BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13568 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Infektionen mit multiresistenten Erregern in Hamburg In der Drs. 21/9056 wurden Informationen zu Infektionen mit multiresistenten Erregern und Ausbruchsereignisse abgefragt sowie geplante Maßnahmen, die beim G20-Gipfel beschlossen werden sollten. Mittlerweile ist mehr als ein Jahr vergangen und dies ist ein Anlass, nach dem aktuellen Stand zu fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Fälle von Infektionen mit multiresistenten Keimen hat es in Hamburg von 1.1.2017 – 20.06.2018 gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiligem Keim.) In Hamburg wurden nach Angaben des Instituts für Hygiene um Umwelt folgende Fälle von Infektionen/Kolonisationen (Fälle mit und ohne Referenzdefinition) mit multiresistenten Erregern für den geforderten Zeitraum gemeldet: Erreger Anzahl gemeldeter Fälle 2017 (n=250, Stand 20.06.2018) Anzahl gemeldeter Fälle 2018 (n=108, Stand 20.06.2018) Acinetobacter – nicht differenziert 8 0 Acinetobacter baumannii 32 15 Acinetobacter johnsonii 1 0 Acinetobacter pittii 4 0 Acinetobacter-baumanniicalcoaceticus -Komplex 1 0 Acinetobacter-baumannii- Komplex 4 1 Citrobacter freundii 4 4 Citrobacter koseri 0 1 Enterobacter aerogenes 16 13 Enterobacter asburiae 2 1 Enterobacter cloacae 34 16 Enterobacter coli 0 1 Enterobacteriaceae – nicht differenziert 6 2 Escherichia coli 15 9 Hafnia alvei 2 0 Klebsiella 1 0 Klebsiella oxytoca 3 2 Klebsiella pneumoniae 59 17 Morganella morganii 1 0 Drucksache 21/13568 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erreger Anzahl gemeldeter Fälle 2017 (n=250, Stand 20.06.2018) Anzahl gemeldeter Fälle 2018 (n=108, Stand 20.06.2018) MRSA 51 22 Proteus mirabilis 1 0 Raoultella 1 0 Serratia marcescens 4 4 Anmerkung: Aufgrund verfeinerter Analysemethoden haben sich die Zahlen zu 2017 noch einmal verändert. 2. Welche Ausbruchsereignisse mit multiresistenten Erregern sind dem Senat für die Zeit von 1.1.2017 – 15.6.2018 bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Jahr, Erreger, Krankenhaus, Zahl der Infizierten, Zahl der Kolonisationen und Angabe, ob Beschäftigte unter den Infizierten waren.) Über die Anzahl von Ausbruchsereignissen mit multiresistenten Erregern im geforderten Zeitraum geben die nachstehenden Tabellen Auskunft: 2017 Monat Erreger Krankenhaus (Bezirk) Anzahl der Infektionen davon bei Beschäftigten Anzahl der Kolonisationen März MRSA Wandsbek 0 0 3 März Acinetobacter baumannii Hamburg- Mitte 3 0 0 April MRSA Altona 0 0 4 Mai 4MRGN Klebsiella Hamburg- Nord 2 0 2 Mai/Juni Enterobacter Wandsbek 1 0 5 Juni 3MRGN/4MRGN Enterobacter Hamburg- Nord 7 0 82 September Klebsiella Eimsbüttel 4 0 3 Oktober Vancomycinresistente Enterkokken (VRE) Bergedorf 0 0 2 Oktober 4MRGN Acineto-bacter baumannii Altona 4 0 0 November MRSA Hamburg- Nord 6 0 2 2018 (bis 15.06.2018) Monat Erreger Krankenhaus (Bezirk) Anzahl der Infektionen davon bei Beschäftigten Anzahl der Kolonisationen Januar Vancomycinresistente Enterkokken (VRE) Hamburg- Mitte 1 0 18 Februar Vancomycinresistente Enterkokken (VRE) Hamburg- Nord 2 0 24 April 4MRGN Pseu-domonas Hamburg- Nord 3 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13568 3 3. Gab es im Zeitraum 1.1.2017 – 20.6.2018 in Hamburger Krankenhäusern Bettensperrungen oder Aufnahmestopps aufgrund von Infektionen mit multiresistenten Erregern? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Jahr und Monat, Krankenhaus, Station, Zahl der gesperrten Betten und jeweiligem Erreger. Bettensperrungen sind der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit multiresistenten Erregern nicht bekannt. Zu kurzfristigen Aufnahmebeschränkungen für Patientinnen und Patienten mit multiresistenten Erregern und einer entsprechenden Isolier-Notwendigkeit kommt es bei den Hamburger Notfallkrankenhäusern vereinzelt (Engpassfaktor Isolier-Einzelzimmer). Eine Differenzierung nach multiresistenten Erregern, Norovirus et cetera liegt der zuständigen Behörde nicht vor. Die Rettungsmittel der Hamburger Feuerwehr werden dann gebeten, bei entsprechender Voranmeldung, ein anderes Notfallkrankenhaus anzufahren. 4. Welche Krankenhäuser verfügen über eine besondere Expertise in der Behandlung und Pflege von Patienten/-innen, die mit multiresistenten Erregern infiziert oder kolonisiert sind? 5. Welche Krankenhäuser verfügen über eine besondere Ausstattung in der Behandlung und Pflege von Patienten/-innen, die mit multiresistenten Erregern infiziert oder kolonisiert sind? Die Hamburger Krankenhäuser sind gemäß § 23 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 4 Absatz 8 Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO) verpflichtet , „innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen“ festzulegen , die den jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu berücksichtigen haben. Die Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene bei der Behandlung und Pflege von Patientinnen und Patienten, die mit multiresistenten Erregern infiziert oder kolonisiert sind, ist integraler und zentraler Bestandteil des gesetzlich geforderten Hygienemanagementsystems. Über eine besondere Expertise einzelner Krankenhäuser bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtungen liegen keine systematischen Erkenntnisse vor. 6. Gab es im Zeitraum 1.1.2017 – 20.6.2018 Verlegungen von Patienten/ -innen mit multiresistenten Erregern von einem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus? Falls ja, wie viele Patienten/-innen wurden verlegt und von welchem in welches Krankenhaus wurden sie verlegt? Für diesen Zeitraum liegen der zuständigen Behörde zurzeit noch keine Daten vor, werden aber zukünftig aufbereitet. 7. In der Drs. 21/9056 gab der Senat an, dass der Präses der zuständigen Behörde den Gesundheitsminister gebeten habe, Fragen des Umweltschutzes bei der Arzneimittelproduktion auf die Agenda der B20 Health Conference im Vorfeld des G20-Gipfels zu setzen. Ist das Thema auf die Agenda gesetzt worden? Falls ja, was wurde besprochen und welche Maßnahmen wurden beschlossen ? Falls nein, warum ist das nicht erfolgt? Siehe Drs. 21/9470, in der eine ausführliche Stellungnahme des Vertreters des Bundes und der Senatsvertreter zu den angesprochenen Fragen sowie der Link zu der Berliner Erklärung der G20-Gesundheitsminister enthalten ist (https://www. bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/G/ G20-Gesundheitsministertreffen/Berliner_Erklaerung_der_G20_ Gesundheitsminister_20-05.2017.pdf).