BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1366 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 20.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Drei große Explosionen in Hamburg in einer Woche: Fragen zu Rothenburgsort Neben einem Vorfall in Bahrenfeld kam es in der 32. Kalenderwoche im Bezirk Mitte zu zwei Großbränden mit Explosionen. Allein in einer Woche versetzen drei Explosionen in den Stadtteilen Rothenburgsort (Hochbunker), Billbrook (Chemiefabrik) und Bahrenfeld (Hochbunker ) in Angst. Die Tatsache, dass zwei Explosionen in Hochbunkern mit eingelagerten ätherischen Ölen und Pyrotechnik entstanden, wirft die Frage nach Fahrlässigkeit auf. In Rothenburgsort wurden am 4. August 2015 bei einer Explosion in einem Hochbunker 47 Menschen verletzt. Die Atemluft war auch nach dem Großbrand belastet. Im Stadtteil Billbrook kam es auf dem Gelände einer Chemiefirma bei einem Chemieunfall kurz darauf zu einer weiteren Explosion. Aus einem Tank strömte eine mit Wasserstoff gemischte ätzende Lauge aus und verbreitete sich. Im Gefahrenbereich der Rauchwolke wohnen rund eine halbe Million Menschen. Die in Rothenburgsort evakuierten Anwohner warteten auch zwei Wochen nach dem Unglück noch immer auf die Freigabe ihrer Wohnungen. Auf einen offenen Brief von Anwohnern an den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz und den zuständigen Bezirksamtsleiter Andy Grote vom 6.8.2015 wurde nach Aussagen aus dem Stadtteil mit dem Verweis des Ersten Bürgermeisters an das Bezirksamt geantwortet. Dieses kann weiterhin keine Fehler im Krisenmanagement erkennen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Waren den zuständigen Behörden als auch dem Vermieter des als Lagerhalle auch für eventuell toxische Stoffe genutzten Hochbunkers (Rothenburgsort) diese Lagerung bekannt? Siehe Drs. 21/1311. 2. Wurde der Hochbunker seitens der Behörden vorschriftsgemäß überprüft und kontrolliert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Art war die Prüfung, wann wurde sie zuletzt durchgeführt und welche Ergebnisse gab es bei der Prüfung? Drucksache 21/1366 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Hochbunker Marckmannstraße 2 befinden sich zwei gewerbliche Firmen, in denen 2002 und 2009 Besichtigungen hinsichtlich des allgemeinen Arbeitnehmerschutzes vom Amt für Arbeitsschutz durchgeführt wurden. Beide Firmen erhielten Anordnungen zu allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften. Diese wurden vollständig umgesetzt. Die Lager wurden vor Inbetriebnahme einer Sachverständigenprüfung durch die damalige Technische Aufsicht der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) unterzogen (7. Dezember 1990 und 20. Mai 1994). Lageranlagen für ortsbewegliche Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklasse AII unterliegen keinen wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige. Im Übrigen siehe Drs. 21/1311 und 21/1356. 3. Sind Anwohnerbeobachtungen richtig, dass das Tor des Hochbunkers in Rothenburgsort seitens der Feuerwehr gewaltsam zu öffnen versucht wurde, ohne zuvor eventuell vorhandene Druckwerte beziehungsweise gelagerte Stoffe im Hochbunker mit entsprechenden Messgeräten zu ermitteln? Aufgrund der besonderen Bauweise des Hochbunkers in der Marckmannstraße gestaltete sich der Zugang über die Außentüren äußerst schwierig. Um die Türen zu öffnen, mussten zunächst weitere Einsatzkräfte mit Spezialgerät zur technischen Hilfeleistung nachgefordert werden. Ohne konkrete Hinweise auf die zu erwartenden Stoffe oder Leitsubstanzen kann die Feuerwehr keine standardmäßigen Messungen durchführen. Zur Durchführung von Spür- und Messaufgaben sind Spezialkräfte erforderlich, die in der Regel erst bedarfsgerecht nachgefordert werden, sofern nicht bereits bei der Notrufmeldung diesbezügliche Erkenntnisse vorliegen. Die entsprechenden Messungen können, wenn überhaupt technisch möglich, nur durch Öffnung eines Zugangs erfolgen. In der Entwicklungsphase eines Einsatzes verfügt die Feuerwehr unabhängig vom betroffenen Objekt, grundsätzlich über keine oder nur sehr wenige (gesicherte) Informationen zu gelagerten Stoffen oder Druckwerten innerhalb eines Brandobjektes, sofern nicht objektspezifische Informationen im Einsatzleitsystem HELS hinterlegt sind. 4. Welcher Art sind die gelagerten ätherischen Öle im Hochbunker? Zu welchem Zweck wurden diese im Hochunker gelagert? Die entzündlichen Flüssigkeiten wurden bei Antragstellung als ätherische Öle, Riechstoffe und Gewürzextrakte deklariert. Die lagernde Firma handelt mit diesen Stoffen, die als Zusatzstoffe für Lebensmittel, Kosmetika und für medizinische Zwecke verwendet werden. Für die Erlaubnis nach der damaligen „Verordnung über brennbare Flüssigkeiten“ stand wesentlich die Eigenschaft als „entzündliche Flüssigkeit“ im Vordergrund. Es war im Einzelnen nicht bekannt, um welche speziellen AII-Flüssigkeiten es sich handelte . Den Behörden wurde eine Lagerliste zur Verfügung gestellt, die Angaben zur Klassifizierung der Güter nach dem Gefahrgutrecht (IMDG-Code) enthält. Neben den ätherischen Ölen, die nicht als Gefahrgut zu klassifizieren sind, wurden ätherische Öle mit folgenden Gefahrgutklassen gelagert: Gefahrgutklasse Bezeichnung 3 entzündbare flüssige Stoffe 4.1 entzündbare feste Stoffe 6.1 giftige Stoffe 9 verschiedene gefährliche Stoffe 5. Welche Aufgaben hat ein Bezirksamt in Brandsituationen wie der in Rothenburgsort? Gehören Koordinations- und Informationsaufgaben dazu? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1366 3 Wenn nein, welche Stelle ist für die Koordination der Unterstützung von evakuierten Anwohnerinnen und ihre sachgerechte Information zuständig ? Im Fall des Bunkerbrandes in Rothenburgsort wurde sofort nach Bekanntwerden eine Notunterkunft eingerichtet, die Versorgung vor Ort sichergestellt und die Anfahrt über HVV-Busse zur Notunterkunft vorbereitet. Daneben wurde das Kundenzentrum des Bezirksamtes Hamburg-Mitte in der Steinstraße informiert und dort am 5. August 2015 eine zusätzliche Öffnungszeit von 8 Uhr bis 15 Uhr sichergestellt (das Kundenzentrum ist normalerweise mittwochs geschlossen ), um Betroffenen den Zugang zu Bargeld und die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zu ermöglichen. Zusätzlich wurde über die Behördennummer 115 Auskunft erteilt. Hierfür wurden jeweils aktuelle Informationen bereitgestellt. Den Hinweis auf die Behördennummer 115 leitete das Bezirksamt allen Hamburger Radiosendern zu. 6. Ist richtig, dass das Bezirksamt am Unglückstag (Dienstag, 4.8.2015) mit einigen Leuten (Katastrophenschutz) vor Ort war? Wenn ja, mit wie vielen, aus welchen Abteilungen, was waren deren Aufgaben? Ein Mitarbeiter des Katastrophen- und Zivilschutzes stand von circa 8 Uhr bis circa 21 Uhr direkt vor Ort als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Gegen 13 Uhr wurde der Mitarbeiter von zwei weiteren Kollegen der Grundsicherungs - und Sozialabteilung unterstützt. Ein weiterer Mitarbeiter des Katastrophen- und Zivilschutzes hat die Organisation im Hintergrund übernommen. Zu den Aufgaben gehörten neben der Information der Bürgerinnen und Bürger die Teilnahme an Lagebesprechungen der Polizei und Feuerwehr, die Organisation der Verpflegung, die Öffnung und Bestückung der Notunterkunft, die Koordination der Fahrt zur Notunterkunft sowie die Klärung individueller Fragen (unter anderem Klärung der medizinischen Versorgung, Unterbringung körperlich oder geistig eingeschränkter Personen, Rettung der Haustiere aus den Wohnungen); hier erfolgte eine Absprache mit beziehungsweise eine Zuleitung zu den zuständigen Stellen. 7. Durch wen wurde die Notversorgung der Bewohner am Unglückstag durchgeführt? Welche Organisationen und Behörden waren daran in welcher Weise beteiligt? Wem oblag die Koordination? Die Betreuung und Versorgung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurde durch Einsatzkräfte von Feuerwehr, DRK, Bezirksamt Hamburg-Mitte und Eigentümer durchgeführt. Die Gesamtkoordination dieser Maßnahmen oblag im Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr anfänglich der Feuerwehr. Im weiteren Verlauf wurde die Koordination der Betreuungsaufgabe im Rahmen der originären Zuständigkeit im Katastrophenschutz durch das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte übernommen. Zu den Aufgaben zählt insbesondere die weitergehende Unterbringung der betroffenen Bewohner. Hieran schloss sich die Fürsorgeverpflichtung des Eigentümers beziehungsweise Vermieters an. 8. Gab es eine Stelle, die in den Tagen nach dem Unglück für alle erreichbar gewesen ist und in der alle Informationen gebündelt und die Aktivitäten von Vermietern und Ehrenamtlichen koordiniert worden sind? Siehe Antworten zu 5. und zu 6. 9. Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden seitens der Behörden im Fall Rothenburgsort getroffen und welche Maßnahmen ergriffen, um die potenziell betroffenen Menschen vor Schadstoffen zu schützen? Drucksache 21/1366 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Polizeibeamte forderten nach Eintreffen am Schadensort die betroffenen Anwohner auf, die Fenster und Türen zu schließen. Nachdem die Feuerwehr einen schadstoffgefährdeten Bereich festgelegt hatte, wurde dieser durch die Polizei abgesperrt. Ein Haus wurde anschließend auf Bitten der Feuerwehr von der Polizei geräumt. Nach Beendigung des Feuerwehreinsatzes hat die Behörde für Umwelt und Energie folgende Maßnahmen ergriffen:  Es wurde der Bereich um die Marckmannstraße 2 abgesperrt (Radius 10 m).  Das Betreten des Hochbunkers ist nur unter Verwendung von Schutzausrüstung (PSA-Vollschutz mit Pressluftatmer) gestattet 10. Wurden seit den Unglücken Zuständigkeiten an Privatpersonen oder Firmen übertragen? Wenn ja, wann geschah das und welche Aufgaben waren davon betroffen ? Wenn ja, bitte die Aufgaben aufführen. 11. Wenn nein, gibt es Aufgaben, die nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise dem Bezirk wahrgenommen wurden? Seitens der Feuerwehr erfolgte nach Abwehr der akuten Gefahren für die Bevölkerung und Umwelt am Mittwochabend, 5. August 2015, die Übergabe der Einsatzstelle an die Behörde für Umwelt und Energie beziehungsweise die Eigentümerin und die Polizei . Aufgrund der komplexen Lage mit unterschiedlichen Zuständigkeiten hinsichtlich des Bunkers (statische Begutachtung, Brandursachenermittlung, Sachgüterbergung, Gefahrgutentsorgung, Minimierung der Emissionen auf das Umfeld) und der umgebenden Wohnbebauung (statische Begutachtung, Bewertung der Gesundheitsgefahren für das Umfeld, Brandschadensanierung, Freigabe der Wohnungen zur Rückführung der evakuierten Bewohner) war es notwendig, einen abgestimmten und über mehrere Stunden andauernden Übergabeprozess zu initiieren. Die behördenübergreifenden Abstimmungen erfolgten im Laufe der nächsten Stunden und Tage, zunächst unter Federführung der Behörde für Umwelt und Energie und schließlich in Zuständigkeit des Bezirksamts Hamburg-Mitte. Durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte wurden keine Zuständigkeiten auf Privatpersonen oder Firmen übertragen. Soweit das zivilrechtliche Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermieter betroffen war, ist seitens des Bezirksamts auf die privatrechtliche Natur dieser Rechtsbeziehung hingewiesen worden. Messungen wurden durch die Vermieterfirma durchgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1356. 12. Welcher Art waren beziehungsweise sind die Bekanntmachung über den aktuellen Kenntnisstand zum Hergang der Unglücke, die daraus entstandene Umweltbelastung und die Messungen und Maßnahmen der Behörden gegenüber den Anwohnerinnen? Siehe Antworten zu 5. und zu 6. Darüber hinaus wird auf die Pressemitteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vom 11. August 2015 „Maßnahmenkonzept nach Brand im Hochbunker Marckmannstraße festgelegt“ verwiesen (http://www.hamburg.de/mitte/archiv2015/nofl/4580992/massnahmenkonzept-brandhochbunker -marckmannstrasse/). Im Übrigen siehe Drs. 21/1356. 13. Welche Messungen (der Belastung in den Wohnungen und in der Außenluft) wurden wann gemacht? Durch wen und von wem veranlasst? Mit welchen Ergebnissen? Siehe Drs. 21/1356. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1366 5 14. Welche Messungen im weiteren Nachgang der Ereignisse sind jeweils noch notwendig? Wer führt sie wann durch und wo sind gegebenenfalls die Ergebnisse zu erfahren? Im Rahmen der Brandschadensanalyse wurden Wischproben genommen und auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe untersucht. Die Proben wurden in der 34. Woche durch das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) genommen und werden von Firma Eurofins analysiert. Erste Ergebnisse sind in der 35. Kalenderwoche zu erwarten. Diese liegen dann dem Eigentümer und dem Bezirksamt vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/1356. 15. Gab es eine Handreichung (zum Beispiel einen Infozettel), wie sich die Betroffenen verhalten sollen? Wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt, wenn nein, warum nicht? Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt im direkten Kontakt vor Ort. Handzettel oder Ähnliches sind daher nicht vorgesehen, da die Fragen der Betroffenen individuell beantwortet werden. 16. Wie viele von den Ereignissen in Rothenburgsort betroffene Bewohnerinnen sind derzeit noch nicht wieder in ihren Wohnungen untergebracht ? Mit Stand vom 25. August 2015 wurden Freigaben für die Wohnungen Billhorner Kanalstraße 17 bis 21 und Billhorner Kanalstraße 22 a und 22 b erteilt (siehe Pressemitteilung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte „Nach Brand im Hochbunker“ vom 25. August 2015: http://www.hamburg.de/mitte/archiv-2015/nofl/4591932/bam-20150825- bunker-marckmannstr-pm/). 17. Gibt es Notfallpläne für Unglücksszenarien in denen Bewohner Wohnungen für längere Zeit verlassen müssen? Wenn ja, wie sehen sie aus, wo sind sie einzusehen? 18. Ab wann, wenn überhaupt, hat das Amt wegen der ungeklärten Wohnsituation Anfragende auf den/die Vermieter verwiesen? Ja, bei Großschadensereignissen und Katastrophen werden für kurzfristige beziehungsweise vorübergehende Unterbringungen von Evakuierten entsprechende Notfallplanungen bereitgehalten. Einschlägig sind die Evakuierungsrichtlinie und die Betreuungsrichtlinie. Diese regeln jedoch nur die vorübergehende Unterbringung, bei längerfristigen Unterbringungen von Personen, die zum Beispiel infolge eines Schadensereignisses (auch unterhalb der Schwelle einer Katastrophe) erforderlich sind, sind die Bezirksämter zuständig. Für Großschadensfälle und Katastrophen liegt ein Aufgabenkatalog vor, welcher im Schadensfall durch die zuständigen Behörden abgearbeitet wird. Im Übrigen siehe Antworten zu 6. und zu 7. 19. Welche Kriterien wurden/werden für die/den Bewohnbarkeit/Wiedereinzug von/in die betroffenen Wohnungen angesetzt? Angewendet werden die Richtwerte für Innenraumluft und die Außenluftgrenzwerte sowie die Richtlinie zur Brandschadenssanierung VDS 2357. 20. Welche Kosten der Betroffenen können von Versicherungen (zum Beispiel der Feuerkasse) ersetzt werden? Da es sich um zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten handelt, die gegenüber dem Schadensverursacher geltend zu machen sind, sind den zuständigen Behörden weder Details noch Größenordnungen bekannt. Gewerbetriebe können durch Brände verursachte Schäden freiwillig im Rahmen einer industriellen Feuerversicherung versichern. Diese Versicherung reguliert versicherte Schäden bis zur vereinbarten Höchsthaftungssumme.