BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13595 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 26.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Verzögerung und Kostensteigerung bei der Sanierung des Philosophenturms – Hat der Senat die Kontrolle verloren? Den Medien lässt sich entnehmen, dass es weiterhin Probleme bei der Umsetzung der Sanierung des Philosophenturms gibt. Obwohl der Philosophenturm seit zehn Monaten leer steht, haben die Sanierungsarbeiten noch nicht einmal begonnen. Weiterhin wird berichtet, dass die Kosten der Sanierungsarbeiten sich von 58,5 Millionen Euro um fast 22 Millionen Euro auf 80 Millionen Euro erhöhen werden.1 Zu befürchten ist nun, dass angesichts des erhöhten Sanierungsbedarfes der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Sanierung des Philosophenturms werden die Mietvertragsverhandlungen in Kürze abgeschlossen sein. Die Bürgerschaftsbefassung, mit der die konkreten baulichen Maßnahmen und die Kosten im Detail dargelegt werden, ist in Vorbereitung und soll noch in 2018 erfolgen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie war der ursprünglich für die Sanierung des Philosophenturms vorgesehene Zeitplan? Bitte im Detail darstellen. Ein detaillierter Zeitplan wird erst nach der Annahme des finalen Mietangebots entwickelt und mit Vorlage der Drucksache dargelegt. 2. Geht der Senat trotz des Mehraufwands davon aus, dass der in 1. dargestellte Zeitplan eingehalten werden kann? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Gründe sind nach Ansicht des Senats oder der zuständigen Behörde für die Verzögerung bei den Sanierungsarbeiten ursächlich? Bitte im Detail darstellen. Während der Planung wurden von dem Realisierungsträger Handlungsbedarfe über den zu Beginn des Projektes definierten Bedarf hinaus festgestellt. Wesentlicher Faktor ist dabei die notwendige Sanierung der Mensa. Die Planung hierfür wurde im Februar 2018 abgeschlossen. 3. Welchen Zeitpunkt der Fertigstellung nimmt der Senat oder die zuständige Behörde in Bezug auf die Sanierung des Philosophenturms an? 1 https://www.welt.de/regionales/hamburg/article178184766/Phil-Turm-der-Uni-Hamburg- Sanierung-wird-22-Millionen-Euro-teurer.html (Stand: 26.06.2018) Drucksache 21/13595 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wann wird der Philosophenturm nach Ansicht des Senats oder der zuständigen Behörde wieder für den universitären Betrieb genutzt werden können? Die Zeitplanung für das Projekt wird nach dem Abschluss der Mietvertragsverhandlungen von dem Realisierungsträger entwickelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Mit welchen Kosten wurde ursprünglich für die Sanierung des Philosophenturms gerechnet? 6. Mit welchen Kosten wird aktuell für die Sanierung des Philosophenturms gerechnet? 7. Welche Ursachen haben die Kostensteigerungen nach Ansicht des Senats oder der zuständigen Behörde? Der Kostenrahmen von rund 58.000.000 Euro für die Innenmodernisierung und Erweiterung des Philosophenturms wurde anhand von anteiligen fächerdifferenzierten Kostenrichtwerten der Bauministerkonferenz auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse zum baulichen Zustand des Gebäudes einvernehmlich mit dem Realisierungsträger vereinbart. Das aktuelle Mietangebot des Realisierungsträgers basiert auf Gesamtbaukosten in Höhe von 80.000.000 Euro. Die Kosten wurden entsprechend der Aufgabendefinition fortgeschrieben. Ursächlich dafür sind die Erweiterungen des baulichen Umfangs (Sanierung der Mensa und des Daches) und die Spezifikationen der baulichen Maßnahmen für den Brandschutz, Inklusion und Denkmalschutz. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde die Kostensteigerung in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Sanierung des Philosophenturms ? 9. Wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde die Kostensteigerung in Bezug auf die Umsetzung der Sanierung des Philosophenturms im Mieter-Vermieter-Modell? Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der zuständigen Behörde kommt auch unter Einbeziehung der Kostenentwicklung zu einem positiven Ergebnis für die Sanierung. Die Kostenentwicklung hat bauliche Ursachen (siehe Antwort zu 7.) 10. Wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde den Umstand, dass durch die Verzögerung bei der Sanierung des Philosophenturms nun ein längerer Verbleib der Studierenden im provisorischen Ausweichquartier am Überseering nötig sein wird? Die sorgfältige Planung und die Klärung vertraglicher Themenstellungen vor dem Baubeginn sind notwendige Prozesse, die sich zeitlich auswirken, aber unumgänglich sind. 11. Unter welchen Bedingungen ist eine über den bisher vereinbarten Zeitrahmen hinausgehende Nutzung des Ausweichquartiers am Überseering möglich? Der Senat äußert sich mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Mietkonditionen. 12. Wurden die Regeln des kostenstabilen Bauens bei der Sanierung des Philosophenturms angewendet? Ja. Der Kostenrahmen wurde nach den Regeln des kostenstabilen Bauens unter Berücksichtigung der Kostenvarianz und Preissteigerungen definiert. Der Realisierungsträger wurde frühzeitig in der Konzeptionierungsphase einbezogen. 13. Wie wurde im Rahmen der Umsetzung der Grundsätze des kostenstabilen Bauens der organisatorische Rahmen für die Projektvorbereitung verändert? Inwiefern wurden die Aufgaben und das Zusammenwirken der Akteure in der Anfangsphase eines Projektes neu definiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13595 3 Das Projekt wurde von Anfang an nach den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens aufgesetzt. 14. Wie werden Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit der vorhersehbaren Kostenrisiken bei der Maßnahmenplanung konkret berücksichtigt? In wie vielen Fällen wurden wegen der Komplexität der Maßnahme eine vertiefte Untersuchung der Kostenrisiken und deren Kostenauswirkungen angestellt? Die Kostenrisiken wurden nach Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit fortlaufend in der Maßnahmenplanung in jeder Planungsphase bewertet und berücksichtigt. Um die Projektrisiken mit den sich daraus ergebenen Kosten zu bewerten und zu benennen, wurden unter anderem folgende vertiefende Untersuchungen durchgeführt: Bodenuntersuchungen, Asbest- und Schadstoffuntersuchungen mit Schadstoffkataster und Sanierungskonzept, Materialuntersuchungen im Gebäude, statische Berechnungen mit Stellungnahmen zu einzelnen Bauteilen, denkmalpflegerische Zielstellungen mit Ortstermin mit dem Denkmalschutzamt (Gebäude und Außenanlagen), Ortstermine mit Stellungnahmen zu Dach- und Sieluntersuchungen vom Philosophenturm und der Mensa, mehrfache Brandschutzabstimmungen mit Personenstromanalysen mit Feuerwehr und ABH, eine thermische Gebäudesimulation sowie eine umfassende Bewertung aller technischen Gebäudeanlagen vom Philosophenturm und Mensa. 15. Inwiefern haben die zuständigen Mitarbeiter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, um die Anforderungen des kostenstabilen Bauens hinsichtlich der Festlegung des Baustandards und des Planungssolls in der Phase der Bedarfsermittlung erfüllen zu können? Das kostenstabile Bauen basiert auf dem Grundsatz, dass kein Bauprojekt ohne ausreichende Projektvorbereitung begonnen werden darf. Um die Qualität dieser Vorbereitung von Beginn an für die Bauprojekte der Freien und Hansestadt Hamburg sicherzustellen, werden regelmäßig Schulungen für die Mitarbeitenden angeboten, die den ganzen Themenbereich des kostenstabilen Bauens umfassen.