BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13611 21. Wahlperiode 06.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 28.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Seniorengenossenschaften in Hamburg – Bleiben die Beteuerungen des Senats eine Luftnummer? Die Zahl der älteren Menschen in Deutschland wird sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Angesichts des immer dramatischer werdenden Fachkräftemangels in der Pflege wird zugleich eine angemessene Versorgung von Pflegebedürftigen immer schwieriger. Demografischer Wandel sowie Veränderungen im Familienleben und bei der Erwerbstätigkeit erfordern neue Wege, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen. Ein Weg hierfür können Seniorengenossenschaften sein, die sich bereits in vielen Bundesländern, häufig als eingetragene Vereine, etabliert haben. In Hamburg gibt es seit Juni 2014 die Seniorengenossenschaft „Machbarschaft Wandsbek-Hinschenfelde e.V.“ Die CDU hatte in der Vergangenheit unermüdlich den Senat mit mehreren Initiativen dazu aufgefordert, diese Wohnform zu unterstützen. Leider ließ sich der Senat bisher nur zu wenigen Aktivitäten bewegen, allerdings ist im rot-grünen Koalitionsvertrag die Unterstützung von Seniorengenossenschaften explizit festgehalten. Auch in einer Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drs. 20/12430) gab dieser mehrere Handlungsempfehlungen ab, wie das bisherige Engagement in diesem Bereich in Hamburg sichtbarer gemacht werden kann. Außerdem sollten strukturelle Rahmenbedingungen geklärt und generationenübergreifende Projekte und Modelle gestärkt werden . Seitdem sind vier Jahre vergangen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wodurch unterstützt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Sichtbarmachung des bereits bestehenden Engagements von Seniorinnen und Senioren in Hamburg? Die zuständige Behörde unterstützt das aktive, sichtbare Engagement von Seniorinnen und Senioren in den Hamburger Seniorenvertretungen organisatorisch und finanziell im Rahmen des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes. Darüber hinaus wurden eine Broschüre und ein Faltblatt „Die Generation 60+ ist gefragt“ herausgegeben und es wurde auf öffentlichen Informationsveranstaltungen anlässlich der Neubildung der Seniorenvertretungen über Mitwirkungsmöglichkeiten und Zugangswege informiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und Drs. 21/3889. 2. Seit wann unterstützt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dieses Engagement mit welchen finanziellen und mit welchen anderen Mitteln? Drucksache 21/13611 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zur Vermittlung und Beratung auch von Seniorinnen und Senioren, die sich freiwillig engagieren möchten, fördert die zuständige Behörde folgende Freiwilligenagenturen: Träger Freiwilligenagentur Förderhöhe 2018 Förderbeginn alsterdorf assistenz west Freiwilligenagentur Hamburg -Nord 25.000,00 € 2012 AWO LV Hamburg Freiwilligenagentur Altona 21.191,29 € 2013 AWO LV Hamburg Freiwilligenagentur Wandsbek 25.000,00 € 2015 Evangelisch- Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-Ost Freiwilligenagentur Harburg 25.000,00 € 2015 Stiftung Haus im Park Freiwilligenagentur Bergedorf 39.403,00 € 2016 Darüber hinaus wird seit 2015 die Freiwilligenakademie Hamburg mit jährlich 45.000,00 Euro gefördert, durch die auch Seniorinnen und Senioren passende Fortund Weiterbildungsangebote für ihr freiwilliges Engagement finden können. Im Jahr 2018 werden das Seniorenbüro Hamburg e.V. mit 209.533,61 Euro und die Fortbildungs- und Servicestelle für Seniorentreffs mit 89.490,50 Euro gefördert. Im Übrigen siehe Drs. 21/3889. 3. Der Senat nennt in Drs. 20/12430 das Vorhaben, in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren eine Kampagne zu entwerfen und durchzuführen, um Seniorinnen und Senioren für ein freiwilliges Engagement zu gewinnen. Im Juni 2016 wurde immerhin eine Broschüre veröffentlicht. a) Wie ist der Sachstand bezüglich dieses Vorhabens? b) Welche Akteure hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für dieses Vorhaben gewonnen? c) Wie sind Resonanz und Ergebnisse bezüglich der bisherigen Bemühungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zu bewerten? Die Engagementkampagne, mit der freiwilliges Engagement sichtbar gemacht und gewürdigt wird, läuft seit Anfang 2017 unter dem Titel „Mit dir geht mehr!“. Siehe hierzu http://www.mitdirgehtmehr.hamburg/engagementkampagne/. Die über 50 Personen, die bereits im Rahmen dieser Kampagne den Staffelstab erhielten, stehen stellvertretend für die zahlreichen Freiwilligen in Hamburg und wirken in der Öffentlichkeit als anschauliche Beispiele und Vorbilder für gesellschaftliches Engagement. So würdigt die Kampagne einerseits den individuellen Einsatz und animiert gleichzeitig die Allgemeinheit, diesen Vorbildern zu folgen. Die eigens eingerichtete Homepage vermittelt diese Botschaft auch über die konkreten Aktionstage der Staffelstabübergaben hinaus. Bisher zeigte sich ein reges Interesse an den Aktionen und der Homepage. Die zuständige Behörde bewertet Resonanz und bisherige Ergebnisse insofern als durchweg positiv. Im Übrigen siehe Drs. 21/3889. 4. Welche Ergebnisse hat die Prüfung der Fachbehörden und Bezirksämter hinsichtlich Einrichtung von Sprechstunden zur Engagementberatung ergeben? Die zuständigen Bezirksämter bewerten das vorhandene Beratungsangebot weiterhin als ausreichend. Im Übrigen siehe Drs. 21/3889. 5. Auf welche Weise und mit welchen Mitteln werden vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Projekte und Modelle für bedarfsspezifische und wohnraumnahe Informations- und Beratungsstellen für das freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren gefördert? Die zuständige Behörde fördert die Hamburger Fachstelle bürgerschaftliches Engagement in Wohn- und Versorgungsformen mit 80.875 Euro im Jahr 2018. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13611 3 Zur Förderung des Seniorenbüros Hamburg e.V. und der Fortbildungs- und Servicestelle für Seniorentreffs siehe Antwort zu 2. Eine aktuelle Abfrage bei den Bezirksämtern hat darüber hinaus Folgendes ergeben: Bezirk Projekt Mittel Förderung 2018 Altona Freiwilligenagentur altonavi Quartiersfonds 7.500,00 € Harburg Projekt „Seniorennetzwerk Neugraben-Fischbek“ Verfügungsfonds 5.000,00 € Harburg Projekt „Seniorenbegleitservice Harburger Innenstadt / Eißendorf Ost“ Bezirkliche Rahmenzuweisung Seniorenarbeit + Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung 10.000,00 € + 10.000,00 € Harburg Projekt „Nachbarschaft Ahoi“ Quartiersfonds 25.346,62 € Hamburg-Nord Freiwilligenagentur Nord Quartiersfonds 15.300,00 € Hamburg-Nord MARTINIerLEBEN e.V.- Generationen gemeinsam in Eppendorf Quartiersfonds 6.000,00 € Im Übrigen siehe Antworten zu 7. und 9. sowie Drs. 21/3889. 6. In welchen Hamburger Bezirken gibt es wie viele Mehrgenerationenhäuser mit wie vielen Wohneinheiten? Mit Ausnahme des Bezirks Harburg gibt es in jedem Bezirk ein Mehrgenerationenhaus . Keine der Einrichtungen verfügt über eigene Wohneinheiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/5207 sowie 21/3055. 7. Auf welche Weise und mit welchen Mitteln werden von den Fachbehörden und Bezirksämtern Projekte, in deren Rahmen generationsübergreifendes Engagement stattfindet, besonders unterstützt und gefördert? Neben der Rahmenzuweisung offene Seniorenarbeit fördert die zuständige Behörde den Aufbau von stadtteilbezogenen Freiwilligenteams durch den Verein Freunde alter Menschen e.V. mit 125.000,00 Euro mit dem Ziel, Vereinsamung und Isolation älterer Menschen vorzubeugen. Darüber hinaus hat eine Abfrage bei den Bezirksämtern Folgendes ergeben: Bezirk Projekt Mittel Förderung 2018 Bergedorf Generationenübergreifendes Familienfest im KulturA Kulturelle Projektmittel 1.500,00 € Wandsbek Machbarschaft Wandsbek- Hinschenfelde Förderfonds Bezirke 4.569,60 € Wandsbek Gemeinschaftsprojekt Hühnerhaltung Kita / Demenz WG Bezirkliche Sondermittel 1.500,00 € Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und 9. sowie Drs. 21/3889. 8. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde auf Grundlage des rot-grünen Koalitionsvertrages der Gründung und Sicherung von Seniorengenossenschaften mehr Unterstützung zukommen lassen als in der vorangegangenen Legislaturperiode? Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/3889. 9. Auf welche Weise und mit welchen Mitteln unterstützt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die konzeptionelle Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser? Drucksache 21/13611 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Bezirksämter ergänzen die Bundesförderung ihrer Mehrgenerationenhäuser mit jeweils 10.000 Euro p.a. aus Mitteln des jeweiligen Quartiersfonds. Darüber hinaus werden sie durch weitere Förderungen, unter anderem aus der Rahmenzuweisung Förderung der Erziehung in der Familie oder der Sozialräumlichen Angebote der Jugend und Familienhilfe, unterstützt. Fachlich begleiten sowohl die Bezirksämter als auch die zuständige Fachbehörde die Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser hinsichtlich der Vorgaben des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus und der sozialräumlichen Erfordernisse durch einen regelmäßigen Fach- und Erfahrungsaustausch. Die zuständige Behörde steht darüber hinaus in Austausch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), um die Hamburger Interessen bei der Umsetzung und potenziellen Fortführung des Bundesprogramms zu vertreten.