BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1357 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 19.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Modernisierung Justizvollzugsanstalten – Sanierungsstau mit Konsequenzen (II) Die Antworten des Senats in der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 21/1220 vom 11.08.2015, bestätigen die kritischen Feststellungen des Rechnungshofs über eine mangelnde Transparenz der Informationen gegenüber der Bürgerschaft und geben Anlass zu weiteren Fragen. Eine Aktualisierung des Sanierungsprogramms für die Justizvollzugsanstalten wird es erst zu den Haushaltsplanungen 2017/2018 geben und dies obwohl bereits jetzt feststeht , dass ein Sanierungsstau von 3,7 Millionen Euro besteht, der sich in 2015 auf sogar 7,7 Millionen Euro erhöhen kann (Jahresbericht 2015 Drs. 21/51, Seite 113). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum wurde trotz der Prüfungen des Rechnungshofs im Zeitraum vom 28. Januar bis 27. Juni 2014 erst im Finanzbericht 2015/2016 über die strukturellen Defizite informiert? Die Beschlussfassung des Senats über den Finanzbericht 2015/2016 erfolgte am 24. Juni 2014 und damit bereits vor Beendigung des Prüfungsverfahrens des Rechnungshofes . Im Übrigen wurde auch im Finanzbericht 2013/2014 über das Sanierungsprogramm Hamburg 2020 berichtet. 2. Warum wird es eine Aktualisierung der Zahlen zum Sanierungsstau bei der Modernisierung der Justizvollzugsanstalten erst im Zusammenhang mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren 2017/2018 geben (bitte genau begründen)? 3. Gemäß der Antwort des Senats in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/1220 wird es keine separate Drucksache vonseiten des Senats geben, die die Folgen des strukturellen Defizits darstellt und eine separate Anpassung der Mittelansätze vorsieht. Wie und in welchem Zeitraum wird der Senat dann gewährleisten, dass die Bürgerschaft über den Sanierungsstau, die strukturellen Defizite und deren Folgen zukünftig transparent informiert wird (bitte genau begründen)? Die Berichterstattung über das Sanierungsprogramm Hamburg 2020 erfolgt turnusgemäß im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Der Senat sieht keinen Anlass, von diesem Verfahren abzuweichen. 4. Nach Ergebnissen des Rechnungshofs kann der Sanierungsstau nicht mit den im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln beseitigt werden. Wie und in welchem Zeitraum wird eine Beseitigung des Sanierungsstaus erfolgen? Drucksache 21/1357 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat wird sich mit dieser Frage im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017/2018 befassen. 5. Welche weiteren Abweichungen zu den ursprünglichen Planungen für die Modernisierung der Justizvollzugsanstalten gibt es? Welche Abweichungen in den Kosten sind damit verbunden? Welche Abweichungen sind anhand des sogenannten Bautableaus bis 2016 erkennbar und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Gegenwärtig erfolgt eine Überprüfung der Haftplatzkapazitäten im Hamburger Vollzug. In diesem Rahmen werden auch die bisherigen Planungen zur Neustrukturierung des offenen Vollzuges überprüft. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang diese Überprüfung zu Kostenänderungen führt, kann erst nach ihrem Abschluss beantwortet werden. Im Übrigen gibt es keine Abweichungen vom Finanzbericht 2015/2016. 6. Wie gewährleistet der Senat die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten seit der Feststellung des Sanierungsstaus? Sind gravierende Sicherheitsmängel bereits erkennbar? Wenn ja, welche und welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um diese zügig zu beseitigen? Wenn nein, warum nicht? Mängel, die die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten gefährden könnten, werden vorrangig behoben. Insofern sind keine gravierenden Sicherheitsmängel erkennbar.