BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13608 21. Wahlperiode 03.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 27.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Notbewilligungen im Zusammenhang mit dem Verlust der Hamburg Port Authority (HPA) im Jahr 2017 – War das wirklich alles nicht vorherzusehen ? Mit Drs. 21/13505 hat der Senat der Bürgerschaft zur nachträglichen Genehmigung von ihm im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 beschlossene Notbewilligungen im Etat der BWVI vorgelegt. Hierunter fallen Abschreibungen auf die HPA in Höhe von rund 47,3 Millionen Euro aufgrund ihres Jahresverlustes 2017. Zugleich wird die notwendige Umbuchung von 15,2 Millionen Euro Transferleistungen an die HPA vom investiven in den konsumtiven Bereich dargestellt.1 Bereits in den Haushaltsberatungen 2016 und der finalen Plenardebatte hierzu hatten Oppositionsfraktionen die fehlenden konsumtiven Mittel für die HPA, die insbesondere aufgrund der „Kreislaufbaggerei“ im Hafen und der von ihr geplanten Verluste benötigt werden, thematisiert. Zudem wurde von der FDP-Bürgerschaftsfraktion die vom Senat eingeräumte mögliche Verwendung investiver Mittel zur Deckung entsprechender konsumtiver Bedarfe der HPA problematisiert.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Warum wurden die für 2017 ursprünglich als Bareinlage ins Eigenkapital in Höhe von 15,2 Millionen Euro geplanten investiven Mittel nunmehr doch als konsumtive Transferleistung an die HPA ausgezahlt? Warum wurden sie nicht von vornherein konsumtiv veranschlagt? Die Zahlung der als Bareinlage in das Eigenkapital der HPA geplanten Mittel erfolgte am 26. Juni 2017 aus der Einzelinvestition „HmbBet AöR 2017“ (siehe Drs. 21/10110). Zu dem Zeitpunkt der Veranschlagung und Beratungen zum Haushaltsplan 2017/2018 war noch nicht vorhersehbar, wie sich das Jahresergebnis der HPA auf die Finanzanlage der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) auswirkt, da neben dem Jahresergebnis der HPA auch andere Faktoren (wie zum Beispiel Rücklagen) auf den Wert der Finanzanlage einwirken. Es war von einer Aktivierung dieser geplanten Eigenkapitaleinlage auszugehen. Die gleichen Voraussetzungen galten auch zum Zeitpunkt der Auszahlung. Erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2017 der HPA und der grundsätzlichen bilanziellen Prüfung zeigte sich, dass die geleistete Einlage 1 Vergleiche Drs. 21/13505, Seite 3. 2 Vergleiche Drs. 21/7000, Seite 161, 172 folgende, 176 folgende und 410 folgende sowie Plenarprotokoll Nummer 21/49, Seite 3422 Drucksache 21/13608 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zu keiner Verbesserung des Eigenkapitals führte. Die Folge ist, dass die geleistete Kapitaleinlage in Höhe von 15.202.000 Euro am 31. Mai 2018 im Zuge der Jahresabschlussbuchungen der BWVI von dem investiven Bereich in die konsumtiven Kosten aus Transferleistungen der Produktgruppe 270.05 „Hafen“ umzubuchen war (siehe Drs. 21/13505). 2. Welche Dienststellen haben jeweils wann bezüglich der ursprünglich vorgesehenen investiven Auszahlung als Bareinlage Bedenken angemeldet oder darauf hingewiesen, dass dies so nicht möglich ist? Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 hat es im Jahr 2016 bezüglich der Zuordnung der Veranschlagung der „HmbBetHPA AöR“ intensive Abstimmungen zwischen der Finanzbehörde und der BWVI gegeben. Derartige Bedenken sind dabei nicht geäußert worden. 3. Warum wurde dieser Umbuchungsbedarf vom Senat nicht vorhergesehen , obwohl er selber bereits in den Haushaltsberatungen eine konsumtive Verwendungsmöglichkeit der seinerzeit geplanten Bareinlage erwogen hat? Warum wurde der Abschreibungsbedarf auf die Finanzanlage HPA trotz ebenfalls in den Haushaltsberatungen geäußerter Hinweise der Oppositionsfraktionen nicht vorhergesehen? Siehe Antwort zu 1. 4. Sind die 15,2 Millionen Euro investiver Auszahlungsermächtigungen erhalten geblieben und in das Jahr 2018 übertragen worden? Nein. 5. Wie hoch lag der ursprüngliche, mit dem Haushaltsplan-Entwurf vorgelegte Ansatz der an die HPA auszuzahlenden Kosten aus Transferleistungen in der Produktgruppe 270.05 für 2017 und 2018 jeweils? a. In welchem Umfang wurde er in den genannten Jahren mit jeweils welchen Drucksachen reduziert? Wie hoch lag beziehungsweise liegt der jeweilige Fortgeschriebene Plan damit? b. Wie hoch lagen beziehungsweise liegen das Ist 2017 und das aktuelle Ist 2018? (Bitte für alle Fragen jahresweise auflisten.) Kosten aus Transferleistungen der Produktgruppe 270.05 (zahlungswirksam an die HPA) In Tsd. € Plan fortg. Plan Ist 2017 57.000 55.000* 71.653 2018 38.600 27.615* 8.743** * Mit der Drs. 21/10349 wurde der Plan 2017 um 2.000.000 Euro und der Plan 2018 um 10.985.000 Euro abgesenkt. ** Stand 28.06.2018 6. Welche konkreten organisatorischen Auswirkungen hat die EU-Beihilfeentscheidung auf die Struktur der HPA? Welche Auswirkungen hat dies auf die Rechnungslegung? Die HPA hat zur Erreichung einer beihilfekonformen und transparenten Finanzierung einen Geschäftsbereich Public und einen Geschäftsbereich Commercial getrennt voneinander abgebildet. Dies wird über eine entsprechend ausgeprägte interne Rechnungslegung nach Sparten erreicht. Auf die externe Rechnungslegung hat dies keine Auswirkungen.