BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13571 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 25.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Rathaus Wandsbek Bezug: Privatisierung beziehungsweise Verkauf in 2005/2006 Das Rathaus (Bezirksamt) Wandsbek wurde bekanntlich im Jahr 2006 zusammen mit 38 anderen Objekten an private Investoren verkauft. Der Verkehrswert der Objekte Schlossstraße 60 und Robert-Schuman-Brücke 8 wurde 2006 mit 11,9 Millionen Euro berechnet. Für diese Gebäude zahlt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) seit 2006 jährlich rund 1 Million Euro Miete. Für 2018 beläuft sich die Miete auf 1.069.749 Euro (netto). Neben den genannten Objekten hat das Bezirksamt Wandsbek für die Arbeit der rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vielzahl von weiteren Objekten angemietet. Es ergeben sich weitere Fragen. Deshalb frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) sowie der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. Wie groß ist die Brutto-Nutzfläche folgender Objekte? a) Schlossstraße 60/Robert Schuman-Brücke 8 b) Am Alten Posthaus 2 c) Am Alten Posthaus 4/Schlossgarten 9 d) Am Alten Posthaus 4 (nur Bürgersaal) Die Brutto-Nutzfläche wird für die Belegenheiten nicht systematisch erfasst. Stattdessen wird hier die Mietfläche angegeben. In der Schlossstraße 60/Robert Schumann- Brücke 8: 11.945m²; Am Alten Posthaus 2: 4.063m²; Am Alten Posthaus 4/Schlossgarten 9: 5.099m² und Am Alten Posthaus 4 (nur Bürgersaal): 1.018m². 2. Gibt es für den Fall eines Verkaufs der in Frage 1 aufgeführten Immobilien ein Vorkaufsrecht für Stadt oder Bezirk? Bitte für die Objekte aus Frage 1. einzeln benennen. Falls nein, warum nicht? Das Grundstück Schlossstraße 60 ist Teil des Flurstücks 3568 der Gemarkung Wandsbek. Dieses Grundstück ist im Bebauungsplan Marienthal 9 – Wandsbek 52 als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Die Festsetzung stellt einen gesetzlichen Vorkaufsrechtstatbestand dar. Dies gilt auch für geringe Flächenanteile im Süden und Südwesten des Grundstücks, die als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen sind. Zudem liegt das Grundstück innerhalb einer Städtebaulichen Erhaltungsverord- Drucksache 21/13571 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nung. Dieser Umstand begründet ebenfalls ein Vorkaufsrecht bei Vorliegen der Voraussetzungen. Die Grundstücke Am Alten Posthaus 2, 4/Schlossgarten 9 bilden einen Teil des Flurstücks 3504 der Gemarkung Marienthal. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht an der gemäß Teilbebauungsplan 577 dargestellten „Fläche für besondere Zwecke – Verwaltung“. Der übrige Grundstücksteil enthält keine öffentlichen Festsetzungen. 3. Nach welchem Verfahren erhöhen sich die von der FHH zu zahlenden Nettokaltmieten obiger Objekte? Die Nettokaltmieten sind wertgesichert und erhöhen sich entsprechend der Inflationsrate . 4. Vom CDU-Senat wurde für alle Objekte im sogenannten PRIMO-Paket kein Rückkaufsrecht nach Ablauf der zunächst auf zehn Jahre vereinbarten Rückmietzeit vereinbart. Hat der jetzige Senat einen Rückkauf beziehungsweise eine Mietvertragskündigung für die Schloßstraße 60/ Robert-Schuman-Brücke 8 in Erwägung gezogen? Falls ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Erwägungen geführt? Falls nein, warum nicht? 5. Hat der jetzige Senat einen Ankauf beziehungsweise Mietvertragsänderungen der vom Bezirksamt genutzten nachfolgenden Immobilien a) Am Alten Posthaus 2, b) Am Alten Posthaus 4, c) Schlossgarten 9 in Erwägung gezogen? Falls ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Erwägungen geführt? Falls nein, warum nicht? Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen prüft im Rahmen seiner Regelaufgaben dauerhaft und revolvierend alle möglichen Immobilienankäufe im Hinblick auf sinnvolle gesamtstädtische Entwicklungen. Es gibt derzeit jedoch weder konkrete Ankaufsüberlegungen der Objekte Am Alten Posthaus 2, Am Alten Posthaus 4 und Schlossgarten 9 noch Rückkaufsüberlegungen sonstiger ehemaliger „PRIMO-Objekte“. Etwaige Überlegungen im Hinblick auf Mietvertragskündigungen für das Objekt an der Belegenheit Schlossstraße 60/Robert-Schumann-Brücke beziehungsweise Mietvertragsänderungen hinsichtlich der Immobilien Am Alten Posthaus 2, Am Alten Posthaus 4 und Schlossgarten 9 sind noch nicht abgeschlossen. 6. Wie beurteilt der Senat die Entscheidung aus dem Jahr 2005/2006, öffentliche Gebäude, insbesondere Gebäude der Bezirksverwaltung, zu verkaufen, um sie dann zurück zu mieten? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu Senatsentscheidungen aus vorherigen Legislaturperioden Stellung zu beziehen und das Handeln früherer Senate zu bewerten. 7. Hat der Senat mit den Vermietern seit 2011 über eine Ermäßigung der Mietzinsen oder anderen relevanten Mietkonditionen nachverhandelt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Ja. Es gab seit 2011 diverse Vertragsverhandlungen und -änderungen im Primoportfolio . Im Übrigen äußert sich der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Einzelheiten von Mietverträgen. 8. Welche Flächen, zusätzlich zu den in Frage 1. genannten, werden vom Bezirksamt Wandsbek angemietet? Bitte einzeln inklusive Adressen auf- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13571 3 führen! Bitte jeweils die Brutto-Nutzfläche, die Nettokaltmiete der letzten drei Jahre und etwaige festgeschriebene Mieterhöhungen bis 2022 auflisten . Bitte ebenfalls die Dauer der Mietverträge benennen. Ahrensburger Straße 169a; Am Neumarkt 36 – 38; Amtsstraße 22; August-Krogmann- Straße 2b; Barmbeker Markt 22; Bekassinenau 126; Berner Allee 3c; Berner Allee 66; Berner Heerweg 173 – 175; Börnestraße 36/38; Bovestraße 40; Bramfelder Chaussee 11; Dahlemer Ring 3a; Feldschmiede 15d; Greifenberger Straße 73; Gründgensstraße 26; Gründgensstraße 28; Herthastraße 16; Herthastraße 20; Königsberger Straße 25; Kreuzburger Straße 20; Maurienstraße 3; Maurienstraße 5; Öjendorfer Damm 56; Oppelner Straße 5; Oppelner Straße 49; Rahlstedter Straße 151 – 157; Ritterstraße 39; Rodigallee 233; Schloßstraße 8f+g; Schöneberger Straße 44; Schreyerring 47; Wandsbeker Allee 62; Wandsbeker Allee 71/73; Wentzelplatz 5 – 7; Wincklerstraße 1. Bei den Objekten handelt es sich zum Teil nur um einzelne Geschosse/Bereiche des Gesamtobjekts. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Wann wurde die Fassade an den Gebäuden Schlossstraße 60/Robert- Schuman-Brücke 8 renoviert und welche Kosten sind in welcher Höhe entstanden? Wurden die Kosten allein vom Vermieter getragen? Sind diese Renovierungskosten – gegebenenfalls anteilig – auf die Miete umgelegt worden? Die Fassade wurde in den Jahren 2015 und 2016 in zwei Abschnitten saniert. Die Kosten wurden vom Eigentümer getragen und sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Eine Umlage auf die Miete erfolgte nicht.