BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13603 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 27.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Ausgrenzung der AfD durch den Jugendhilfeausschuss Bergedorf Die Jugendpolitik in Bergedorf leidet unter akuten Finanzproblemen. Einem Bericht der „Bergedorfer Zeitung“ vom 21. Juni 2018 zufolge reicht das Geld, welches die Sozialbehörde über seine Rahmenzuweisungen bereitstellt, nicht zur Finanzierung der zahlreichen Jugendklubs und deren Mitarbeiter aus. Bereits im November 2017 hatten die Bezirksversammlung und der Jugendhilfeausschuss festgelegt, dass das Wachstum des neuen Doppelhaushalts um 16,22 Prozent wachsen müsse. Bis dahin könne man keine weiteren Projekte vorantreiben. So stünden für den neuen Jugendklub am Gleisdreieck lediglich 32.500 Euro anstatt der benötigten Summe von 239.000 Euro zur Verfügung. Um einen Ausweg aus dieser Notlage zu finden, hat sich der Jugendhilfeausschuss an die finanz- und jugendpolitischen Sprecher der Bürgerschaftsfraktionen gewandt, die am 26. Juni 2018 zu einer öffentlichen Expertenanhörung eingeladen sind. In diesem Zusammenhang werden neben Peri Arndt (SPD), Dennis Gladiator (CDU), Mehmet Yildiz (DIE LINKE) auch Vertreter der FDP und GRÜNEN erwartet. Davon ausgenommen ist die AfD-Fraktion, die als einzige keine Einladung erhalten hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat der Bezirksversammlung zu deren Beschluss Drs. 20-1463 „Bedarfsgerechte Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit“ vom 21. Dezember 2017 mit Schreiben vom 7. Februar 2018 mitgeteilt, dass die Rahmenzuweisung Kinderund Jugendarbeit Betriebsausgaben seit 2015 regelmäßig erhöht worden sei. Zudem haben für das Arbeitsfeld ergänzend einmalige Leistungen in Form von Tarifverstärkungsmitteln und Mitteln zur Förderung der Integration zur Verfügung gestanden beziehungsweise stehen zur Verfügung. Zudem stehen jungen Menschen durch eine Ausweitung der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus wurde dargelegt, dass der Senat über den Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und die Fortschreibung der Finanzplanung im Zuge seiner Haushaltsberatungen im Jahr 2018 beschließen werde. Hierbei seien die festgelegten Haushaltseckwerte maßgeblich. Die von der Bezirksversammlung Bergedorf in ihrem Antrag benannten Aspekte werden im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung gemäß § 40 BezVG über die Zuweisungen an die Bezirke sowie Fremdbewirtschaftungen durch die Bezirke zum Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 und der Investitionsplanung für Teile des Aufgabenbereiches 254.03, 254.04, 254.09 und 252.01 Jugend und Familie berücksichtigt. Der Jugendhilfeausschuss Bergedorf hat in seiner Sitzung am 20. März 2018 beschlossen, eine Anhörung zum Thema „Stellenwert und Zukunft der Offenen Kinder Drucksache 21/13603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und Jugendarbeit“ durchzuführen und dazu die jeweiligen Fachsprecher der Bürgerschaftsfraktionen einzuladen. Die Veranstaltung sollte am 26. Juni 2018 um 18 Uhr im Lichtwarkhaus direkt im Anschluss an eine Jugendhilfeausschusssitzung stattfinden und wurde vom Ausschussbüro des Bezirksamtes Bergedorf organisiert. Das Bezirksamt Bergedorf hat am 18. Mai 2018 ein Einladungsschreiben mit dem stellvertretenen Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung abgestimmt und dieses am 20. Mai 2018 versandt. Auf der Grundlage einer Adressliste der Bürgerschaftskanzlei wurden alle Fraktionen eingeladen. Eine Ergänzung zur schriftlichen Einladung wurde per E-Mail am 24. Mai 2018 versandt. Für die AfD waren Frau Oelschläger und Herr Feineis eingeladen. Frau Oelschläger hat am 31. Mai 2018 ihre Teilnahme per E-Mail abgesagt. Von Herrn Feineis erfolgte keine Rückmeldung. Da es sich um eine Veranstaltung des Bezirksamtes Bergedorf handelte , war der Senat in Planung und Durchführung nicht involviert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann hatte der Senat erstmals Kenntnis von der Absicht, eine öffentliche Expertenanhörung durchzuführen? 2. Wann haben Jugendhilfeausschuss und Bezirksversammlung die Bürgerschaftsfraktionen zur geplanten Expertenanhörung eingeladen? 3. Inwieweit war der Senat in die Organisation der Expertenanhörung involviert ? 4. Wann lagen dem Senat die Namen der teilnehmenden Experten vor? 5. War dem Senat bekannt, dass die AfD-Fraktion weder kontaktiert worden ist noch eine Einladung erhalten hat? Falls ja, seit wann? Siehe Vorbemerkung. 6. Kann die AfD-Fraktion mit der Unterstützung des Senats rechnen, ebenfalls an der Expertenanhörung teilzunehmen? 7. Wie erklärt sich der Senat die Ausgrenzung der AfD-Fraktion durch die Veranstalter der Expertenanhörung? 8. Was tut der Senat, um sicherzustellen, dass es in Zukunft nicht mehr zu derartigen Ausgrenzungen der AfD-Fraktion kommt? Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst.