BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13565 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Treibt der Senat die privaten Schulträger in finanzielle Engpässe? (II) In Drs. 21/12141 heißt es: „Die zuständige Behörde führt zurzeit eine Neuberechnung der Schülerjahreskosten durch. Dies erfordert die Qualitätssicherung einer Vielzahl von Eingangsgrößen und den Vergleich von Szenarien der Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schulen in freier Trägerschaft. Die Neuberechnung ist noch nicht abgeschlossen.“ Inzwischen ist das Jahr zur Hälfte rum und die Schulen in privater Trägerschaft haben zumindest bis vor Kurzem keinerlei Rückmeldung erhalten, mit welchen Schülerjahreskosten sie das laufende Jahr planen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die Neuberechnung der Schülerjahreskosten für das Jahr 2018 inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Der Senat wird die Bürgerschaft gemäß § 15 Absatz 2 Satz 4 Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) durch Vorlage des Halbjahresberichts zum Haushaltsverlauf im August 2018 informieren. 2. Wann haben die Schulen in privater Trägerschaft jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die Information erhalten, mit welchen Schülerjahreskostensätzen sie das jeweilige Jahr planen können? Maßgeblich für die Festsetzung der Finanzhilfe sind gemäß § 15 Absatz 2 HmbSfTG die Haushaltskennzahlen Schülerjahreskosten, wie sie im Halbjahresbericht des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres veröffentlicht sind. Die Schulen in freier Trägerschaft haben die Information über die daraus resultierende Höhe der Schülerkostensätze jeweils nach dem Beschluss des Halbjahresberichts durch die Bürgerschaft erhalten. Die Information für das Jahr 2015 erfolgte am 5. November 2014, für das Jahr 2016 am 12. November 2015 und für das Jahr 2017 am 2. November 2016. 3. Welche Auswirkungen hat die Verzögerung um mehrere Monate auf die laufende Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und deren Planungssicherheit ? Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten derzeit Abschlagszahlungen auf die Finanzhilfe 2018 in Höhe der Abschlagsrate, die im November 2017 gezahlt wurde. Sobald Bescheide über die Höhe der Finanzhilfe 2018 erteilt werden können, werden die Raten für die verbleibenden Monate angepasst. Wie in jedem Jahr wird im Dezember 2018, insbesondere auch unter Zugrundelegung der dann feststehenden Schülerzahlen für das Schuljahr 2018/2019, eine Spitzabrechnung vorgenommen. Bei Drucksache 21/13565 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zwei Schulträgern, die im Schuljahr 2018/2019 mit einer deutlich steigenden Schülerzahl rechnen, wurde die Höhe der Abschlagszahlung angepasst. 4. Aus welchen konkreten Gründen hat sich die Neuberechnung verzögert? Eine Berechnung der Schülerjahreskosten erfordert die Betrachtung und Bewertung einer Vielzahl von Eingangsgrößen unter Beteiligung der Stellen, die hierzu Daten liefern. Besonderes Augenmerk ist daher auf die Qualitätssicherung zu legen. Form und Zeitpunkt einer Korrektur ergeben sich aus dem HmbSfTG. 5. Gab es Änderungen bei der Ermittlung der Schülerjahreskosten? Wenn ja, welche warum? Wenn nein, warum hielt der Senat eine Anpassung nicht für notwendig (siehe Drs. 21/12490)? Siehe Antwort zu 1.