BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13620 21. Wahlperiode 06.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 28.06.18 und Antwort des Senats Betr.: 1.000 zusätzliche Sozialwohnungen – Eine Zeitungsente oder endlich ein Einsehen des Senats? Laut „Hamburger Abendblatt“ vom 28. Juni 2018 will der Senat den Bau von zusätzlichen 1.000 Sozialwohnungen fördern. Am Kurs von 10.000 Genehmigungen für Neubauwohnungen pro Jahr solle festgehalten werden, heißt es weiter. Angesichts der bisherigen Wohnungsbaupolitik des Senats – angefangen von dem nie erreichten Drittel Sozialwohnungen im Neubau bis hin zu einer Reduzierung des Anteils von klassischen Sozialwohnungen bei der öffentlichen Wohnungsbauförderung – wäre diese Meldung eine positive Überraschung . Damit würde der Senat sich auch langsam der Forderung der Fraktion DIE LINKE nähern, mindestens 50 Prozent der Neubauwohnungen im 1. Förderweg (= klassische Sozialwohnungen) zu errichten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Bisher sollen von den jährlich 10.000 Genehmigungen für Neubauwohnungen 3.000 Wohnungen mit öffentlicher Förderung entstehen. a. Wie hoch ist bei diesen 3.000 Wohnungen der geplante Anteil der Wohnungen im 1. Förderweg mit einer derzeitigen Anfangsmiete von 6,50 Euro/m2 nettokalt? b. Wie hoch war der reale Anteil im Jahr 2017? c. Wie hoch ist bei diesen 3.000 Wohnungen der geplante Anteil der Wohnungen im 2. Förderweg mit einer derzeitigen Anfangsmiete von 8,60 Euro/m2 nettokalt? d. Wie hoch war der reale Anteil im Jahr 2017? 2. Welche Änderungen plant der Senat beziehungsweise versucht er, in Gesprächen der Wohnungswirtschaft nahezubringen in Bezug auf a. die Gesamtzahl der jährlichen Baugenehmigungen, b. die Gesamtzahl der jährlichen Baufertigstellungen, c. den Anteil der jährlichen Baugenehmigungen für den 1. Förderweg, d. den Anteil der jährlichen Baugenehmigungen für den 2. Förderweg, e. den Anteil der jährlichen Baugenehmigungen für frei finanzierte und für Eigentumswohnungen? 3. Wie lange sollen die unter 2. a. – bis 2. e. genannten Zielzahlen/Anteile erreicht werden (bis zum Ende der Legislatur, bis 2030, ...)? Drucksache 21/13620 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Sollen die im „Hamburger Abendblatt“ erwähnten zusätzlichen 1.000 Sozialwohnungen innerhalb eines Jahres genehmigt werden? Falls ja, ab wann genau? Falls nein, innerhalb welchen Zeitraums und ab wann sollen die zusätzlichen 1.000 Sozialwohnungen genehmigt werden? 5. Bisher argumentierte der Senat gegen eine Erhöhung der Förderzahlen mit fehlenden Mitteln. In welcher Höhe, ab wann und aus welchen Haushaltsbereichen werden die Fördermittel für die erwähnten zusätzlichen 1.000 Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt? Gegebenenfalls bitte auch aufschlüsseln nach den Anteilen für die verschiedenen Förderwege . 6. Handelt es sich bei den im „Hamburger Abendblatt“ erwähnten zusätzlichen 1.000 Sozialwohnungen ausschließlich um Wohnungen im 1. Förderweg ? Falls nein, bitte die geplante Aufschlüsselung (1. Förderweg, 2. Förderweg , anderes) angeben. 7. Wie lange sollen die Bindungs- und/oder Belegungsfristen für die zusätzlichen 1.000 Sozialwohnungen dauern? 8. Welche Änderungen plant oder prüft der Senat derzeit a. für die Dauer der Bindungsfristen im 1. Förderweg, b. für die Dauer der Bindungsfristen im 2. Förderweg? Im Rahmen des im Jahr 2016 geschlossenen Bündnisses für das Wohnen in Hamburg zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs für die 21. Legislaturperiode ist unter anderem als Kernziel vereinbart, Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten jährlich nachhaltig zu sichern. Die Bündnispartner bekennen sich zu dem Ziel, davon 30 Prozent als geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. Diese Grundvereinbarungen gelten unverändert. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt ab 2017 Mittel für die Förderung von mindestens 3.000 Neubaumietwohnungen pro Jahr bereit (vergleiche Drs. 21/7873). Die Ziele des Bündnisses wurden bislang übertroffen mit Baugenehmigungen für 12.471 Wohnungen in 2016 und für 13.411 Wohnungen in 2017 sowie mit 3.307 geförderten Wohnungen in 2016 (davon 1.017 Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen ) und 3.303 geförderten Wohnungen in 2017 (davon 138 Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen). Der Senat hat der Wohnungswirtschaft angeboten, ab dem Jahr 2019 zusätzliche Fördermittel für weitere Sozialwohnungen bereitzustellen, um auf diese Weise mehr bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu schaffen. Dabei liegt die Priorität unverändert auf dem 1. Förderweg, der im Jahr 2017 einen realen Anteil von rund 83,9 Prozent an der Gesamtförderung hatte. Förderungen im 2. Förderweg hatten hingegen einen Anteil von rund 16,1 Prozent. Zusätzlich bewilligte Fördermittel für den Bau von Sozialwohnungen werden in den Haushaltsjahren 2019/2020 noch keine Haushaltsauswirkungen haben, da die Subventionen in der Regel erst nach Fertigstellung der Wohnungen einsetzen und sich dann über die gesamte Bindungslaufzeit erstrecken. Für die darauf folgenden Jahre werden die erforderlichen Haushaltsmittel mit den Haushaltsplänen eingeworben werden . Für alle geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten die jeweils gültigen Richtlinien der Neubauförderung. Im Übrigen ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.