Elternrat wird auch zukünftig über die Schulleitung eingebunden und beteiligt. 5. Welche Möglichkeiten hat/haben der Senat beziehungsweise die zuständige/n Behörde/n in Erwägung gezogen, durch den Verzicht auf Abbruch des Bunkers das Wohnungsbauprojekt der SAGA schulverträglicher und schneller realisieren zu lassen? a. Wurde diesbezüglich eine Kostenabschätzung vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. 6. Welche Abteilungen und Gremien der Behörden, insbesondere der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Finanzbehörde, sind mit der Prüfung nicht nur der physischen und gesundheitlichen Sicherheit von Schulpersonal und Schulkindern, sondern auch mit der Sicherung pädagogischer Aspekte wie Lernerfolg, Förderkonzepten sowie Inklusion befasst und welche Gutachten wurden diesbezüglich eingeholt? Im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) fördert das Referat Gesundheit mit seinen psychologischen Unterstützungsangeboten soziale und personale Kompetenzen des pädagogischen Personals. Damit werden die Fähigkeiten gestützt, mit sich selber, mit anderen und mit den Belastungen des Arbeitsplatzes Schule in wirksamer, der Arbeitszufriedenheit und Gesundheit dienlicher Weise umzugehen (http://li.hamburg.de/gesundheit/). Psychologische Einzelberatung von gefährdeten Lehrkräften erhalten diese in der Beratungsstelle für Krisenbewältigung und Abhängigkeitsprobleme (BST) am LI (http://li.hamburg.de/bst/). In diesem Rahmen werden folgende Unterstützungsangebote vom Referat Gesundheit des LI bereitgehalten : systemische Beratung der Schulen/Kollegien zum betrieblichen Gesundheitsmanagement . Das heißt Planung, Durchführung und Auswertung von zwei- bis vierstündigen Konferenzen beziehungsweise Ganztageskonferenzen mit Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit, zur Stärkung der vorhandenen Ressourcen und zur Belastungsreduzierung. zentrale und auf Nachfrage schulintern organisierte Fortbildungs-/Trainings- und Supervisionsangebote. Das heißt Unterstützung bei der Gestaltung von Maßnahmen zur Personalgesundheit mit dem Ziel der nachhaltigen Belastungsreduzierung wie zum Beispiel der Stressbewältigung und Achtsamkeit, des gesundheitsförderlichen Selbstmanagements und zur Auseinandersetzung mit der sich verändernden Berufsrolle. individuelle Beratung (beziehungsweise Coaching) von pädagogischem Personal durch die BST. Das heißt individuelle, kostenlose und vertrauliche Beratung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich dauerhaft mit Ihrer Arbeit überfordert fühlen . Die Grundsätze und pädagogischen Aspekte werden innerhalb der für Bildung zuständigen Behörde durch das Referat Unterrichtsgestaltung sowie durch das Inklusionsreferat im Amt für Bildung bearbeitet. Die Schulaufsicht für die allgemeinbildenden Schulen sichert die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen. Darüber hinaus Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13562 5 befassen sich die Schulaufsicht und auch das Referat Inklusion anlassbezogen mit der Sicherung pädagogischer Aspekte. Gutachten wurden nicht eingeholt. a. Welche Bewertung des zu gewährleistenden Arbeitsschutzes für Schulkinder und Schulpersonal während der Abbruchphase und der Neubauphase wurde vorgenommen? Im September 2017 wurden mögliche Auswirkungen der geplanten Abrissmaßnahme auf den Arbeitsschutz in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schulleitung, dem Amt für Arbeitsschutz der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Behörde sowie dem Bereich Arbeitssicherheit der für Bildung zuständigen Behörde erörtert. In der Folge wurden weitere Prüfungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass eine Gefährdung durch den Abriss nicht zu erwarten ist. b. Welche behördlichen Abteilungen sind für Gefährdungsanzeigen vonseiten des Personals und/oder von Eltern für ihre Schulkinder zuständig? Wann wurden oder werden vorliegende Gefährdungsanzeigen beantwortet? Für die Sicherheit des schulischen Betriebs ist die Schulleitung verantwortlich. Falls die Schulleitung Beeinträchtigungen des Arbeitsschutzes erwartet, wendet sie sich an den Bereich Arbeitssicherheit der für Bildung zuständigen Behörde, der – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Behörde – Lösungen vorschlägt. Im vorliegenden Fall liegen dem Bereich Arbeitssicherheit keine schriftlichen Gefährdungsanzeigen vor. c. Welche Schlüsse wurden aus der vom Elternrat beauftragten schalltechnischen Prognose der Fakultät für Erziehungswissenschaften gezogen? Welche Expertisen und Gutachten wurden oder werden von den dafür zuständigen behördlichen Stellen eingeholt? Aus dem Dialog mit der Schule zur schalltechnischen Prognose der Fakultät für Wissenschaften ergab sich die Entscheidung für den Umzug der betroffenen Klassen in mobile Unterrichtsräume. Die für eine Abbruchgenehmigung oder Baugenehmigung erforderlichen Nachweise sind durch die SAGA einzureichen. d. Wurden die Auswirkungen der Bunkerabbruch- und Neubauphase auf die inklusive Beschulung und Betreuung für die Schule analysiert ? Wurde die Situation der im südlichen Teil des Bildungshauses Thadenstraße sehr dicht beim Bunker befindlichen Tagesgruppe mit Kindern mit besonderem Förderbedarf in Hinblick auf Belastung durch den Bunkerabbruch beurteilt? Wurde der Träger der Einrichtung einbezogen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Beeinträchtigungen und Folgen werden im laufenden Betrieb beobachtet. Für den Fall, dass die Gruppe während des ganztägigen Aufenthalts durch den Abriss des Bunkers beeinträchtigt sein sollte, gibt es Ausweichmöglichkeiten. e. Wurde die Situation auf dem Schulhof (nördlich der Baustelle zwischen Haus A und Bildungshaus) in Hinblick auf die Einschränkung der Erholung in den Pausen für die Schulkinder beurteilt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Schulleitung ist dafür zuständig, dass der Schulbetrieb so organisiert wird, dass Schulkinder und Personal gesund bleiben. Die Schulleitung überwacht die Lernergebnisse und die Realisierung der Konzepte an der Schule. Sie wird diese auch während der Phase des Bunkerabrisses überwachen. Drucksache 21/13562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 f. Welche Maßnahmen werden von den Behörden gefordert beziehungsweise sichergestellt, sodass die Schulkinder auf den Schulwegen vor Gefahren durch die Baumaßnahmen und insbesondere durch den Baustellenverkehr geschützt werden? Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist der Nachweis durch die SAGA zu erbringen, dass durch die Einrichtung und den Betrieb der Baustelle keine Gefahren entstehen. g. Wurde die Sicherung des Lernerfolgs der Schulkinder angesichts der Belastungen betrachtet, insbesondere in Hinblick auf das erste Schulhalbjahr (August bis Januar) bei Klassenstufe 4, das für Vorbereitung und Übergang an die weiterführenden Schulen besonders wichtig ist? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Die Entscheidung zur Aufstellung der mobilen Unterrichtsäume wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Situation an der Schule durch den geplanten Wohnungsbau so wenig wie möglich beeinträchtigt werden soll. Die Frage des Lernerfolgs stand ebenso wie die Aspekte der Sicherheit und Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen stets im Mittelpunkt der Überlegungen zur Findung einer sachgerechten Lösung. h. Wird behördlich gefordert und sichergestellt, dass, wie in den Planungen vom Sommer 2017 vorgelegt, die Lärmschutzeinrüstung des Bunkers während des gesamten Abbruchs in voller Höhe bestehen bleibt und die Verladestelle des Abbruchsguts zusätzlich durch eine Lärmschutzwand abgeschirmt wird? Die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regeln, dass Baustellen so zu errichten und zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen, unter anderem Lärm, verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es ist insofern von der SAGA ein Lärmminderungskonzept hinsichtlich des zu erwartenden Baulärms zu entwickeln und umzusetzen. Während der Bauausführung sind zudem lärmarme Bautechniken und Arbeitsweisen sowie der Einsatz von geräuscharmen Baumaschinen vorzusehen. Das im vorliegenden Fall von der SAGA vorgelegte Lärmgutachten wird als ausreichendes Lärmminderungskonzept angesehen. Dieses sieht unter anderem auch lärmmindernde Maßnahmen an der Verladestelle des Abbruchgutes vor. Die für den Immissionsschutz auf Baustellen zuständige Aufsichtsbehörde, wird durch stichprobenartige Revisionen die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben überprüfen. i. Wird behördlich gefordert und sichergestellt, dass während der Unterrichtszeiten keine Lockerungssprengungen, die die Konzentrationsfähigkeit der Schulkinder stark herabsetzen, durchgeführt werden ? Die Anzahl und der Zeitraum der Sprengungen werden unter Berücksichtigung der benachbarten Nutzungen aufsichtsbehördlich durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz/Amt für Arbeitsschutz festgelegt. Lockerungssprengungen sind am Vormittag während der Unterrichtszeit nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich . j. In welcher Weise wird der Schulgemeinschaft, also der Schulleitung, dem Personal und den Eltern der Schulkinder, während der Abbruch- und Neubauphase ein Monitoring der Lärmwerte in Echtzeit oder zeitnah zur Verfügung gestellt? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 7. Wurden die Auswirkungen der Planungen insbesondere des Bunkerabbruchs auf das Anmeldeverhalten der Eltern in Bezug auf die Grundschule Thadenstraße untersucht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13562 7 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? a. Wurden die Anmeldezahlen für die Grundschule Thadenstraße für die Schuljahre ab 2015/2016 vor diesem Hintergrund bewertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein, da aus Sicht der für Bildung zuständigen Behörde hierzu keine Notwendigkeit besteht. Bei der Grundschule Thadenstraße handelt es sich um eine fünfzügige Grundschule. Im Schuljahr 2016/2017 wurden fünf Eingangsklassen eingerichtet, im Schuljahr 2017/2018 vier und im Schuljahr 2018/2019 werden es sechs Klassen sein. Schwankungen bei den Anmeldungen im Umfang von bis zu einer Klasse in den einzelnen Jahrgängen sind durchaus normal. b. Welche Maßnahmen und Informationen für Eltern von grundschulpflichtigen Kindern sind von behördlicher Seite geplant, um die Anwahl der Grundschule Thadenstraße für erste Klassen und Vorschule insbesondere für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 stabil zu halten? Da die Anmeldezahlen im Rahmen der üblichen Schwankungsbreite variieren, sind keine Maßnahmen geplant.