BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13658 21. Wahlperiode 06.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer, Dr. Kurt Duwe und Michael Kruse (FDP) vom 29.06.18 und Antwort des Senats Betr.: Stadtentwicklung an alten Orten Die Freie und Hansestadt Hamburg ist durch eine starke Flächenkonkurrenz und durch ein dynamisches Bevölkerungswachstum in den kommenden Jahren gekennzeichnet. Dieses Wachstum betrifft neben den daraus resultierenden Bedarfen im Wohnungsbau auch die Gewerbe- und Grünflächen sowie die Verkehrsflächen. Damit die Bedarfe nicht ausschließen durch die Versiegelung von unbebauten Flächen gedeckt werden, ist es notwendig, vorhandene , aber aktuell nicht verwendbare Fläche zu aktivieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Vor dem Hintergrund der in der Stadtentwicklung priorisierten Innenentwicklung misst der Senat der Mobilisierung von Altlastenflächen im Sinne des Flächenrecyclings grundsätzlich eine hohe Bedeutung bei. Die erfragten Informationen können grundsätzlich nur für die FHH-eigenen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Altlastendaten wie etwa Anschriften/Flurstücknummern, die auf Personen zurückführbar sind, sind personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auswertung auf der Ebene von Grundstücken ist nicht möglich, die Auswertung erfolgt deshalb nach Flächen im Altlasthinweiskataster und Flurstücken. Soweit es sich um Privatgrundstücke handelt, werden durch die Herausgabe von bodenbezogenen Informationen Rechte der Eigentümer betroffen (Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung beziehungsweise Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ). Ob die Veröffentlichung von bodenbezogenen Informationen zulässig ist, muss daher für jeden Einzelfall im Wege einer Interessenabwägung ermittelt werden, wobei gegebenenfalls auch eine Anhörung der betroffenen Eigentümer durchzuführen ist. Entsprechendes gilt auch bei der Beantwortung von Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. In den Ausführungen sind sämtliche aktuell registrierten Flächen (sowohl FHH-eigen als auch privat) aufgeführt, jedoch ohne Angaben zu Belegenheit oder Bezeichnung der Standorte. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen Altlastsanierungen aus Gründen der Gefahrenabwehr und Flächenrecyclingmaßnahmen infolge von Nutzungsänderungen oder Planrechtsänderungen. Prinzipiell schließt eine Kontamination eine Nutzung von Flächen nicht aus, solange sich daraus keine Gefahr ergibt. Unter kontaminierten Flächen im Sinne der Fragestellung werden nur Altlasten und schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) betrachtet, nicht jedoch altlastverdächtige Flächen und Verdachtsflächen. Unterhalb der Gefahrenschwellen nach BBodSchG hat man bei Bauvorhaben darüber hinaus auch mit Böden zu tun, die Drucksache 21/13658 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 kostenrelevant im Sinne eines Entsorgungsmanagements sind. Diese Vorhaben sind nicht Bestandteil der Altlastensanierung beziehungsweise des Flächenrecyclings und werden im Folgenden ebenfalls nicht weiter betrachtet. Für die Beantwortung der Anfrage ist für die den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) betreffenden Fragen die Auswertung von rund 1.700 Datensätzen sowie dazugehörigen Akten notwendig, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Die diesbezügliche Antwort beschränkt sich daher auf exemplarische Projekte. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des LIG, wie folgt: 1) Wie viele Grundstücke welcher Größe sind aktuell innerhalb der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg kontaminiert? Derzeit sind 556 Altlasten und 19 schädliche Bodenveränderungen mit einer Gesamtfläche von rund 3.525 ha innerhalb der Landesgrenze im Altlasthinweiskataster registriert . Diese 575 Flächen überlagern 7.015 Flurstücke teilweise bis vollständig. Bei den Flächengrößen-Angaben handelt es sich um Bruttowerte, da sich mehrere Flächen überlagern können. Die entsprechenden Nettowerte lassen sich in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln . a) Wie viele dieser Grundstücke (bitte auch die Größe in ha angeben) sind im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg (zum Beispiel des LIG), des Bundes, eines der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg oder des Bundes? Circa 312 ha der kontaminierten Fläche innerhalb der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg befinden sich im Allgemeinen Grundvermögen des LIG. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b) Wie viele dieser Grundstücke (bitte auch die Größe in ha angeben) wurden bisher in den letzten fünf Jahren fertig saniert? Wie hoch waren die Kosten für die Sanierung dieser Grundstücke? (Bitte für jedes Grundstück einzeln angeben.) Wie viele dieser Grundstücke wurden bisher veräußert beziehungsweise einer Nutzung zugeführt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Welche Erlöse ergaben sich aus der Veräußerung beziehungsweise der Nutzung dieser Flächen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2018 wurden insgesamt 142 Flächen vollständig dekontaminiert und weitere 17 Flächen gesichert. Die Gesamtfläche dieser 159 sanierten Flächen beträgt circa 500 ha. Diese Flächen überlagern 2.244 Flurstücke teilweise bis vollständig. Zu den Flächengrößen-Angaben siehe Antwort zu 1. Für die von der für Altlastensanierung zuständigen Fachhörde sanierten Flächen betrugen die Kosten insgesamt 13.000.000 Euro, im Einzelnen: Für die Fläche 6630-051/03 Kleingartenverein (KGV) 723/Teilbereich II und die Fläche 6440-044/00 Kleingartenverein (KGV) 424/Parzelle 111 zusammen 2.100.000 Euro Für die Fläche 6838-046/00 Jarrestraße 52-58 9.800.000 Euro sowie für die Fläche 6036-022/02 Gasstraße 1-5 1.100.000 Euro Ferner ist das Grundstück Billbrookdeich 2-10/Liebigstraße auf rund 4,3 ha im Auftrag des LIG saniert worden. Es ist im Erbbaurecht vergeben für eine Gewerbebeziehungsweise Logistik-Nutzung. Die Sanierungskosten stehen noch nicht abschließend fest In den Entwicklungsgebieten Neugraben-Fischbek 65 und 66 wurden zwei beziehungsweise sechs Grundstücke saniert. Die Sanierungskosten beliefen sich auf 12.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13658 3 Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Kauf- und vergleichbaren Preisen Stellung zu beziehen. Aus der Veräußerung sanierter Flächen des Allgemeinen Grundvermögens ergaben sich in den vergangenen Jahren die folgenden Erlöse: 2013: circa 185.000 Euro 2014: circa 90.000 Euro 2015: circa 6.220.000 Euro 2016: circa 2.220.000 Euro 2017: circa 31.255.000 Euro 2018 circa 7.270.000 Euro Dabei handelt sich um die Erlöse für die Gesamtflächen. Eine Ausweisung des Anteils für die ehemals kontaminierten Teilflächen ist nicht möglich. c) Wie viele dieser Grundstücke (bitte auch die Größe in ha angeben) sollen bis zum Ende der Legislaturperiode 21 saniert werden? (Bitte die Grundstücke angeben, die aktuell saniert werden und deren Sanierung in Planung ist.) Folgende Flächen werden aktuell von der für Altlastensanierung zuständigen Fachbehörde oder Privat saniert beziehungsweise sollen bis Ende der 21. Legislaturperiode saniert werden: Flächennummer Flächengröße 5830-012/08 0,35 ha 5832-002/06 5832-G002 25,0 ha 6036-020/00 3,62 ha 6428-015/00 0,35 ha 6440-004/01 4,1 ha 6626-010/00 0,23 ha 7234-010/01 7234-010/02 7234-014/01 4,56 ha 7240-029/00 0,24 ha 7440-001/00 0,40 ha HBL-07352 0,75 ha Summe 39,60 ha Seitens des LIG sind Altlastensanierungen unter anderem in folgenden Gebieten beziehungsweise für folgende Projekte geplant, siehe dazu auch Vorbemerkung: • Georgswerder (IBA) • Rathausviertel Wilhelmsburg (IBA) • Elbinselquartier (IBA) • Barmbek-Nord 11 (Opernfundus). d) Welche Maßnahmen werden unternommen, um sanierungsbedürftige Flächen in privatem Eigentum für eine Sanierung zu gewinnen? Die aktuelle Intensivierung des Wohnungsbaus in Hamburg bildet sich in der Altlastenbearbeitung bereits in zwei Schwerpunkten ab: Zum einen werden neben den zahlreichen städtischen Vorhaben auch von privaten Grundeigentümern vermehrt Bauvorhaben auf belasteten Grundstücken in Angriff genommen und von der für Altlastensanierung zuständigen Fachbehörde aktiv begleitet. Zum anderen sind in den letzten Jahren deutlich mehr Baugenehmigungen auf Altlasten zu verzeichnen. Die zunehmende Bearbeitung privater Flächen bedeutet einen deutlichen Mehraufwand im Drucksache 21/13658 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 jeweiligen Einzelfall. Häufig sind umfangreiche Prüfungen zur rechtssicheren Klärung der Verursacherfrage oder langwierige juristische Auseinandersetzungen mit den Störern hinsichtlich erforderlicher Schadstoffuntersuchungen und der notwendigen Maßnahmen erforderlich. Zusätzlich zu den bislang schon laufenden Maßnahmen und Arbeitsprogrammen in der Altlastensanierung und im Flächenrecycling soll diesen Entwicklungen mit weiteren gezielten strukturellen und finanziellen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Es wurden Instrumente der Stadtentwicklung auf bisher nicht genutzte Möglichkeiten zur Aktivierung von belasteten Flächen überprüft. In die Sachstandsanalysen und in die Dialoge über die Beschleunigung der Altlastenbearbeitung und -sanierung wurden auch externe Dienststellen einbezogen. Fachwissen und die Bewusstseinsbildung zu Altlasten sollen über die Fortsetzung der Altlastdialoge gestärkt und die Nutzung von Altlastflächen gefördert werden. Als ein Ergebnis der Altlastendialoge werden im Einzelfall Runde Tische initiiert, um mit den Eigentümern, der Stadtplanung, der Bodenschutzbehörde und weiteren Beteiligten die Problematik zu speziellen Altlasten ergebnisoffen zu besprechen. Die für Altlastensanierung zuständige Fachbehörde nimmt dabei eine Moderationsrolle ein und unterstützt die Beteiligten bei der Entscheidungsfindung zu Potenzialen der Nutzung von Altlastflächen Einzelfallbezogen werden im LIG Immobilienankäufe auch für Objekte mit Altlasten geprüft. Sofern sich eine wirtschaftliche Entwicklung perspektivisch darstellen lässt, tritt der LIG in entsprechende Ankaufsverhandlungen ein. 2) Wie viele Mittel der im Haushaltsplan 2017/2018 für die Produktgruppe 291.12 Altlasten, Bodenschutz und Geologischer Dienst veranschlagten Gelder wurden in 2017 für die Sanierung von kontaminierten Flächen ausgegeben? Im Jahr 2017 wurden im Ortsprodukt Gefahrenabwehr/Sanierung 6.028.891 Euro und im Ortsprodukt Flächenrecycling/Sanierung 683.768 Euro konsumtive Sachmittel ausgegeben . Die vorgenannten Zahlen beinhalten Mittel für die Flächensanierung einschließlich Sanierungen am Grundwasser und der Nachsorge gesicherter Altlasten, Erlöse sind nicht gegengerechnet. Sachmittel der Ortsprodukte Gefahrenabwehr/ Erkundung und Flächenrecycling/Erkundung sind in den genannten Zahlen nicht enthalten . Des Weiteren wurden 531.021 Euro investive Mittel für Sanierungsmaßnahmen ausgegeben. Investive Ausgaben für Erkundungen sind hierin nicht berücksichtigt . 3) Wie viele Mittel der im Haushaltsplan 2017/2018 für die Produktgruppe 291.12 Altlasten, Bodenschutz und Geologischer Dienst veranschlagten Gelder sind für das Jahr 2018 für Altlastensanierungen eingeplant? Für 2018 sind im Ortsprodukt Gefahrenabwehr/Sanierung 5.529.703 Euro und im Ortsprodukt Flächenrecycling/Sanierung 1.226.203 Euro konsumtive Sachmittel veranschlagt . Die vorgenannten Zahlen beinhalten Mittel für die Flächensanierung einschließlich Sanierungen am Grundwasser und Nachsorge gesicherter Altlasten, veranschlagte Erlöse sind nicht gegengerechnet. Sachmittel der Ortsprodukte Gefahrenabwehr /Erkundung und Flächenrecycling/Erkundung sind in den genannten Zahlen nicht enthalten. Des Weiteren sind 238.000 Euro investive Mittel für Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. Investive Ausgaben für Erkundungen sind hierin nicht berücksichtigt .