BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1364 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dr. Joachim Körner, Dr. Bernd Baumann, Dirk Nockemann, Dr. Ludwig Flocken und Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 20.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten (II) – Steuergelder für Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes? Der Hamburger Senat hat in der Drs. 21/1223 als Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage „Extremismus bekämpft Hamburg nicht mit Extremisten“ eingestanden, dass die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“ (VVN-BdA) im Jahr 2015 mit Zuwendungen aus dem Hamburger Haushalt in Höhe von 5.000 Euro unterstützt wurde. Als Zuwendungszweck wurde vom Senat angegeben: „Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus“; die geförderte Maßnahme/Veranstaltung war laut Senat die „Durchführung eines breit angelegten Bündnisfestes im Rahmen des 70. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus am 9. Mai 2015“. Der Senat hat in seiner Antwort ebenso eingestanden: „Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – VVN Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. ist Beobachtungsobjekt mehrerer Verfassungsschutzbehörden , auch in Hamburg.“ Im Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern für das Jahr 2014 heißt es: „Die VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus. Sie arbeitet mit offen linksextremistischen Kräften zusammen. In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nicht marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“ Und weiter: „Die Landesvereinigung Bayern wird von Linksextremisten, insbesondere aus der DKP, beeinflusst. Der stellvertretende DKP-Bundesvorsitzende, Dr. Hans-Peter Brenner, übersandte in einem Grußschreiben den Delegierten des 5. VVN-BdA-Bundeskongresses im Mai/Juni 2014 die besten Wünsche für das Gelingen der Konferenz. Er zeigte sich überzeugt, „dass das in Jahrzehnten gewachsene vertrauensvolle Verhältnis“ zwischen den beiden Orga- Drucksache 21/1364 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nisationen auch in Zukunft bestehen bleibt. In Jugendcamps und Kongressen kommt es immer wieder zum Austausch mit autonomen Gruppierungen, wobei das Themenfeld Antifaschismus im Vordergrund steht.“ Im Hamburger Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2014 heißt es zum linksextremistischen Aktionsfeld „Antifaschismus“: „Auch wegen des breiten gesellschaftlichen Rückhalts für das Engagement gegen Rechtsextremismus versuchen Linksextremisten, ihre verfassungsfeindliche Ideologie über dieses Thema in demokratische und zivilgesellschaftliche Initiativen auszudehnen.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) Seit wann ist die VVN-BdA respektive sind seine Vorgängerorganisationen VVN und BdA Beobachtungsobjekt/e des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz? Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) wurde seit 1950 vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg beobachtet. 1971 fusionierten VVN und „Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“ (BdA) zur Organisation VVNBdA , die seitdem auch vom LfV beobachtet wird. 2) Was sind die wesentlichen Gründe dafür, dass die VVN-BdA Beobachtungsgegenstand des Landesamtes für Verfassungsschutz ist? Gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) beobachtet das LfV Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die VVN-BdA, in der Extremisten und Nicht-Extremisten zusammenarbeiten , ist eine Organisation, die insbesondere auf Funktionärsebene unter orthodoxkommunistischem Einfluss steht. Vor dem Hintergrund seiner ideologischen Positionierung , der anlassbezogenen Zusammenarbeit mit Linksextremisten im Aktionsfeld Antifaschismus und der Beeinflussung durch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) liegen bei der VVN-BdA tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. 3) Warum wird die VVN-BdA im aktuellen Hamburger Verfassungsschutzbericht nicht einzeln aufgeführt, obwohl sie Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz ist? Das LfV Hamburg informiert im Verfassungsschutzbericht grundsätzlich über die relevanten extremistischen Organisationen, daher werden im Bericht nicht alle Gruppierungen aufgeführt. Die VVN-BdA wird seit 2013 aufgrund einer internen Prioritätensetzung auf gewaltorientierte Personenzusammenschlüsse nur noch nachrangig beobachtet . 4) Wie bewertet der Hamburger Senat die Unterstützung des Beobachtungsobjektes des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz VVN-BdA durch Zuwendungen aus dem Haushalt? Der Senat unterstützt weder extremistische Organisationen noch entsprechende Aktivitäten . Vielmehr fördert er Maßnahmen von Vereinen und Verbänden gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit; im Übrigen siehe Drs. 21/1223. 5) Welche spezifischen Strategien verfolgt die VVN-BdA mit ihrer Thematisierung des Antifaschismus? Die VVN-BdA folgt seit ihrer Gründung der in den Zwanzigerjahren des 20. Jahrhunderts entwickelten kommunistischen Faschismusanalyse, die den Kapitalismus als eigentlichen Urheber des Faschismus bezeichnet. „Demokraten“ seien demnach nur jene, die sich im Sinne dieser Analyse als „Antifaschisten“ betätigen. 6) Welche personellen Überschneidungen/Kooperationen bestehen zwischen der VVN-BdA mit anderen linksextremistischen Personen, Parteien und Vereinigungen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1364 3 Personelle Überschneidungen und anlassbezogene Kooperationen bestehen zur DKP. 7) Insbesondere: Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob und gegebenenfalls welche weiteren Teilnehmer des geförderten „Bündnisfestes “ ebenfalls Beobachtungsobjekt/e des Landesamtes für Verfassungsschutz oder anderer Verfassungsschutzbehörden sind? Extremistisch und damit Beobachtungsobjekte des LfV sind neben der VVN-BdA folgende Teilnehmer: DKP Hamburg, „Kuratorium Gedenkstätte Ernst Thälmann“ und der Verein „Wohn- und Ferienheim Heideruh e.V.“ 8) Bei welchen konkreten inhaltlichen Programmpunkten/Aktionen dieses „Bündnisfestes“ sah der Senat beziehungsweise die für die Förderung verantwortliche Dienststelle die Grundlage für eine finanzielle Förderung dieses Festes aus dem Förderprogramm? Der Senat hat das Ohlsdorfer Friedensfest 2015 aufgrund seiner Zielsetzung gefördert , der Befreiung vom Nationalsozialismus zu gedenken und die „heute bestehenden demokratischen Werte, insbesondere der Anerkennung der Würde des Menschen “ zu würdigen; siehe http://hamburg.verdi.de/ ++file++5575644fba949b58e40011f3/download/Friedensfest2015FLYER_NEU.pdf. Diese Zielsetzungen und die einzelnen Programmpunkte des Ohlsdorfer Friedensfests 2015 entsprechen dem Handlungsschwerpunkt „Anfeindungen im öffentlichen Raum begegnen und Vorurteilen vorbeugen“, speziell den Ausführungen zur Erinnerungskultur , im Landesprogramm zur Förderung der demokratischen Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus (siehe Drs. 20/9849). Der Antrag bezog sich konkret auf die finanzielle Unterstützung unter anderem von Transportkosten, Kosten für Zelte, Bänke, Reinigung und von Künstlerhonoraren. 9) Welche personellen Überschneidungen und Kooperationen bestehen zwischen der VVN-BdA und demokratischen Parteien und Vereinigungen ? Im Sinne der kommunistischen Bündnisarbeit verfolgt die VVN-BdA insbesondere im Themenfeld „Antifaschismus“ auch eine Zusammenarbeit mit demokratischen Parteien und Vereinigungen. Das Bündnis Ohlsdorfer Friedensfest, in dem neben nicht extremistischen auch extremistische Gruppierungen mitarbeiten, ist ein Beispiel dafür.