BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13653 21. Wahlperiode 06.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 29.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Plausibilitätsprüfung Rückkauf Fernwärmenetz – Wie ist der aktuelle Stand? In der Drs. 21/13186 hat der Senat berichtet, dass die Pricewaterhouse- Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) eine Plausibilitätsprüfung wesentlicher Parameter und Planungsgrundlagen der Unternehmensbewertung des Schiedsgutachters bezüglich des Werts des Fernwärmenetzes durchführt. Zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Senatsantwort am 01. Juni 2018 lagen die Ergebnisse dieser Plausibilitätsprüfung von PwC noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1) Ist die Prüfung mittlerweile abgeschlossen? a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat sie geführt? Welche Konsequenzen beziehungsweise Erkenntnisse zieht der Senat aus der Plausibilitätsprüfung? b. Wenn nein, bis wann soll sie abgeschlossen sein? Welche Verschiebungen ergeben sich für den bisherigen Zeitplan?1 Ja. Die HGV hatte die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) mit einem Review der von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) vorgenommenen Unternehmensbewertung beauftragt, um sicherzustellen, dass gegebenenfalls relevante Anknüpfungspunkte für eine Wertüberprüfung erkannt und geltend gemacht werden können. PwC hat als Ergebnis mitgeteilt, dass die durch BDO durchgeführte objektivierte Unternehmensbewertung den Anforderungen des IDW S 1 Standard genügt und keine Anhaltspunkte für wesentliche sachliche oder methodische Fehler vorliegen. Die HGV hat die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH informiert, dass gegen die am 31. Mai 2018 übermittelte Unternehmensbewertung keine Einwände gemäß gegen Ziffer 6a.3 (b) (iii) der Vereinbarung Wärme vom 15./16. Januar 2014 erhoben werden. Im Übrigen entfällt. 2) Soll ein Zweitgutachter beauftragt werden oder wurde ein solcher bereits beauftragt? a. Wenn ja, wann und zu welchen Kosten? Um welchen Auftragnehmer handelt es sich dabei? 1 Siehe: Protokoll Ausschuss Öffentliche Unternehmen (Nummer 21/23), Sitzungsdatum 30.11.2017, Seite 56. Drucksache 21/13653 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wenn nein, bedeutet dies, dass die Stadt den vom Schiedsgutachter ermittelten Wert des Fernwärmenetzes von 645,1 Millionen Euro zum 01.01.2019 akzeptiert? Gemäß Ziffer 6a.3 (b) (v) der Vereinbarung Wärme vom 15./16. Januar 2014 soll ein Zweitgutachter nicht beauftragt werden. Der vom Gutachter auf Basis der von der Geschäftsführung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH am 20. Dezember 2017 vorgelegten Unternehmensplanung ermittelte Unternehmenswert wird akzeptiert. 3) Wann und wo sollen die diversen Gutachten und Prüfungsergebnisse veröffentlicht werden? Die HGV beabsichtigt keine Veröffentlichung der von ihr (mit)beauftragten Gutachten. Auf Ersuchen der Bürgerschaft werden die HGV und die zuständige Behörde darauf hinwirken, eine Vorlage der Gutachten zur vertraulichen Einsicht durch die Abgeordneten der Bürgerschaft im bewährten Verfahren und unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu ermöglichen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12375 und 21/12938.