BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13607 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 27.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Noch immer gibt es keine Sichtschutzwand an der Segeberger Chaussee – Und wie sieht es mit der Verkehrssicherheit aus? Noch immer gibt es an der Segeberger Chaussee zwischen dem 2012 errichteten Geh- und Radweg sowie den Grundstücken der Anlieger keine Sichtschutzwand , obwohl diese den Anliegern, die für den Bau des Geh- und Radwegs Teile ihrer Grundstücke verkaufen mussten, versprochen wurde. In der Antwort des Senats auf meine Anfrage vom 16.07.2013 (Drs. 20/8679) nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Sichtschutzwand hieß es hierzu: „Nach derzeitigem Planungsstand wird erwartet, dass mit der Errichtung der Sichtschutzwand im Herbst 2013 begonnen werden kann. Insgesamt wird die Bauzeit circa sechs bis acht Wochen betragen, sofern es nicht zu witterungsbedingten Verzögerungen kommt.“ Nach dieser Aussage des Senats müsste die Sichtschutzwand längst fertiggestellt sein. Geschehen ist jedoch bisher nichts. Im Gegenteil: Aus einer Antwort des Senats auf eine weitere Anfrage von mir vom 24.02.2014 (Drs. 20/10986) hieß es auf einmal: „Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich herausgestellt, dass die bisherige Planung sich aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse und der Leitungssituation nicht realisieren lässt.“ Es werde derzeit nach alternativen Lösungen gesucht. Eine Einschätzung, wann mit dem Bau der Sichtschutzwand begonnen und wann diese fertiggestellt wird, traute sich der Senat plötzlich nicht mehr zu. Auf die Frage nach einem Zeitplan wurde lapidar geantwortet: „Die Planungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen.“ Von dem klaren Versprechen , im Herbst 2013 mit dem Bau zu beginnen, ist lediglich der Verweis auf nicht abgeschlossene Planungen geblieben. In einer dritten Anfrage zu diesem Vorgang von mir vom 14.03.2014 (Drs.20/11089) war dann die Rede davon, dass der Senat sein Versprechen zur Einrichtung einer Sichtschutzwand nicht mehr einhalten will. Lieber wollte der Senat mit den Anwohnerinnen und Anwohnern nach einer alternativen Lösung suchen. Unabhängig vom fehlenden Sichtschutz kommt es auf der Segeberger Chaussee, die zum Teil durch Hamburger Stadtgebiet verläuft, immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsigen Überholmanövern . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/13607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Segeberger Chaussee befindet sich in zwei Abschnitten auf circa 1.200 Metern auf hamburgischem Staatsgebiet. Alle nachfolgenden Antworten beziehen sich auf diese beiden Abschnitte. Bei der Segeberger Chaussee handelt sich um eine Bundesstraße , die Norderstedt mit Bad Segeberg verbindet. Die Fahrbahn ist gut ausgebaut und die Fahrtstrecke übersichtlich gestaltet. Seit dem Jahr 2011 sind in diesem Abschnitt 37 Verkehrsunfälle bei der Polizei registriert , was aus polizeilicher Sicht für einen Straßenbereich mit naturgemäßer hoher Belastung unauffällig ist. Eine Auswertung der Unfallursachen und der durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen lässt hier auch keine Rückschlüsse auf ein höheres Geschwindigkeitsniveau erkennen; vielmehr handelt es sich bei den Unfallursachen in der Regel um Individualversagen der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus haben sich im Auswertezeitraum insgesamt sieben Wildunfälle ereignet. Das zuständige Polizeikommissariat 35 bewertet die Unfalllage fortlaufend hinsichtlich der Erforderlichkeit von Veränderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Bauliche Veränderungen oder andere Maßnahmen sind aufgrund der polizeilichen Feststellungen derzeit nicht erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde in Sachen Sichtschutz an der Segeberger Chaussee seit März 2014 unternommen und wie sieht die alternative Lösung im Detail aus? Die den Eigentümerinnen und Eigentümern in den Grundstückskaufverträgen mit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vertraglich zugesicherte Sichtschutzwand konnte nicht im öffentlichen Geh- und Radweg hergestellt werden. Darum wurde mit den Eigentümerinnen und Eigentümern eine Entschädigungszahlung in Höhe der Herstellungskosten der Sichtschutzwand vereinbart. Den Eigentümerinnen und Eigentümern wurde so die Möglichkeit eröffnet, die Wand in Eigenregie auf eigenem Grundstück herzustellen. Nach aktuellen Kenntnissen hat nur eine Eigentümerin den Sichtschutz durch die Pflanzung hoher Koniferen umgesetzt. 2. Waren alle Anwohnerinnen und Anwohner in die Gespräche eingebunden und haben alle Anwohnerinnen und Anwohner der alternativen Lösung zugestimmt? Mit allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die aus den Grundstückskaufverträgen mit der FHH einen Anspruch auf die Herstellung der Sichtschutzwand hatten, wurde vertraglich eine Entschädigungszahlung vereinbart. 3. Wann wurde die letzte Verkehrszählung in der Segeberger Chaussee durchgeführt? In welchem Zeitraum und an welchem Wochentag ist dies genau geschehen? In der Segeberger Chaussee wurden keine Verkehrszählungen durchgeführt. 4. Wie viele Fahrzeuge verkehren in der Segeberger Chaussee durchschnittlich wochentags und am Wochenende? 5. Wie beurteilen der Senat beziehungsweise die Fachbehörde die Ergebnisse der letzten Verkehrszählung? Siehe Antwort zu 3. 6. Wie häufig werden in der Segeberger Chaussee Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen? 7. Wann hat die zuständige Fachbehörde zuletzt eine Geschwindigkeitsmessung in der Straße Segeberger Chaussee vorgenommen, auf welcher Höhe wurde die Messung genau durchgeführt, wie viele Geschwindigkeitsübertretungen sind dabei festgestellt worden und welche Strafen wurden dabei jeweils verhängt (bitte den genauen Messzeitraum angeben )? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13607 3 Durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen seit dem Jahr 2011 in der Segeberger Chaussee: Datum Messort Fahrtrich-tung 23. Dezember 2011 Segeberger Chaussee Höhe Puffacker Weg einwärts 17. Juli 2013 Segeberger Chaussee Höhe Puffacker Weg auswärts 28. Juli 2015 Segeberger Chaussee Höhe Puffacker Weg auswärts 14. Dezember 2017 Segeberger Chaussee Höhe Puffacker Weg auswärts Am 14. Dezember 2017 wurden in der Zeit von 19.54 Uhr bis 21.01 Uhr 292 Fahrzeuge gemessen, von denen fünf Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie beurteilen der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Ergebnisse der letzten Geschwindigkeitsmessung? Siehe Vorbemerkung. 9. Wie viele Unfälle welcher Art gab es seit 2011 in der Segeberger Chaussee und was waren jeweils die genauen Ursachen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Verkehrsunfalldaten sind durch Abfragen in der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) ermittelt worden. Die Angaben sind einem Datenexport vom 28. Juni 2018 entnommen; für das Jahr 2018 liegen vorläufige Daten bis zum 30. April vor. Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Unfälle, gegliedert nach Unfallart und Jahr, wieder: Unfallart 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bis 30.04.2018 Unfall anderer Art - - - 1 - 2 - 2 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht - 1 1 - 1 1 - - Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet 1 - - 2 1 1 1 - Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt 1 1 - - 1 - - - Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt - 2 - - 4 - - - Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt - - 1 - 1 - 1 1 Aufprall auf Fahrbahnhindernis - 2 1 - 1 1 - - Abkommen von Fahrbahn nach rechts - - - - 1 1 - - Abkommen von Fahrbahn nach links - - - 1 1 - - - Die Hauptunfallursache aller Beteiligten, gegliedert nach Unfallart und Jahr, ist folgender Tabelle zu entnehmen: Unfallart/ Hauptunfallursache aller Beteiligten 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bis 30.04.2018 Unfall anderer Art: Andere Fehler beim Fahrzeugführer - - - 1 - 2 - 2 Zusammenstoß mit Fahrzeug , das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht: Nicht angepasste Ge- - 1 - - - - - - Drucksache 21/13607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Unfallart/ Hauptunfallursache aller Beteiligten 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bis 30.04.2018 schwindigkeit in anderen Fällen Abstand zum Vorausfahrenden - - 1 - 1 - - - Andere Fehler beim Fahrzeugführer - - - - - 1 - - Zusammenstoß mit Fahrzeug , das vorausfährt oder wartet: Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen - - - 1 1 1 - - Abstand zum Vorausfahrenden 1 - - 1 - - 1 - Starkes Bremsen ohne ersichtlichen Grund - - - - - - 1 - Fehler beim Überholtwerden 1 - - - - - - - Zusammenstoß mit Fahrzeug , das seitlich in gleicher Richtung fährt: Überholen trotz unklarer Verkehrslage - - - - 1 - - - Überholen ohne Beachtung Nachfolgeverkehr 1 - - - - - - - Fehler beim Fahrstreifenwechsel - 1 - - - - - - Fehlerhaftes Abbiegen nach links - - - - 1 - - - Zusammenstoß mit Fahrzeug , das entgegenkommt : Verstoß gegen Rechtsfahrgebot - 1 - - - - - - Überholen trotz Gegenverkehrs - - - - 1 - - - Vorfahrt nicht gewährt (Verkehrszeichen) - - - - 1 - - - Nichtbeachtung Verkehrsregelung durch Verkehrsposten oder Lichtzeichen - 1 - - - - - - Fehlerhaftes Abbiegen nach links - - - - 2 - - - Zusammenstoß mit Fahrzeug , das einbiegt oder kreuzt: Überholen trotz unklarer Verkehrslage - - - - 1 - - - Nichtbeachtung Verkehrsregelung durch Verkehrsposten oder Lichtzeichen - - 1 - - - - - Fehlerhaftes Abbiegen nach links - - - - - - 1 1 Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren - - - - 1 - - - Andere Fehler beim Fahrzeugführer - - 1 - - - - - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13607 5 Unfallart/ Hauptunfallursache aller Beteiligten 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bis 30.04.2018 Aufprall auf Fahrbahnhindernis : Nichtbeachtung Verkehrsregelung durch Verkehrsposten oder Lichtzeichen - 1 - - - - - - Andere Fehler beim Fahrzeugführer - 1 - - 1 1 - - Abkommen von Fahrbahn nach rechts: Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen - - - - - 1 - - Andere Fehler beim Fahrzeugführer - - - - 1 - - - Abkommen von Fahrbahn nach links: Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen - - - 1 - - - - Andere Fehler beim Fahrzeugführer - - - - 1 - - - 10. Was hat die zuständige Fachbehörde seit 2011 für die Verkehrssicherheit in der Segeberger Chaussee getan? 11. Welche konkreten baulichen Maßnahmen in der Segeberger Chaussee hat die zuständige Fachbehörde seit 2011 veranlasst? 12. Was plant die zuständige Fachbehörde für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Segeberger Chaussee bis zum Ende der laufenden Wahlperiode? Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges zwischen Haus Segeberger Chaussee Hausnummer 451 und Föhrenholt veranlasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.