BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13587 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Mehr als 50.000 Euro für die Überarbeitung von Textentwürfen in der Senatskanzlei – Warum beauftragt der neue Erste Bürgermeister jetzt McKinsey? Aus einer aktuellen Bekanntmachung vergebener Aufträge geht hervor, dass die Senatskanzlei am 13.06.2018 die Unternehmensberatung McKinsey mit der Leistung „Überarbeitung Textentwurf Erhaltungsmanagement für Hamburgs Infrastruktur“ beauftragt hat. Demnach liegt der Auftragswert des im Verhandlungsverfahren vergebenen Auftrags bei 52.955 Euro. Ich frage den Senat: Über Jahrzehnte hat sich in Hamburgs Infrastruktur ein Sanierungsstau aufgebaut. Der Senat hat sich daher das Ziel gesetzt, den Sanierungsstau zu überwinden, die öffentliche Infrastruktur in einen guten Zustand zu bringen und diesen in der Folge dauerhaft zu erhalten. Auch der Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur als unzureichend kritisiert und ein systematischeres Vorgehen empfohlen. Bereits 2013 hat der Senat mit dem Aufbau eines Erhaltungsmanagementsystems für Hamburgs Straßen begonnen (Drs. 20/10333). Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen und der bereits begonnenen Einführung des Mieter-Vermieter-Modells hat der Senat beschlossen in allen Teilen der öffentlichen Infrastruktur ein Erhaltungsmanagementsystem einzuführen und entsprechende Grundsätze beschlossen (Drs. 21/13592). Damit wird zugleich erstmals eine systematische Verschränkung der technischen Erhaltungsplanung mit der staatlichen Doppik eingeführt. Die Einführung eines solchen neuen Systems erforderte umfangreiche Planungs- und Beteiligungsprozesse sowohl hinsichtlich der Überlegungen zur Anwendungsbreite als auch zur Konzeption des Systems im Spannungsverhältnis zwischen einerseits einer einheitlichen Sichtweise zur Erfassung und Umsetzung des Unterhaltungsbedarfs und andererseits einer passgenauen, praxistauglichen Systematik bei den jeweiligen sehr unterschiedlichen Assetklassen. Aus Sicht des Senats bot es sich bei der Konzeptionierung an, Erfahrungen und Strategien von öffentlichen und privaten Betreibern von großen Infrastrukturen in das Erhaltungsmanagement einzubeziehen. Im Rahmen des Prozesses der Erstellung dieser Drucksachen ist daher eine Überprüfung der vorgesehenen Erhaltungssystematik auf Basis eines ersten Drucksachenentwurfs und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen und Erfahrungen aus der freien Wirtschaft durch eine einschlägig erfahrene Unternehmensberatung erfolgt. Dabei ging es in mehreren Arbeitspaketen neben der Bewertung der Tauglichkeit und Zielerreichungsaussichten des im Planungsstabs der Senatskanzlei entwickelten neuen Ansatzes zur Erhaltungssystematik insbesondere um die Prüfung und Optimierung der einschlägigen Assetklassen, die Entwicklung von Vorschlägen für Bewertungs- und Aggregations- Drucksache 21/13587 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mechanismen und Überlegungen zur Dokumentation der Funktionalitäten und Ergebnisse . Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in die technischen und kaufmännischen Abschnitte der Drucksache (21/13592) eingeflossen. Drei Unternehmensberatungen, die über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der systematisierten Betrachtung von Infrastrukturerhaltungssystemen verfügten, wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit jedem dieser Unternehmen wurde ein Gespräch geführt. Die Auswahl erfolgte durch den Planungsstab auf Basis eines vorher festgelegten Punktesystems, das die Bereiche Erfahrung des Unternehmens mit der Materie, Erfahrung des eingesetzten Personals, zeitliche Verfügbarkeit und Preis abbildete. Der Chef der Senatskanzlei hat dem Vergabevorschlag zugestimmt. Die Beauftragung der genannten Unternehmensberatung erfolgte im Februar 2018, die Tätigkeit endete wie vorgesehen mit der Finalisierung der inzwischen vom Senat beschlossenen Drucksache. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum genau ist für die Überarbeitung eines Textentwurfs zum Erhaltungsmanagement für Hamburgs Infrastruktur die Einschaltung externer Dienstleister erforderlich? 2. Wann genau wurden hierfür wie viele Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert? Welches waren dabei die genauen Auswahl- und Anforderungskriterien für diese Leistung? 3. Wie viele Angebote lagen für diesen Auftrag vor und mit wie vielen Unternehmen wurden Auftragsverhandlungen geführt? Nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe des Auftrags? 4. Welche Stelle innerhalb der Senatskanzlei hat über die Auftragsvergabe entschieden? 5. Wie lautet die Leistungsbeschreibung dieses Auftrags im Einzelnen? 6. Wann genau ist der Ausführungszeitraum dieses Auftrags und bis wann soll die Überarbeitung des Textentwurfes abgeschlossen sein? 7. Für welche Zielgruppe lässt die Senatskanzlei den Textentwurf überarbeiten ? Wann sollen die überarbeiteten Texte in welcher Form veröffentlicht werden? 8. Ist der Auftraggeber im Rahmen der Überarbeitung von Textentwürfen direkt oder indirekt an der Erstellung oder Formulierung von Senatsoder Bürgerschaftsdrucksachen beteiligt? Siehe Vorbemerkung.