BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13663 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 02.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Überfüllte Gefängnisse und fehlendes Personal – Wie sah es im 2. Quartal 2018 aus? Freie Plätze in Hamburgs Justizvollzugsanstalten sind seit Monaten rar. Zwar hat die Wiedereröffnung des sanierten B-Flügels im Februar 2018 in der Untersuchungshaftanstalt mit 99 Haftplätzen zu einer gewissen Entspannung der Situation beigetragen; da im kommenden Jahr der D-Flügel in Haus II der JVA Fuhlsbüttel saniert wird, wird sich die Situation für den Zeitraum der Baumaßnahmen jedoch erneut verschärfen: Nach Angaben des Senats in der Drs. 21/12619 können dort derzeit noch 57 der vorhandenen 82 Haftplätze tatsächlich belegt werden. Am 31. März 2018 gab es in Hamburgs Justizvollzugsanstalten insgesamt 2.166 Plätze, die mit 2.000 Gefangenen belegt waren, Drs. 21/12605. Noch immer wurden aufgrund des Platzmangels sämtliche Gefangenengruppen – Untersuchungshaftgefangene, Kurz- und Langfreiheitsstrafler sowie Gefangene, die lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen – unter Verstoß gegen den Vollstreckungsplan der Justizbehörde in den Justizvollzugsanstalten bunt zusammengewürfelt, was die Chancen einer gelingenden Resozialisierung erheblich gefährdet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Belegungsanstieg aus dem Jahr 2016 hat sich verstetigt. Infolgedessen bewegt sich die Belegung auf einem höheren Niveau als noch im Jahr 2005. Eine Differenzierung nach den verschiedenen Haftarten und eine getrennte Unterbringung finden weiterhin statt. Alle Gefangenengruppen werden nach wie vor grundsätzlich gemäß Vollstreckungsplan in den Anstalten untergebracht. Ein Abweichen vom Vollstreckungsplan erfolgt nur unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und in der sozialtherapeutischen Anstalt seit dem 1. April 2018 entwickelt? Bitte jeweils zum Letzten eines Monats als Stichtag pro Justizvollzugsanstalt und getrennt nach Männerund Frauenvollzug, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Jugend (differenziert nach U-Haft, geschlossener und offener Vollzug), Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung angeben. Siehe Anlage. 2. Wie hoch sind jeweils Anzahl und Anteil der ausländischen Gefangenen ? Drucksache 21/13663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stichtag: 30.04.2018 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung)* Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % Justizvollzugsanstalt (JVA) BW 683 417 61% JVA FB 311 155 50% JVA GM 209 85 41% JVA HS 150 88 59% SH 163 65 40% UH 449 343 76% Gesamt 1965 1153 59% Stichtag: 31.05.2018 Anstalten Gefangenen- bestand (Belegung)* Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA BW 682 417 61% JVA FB 309 158 51% JVA GM 209 85 41% JVA HS 150 86 57% SH 160 62 39% UH 457 366 80% Gesamt 1967 1174 60% Stichtag: 27.06.2018, 24 Uhr Anstalten Gefangenen Bestand (Belegung)* Anzahl der ausländischen Gefangenen Anteil in % JVA BW 698 431 62% JVA FB 310 159 51% JVA GM 206 81 39% JVA HS 149 94 63% SH 162 62 38% UH 478 395 83% Gesamt 2003 1222 61% * Der Gefangenenbestand (Belegung) beinhaltet auch andere Haftarten sowie freigestellte und vorübergehend abwesende Insassen. Deshalb kann die Belegung im Einzelfall die tatsächliche Belegungsfähigkeit überschreiten. Des Weiteren ergeben die Haftarten Untersuchungshaft , Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung in der Tabelle bei den einzelnen Anstalten in der Addition nicht die Summe der Gesamtinhaftierten (Belegung/Gefangenenbestand). In der statistischen Erfassung ist die Ersatzfreiheitsstrafe im Gefangenenbestand eine „Darunter-Größe“ und zahlenmäßig bereits bei den Freiheitsstrafen enthalten. Es erfolgt keine Differenzrechnung, die Ersatzfreiheitsstrafe wird also nicht in Abzug gebracht. Justizvollzugsanstalt = JVA, BW = Billwerder, FB = Fuhlsbüttel, GM= Glasmoor, HS= JVA Hahnöfersand, SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg, UH=Untersuchungshaftanstalt. 3. Wie viele Hafträume sind in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt für Doppelbelegung vorgesehen und wie viele Hafträume wurden seit dem 1. April 2018 aus jeweils welchen Gründen doppelt belegt? Im abgefragten Zeitraum waren alle für eine Doppelbelegung vorgesehen Hafträume entsprechend belegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/12605. 4. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/12605 gibt der Senat an, dass das Videodolmetschen in der Untersuchungshaftanstalt voraussichtlich in der 17. Kalenderwoche in Betrieb genommen werde und eine Ausweitung des Videodolmetschens auf die JVA Fuhlsbüttel sowie die Sozialtherapeutische Anstalt in Planung sei. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13663 3 a. Wurde die das Videodolmetschen in der UHA plangemäß in der 17. KW in Betrieb genommen? Falls ja, wie sind die Erfahrungen vor Ort? Falls nein, weshalb nicht? Der bereits seit einem Jahr im Rahmen eines Pilotprojets bestehende Arbeitsplatz zum Videodolmetschen wird regelmäßig genutzt. Die geplante Einrichtung weiterer Arbeitsplätze konnte aufgrund technischer Probleme erst in der 27. KW in erfolgen. b. Wie ist der Sachstand zur Errichtung in der JVA Fuhlsbüttel sowie in der Sozialtherapeutischen Anstalt? Die Einrichtung eines Arbeitsplatzes in der Sozialtherapeutischen Anstalt ist beantragt und wird umgesetzt, ein Raum steht zur Verfügung. Für die JVA Fuhlsbüttel sind zwei Arbeitsplätze mit 36 Nutzungsberechtigten geplant, die technische Umsetzung dauert an. Ein konkreter Zeitpunkt für die Inbetriebnahme steht jeweils noch nicht fest. 5. Seit Oktober 2017 mussten aus Kapazitätsgründen Hamburger Insassen in Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer untergebracht werden. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/11718 gab der Senat an, dass dafür bis zum Zeitpunkt der Beantwortung von Schleswig-Holstein für die Unterbringung von fünf Gefangenen in der JVA Kiel für gut vier Monate bereits 41.643,09 Euro abgerechnet habe und ansonsten noch keine Kosten in Rechnung gestellt worden seien. Zwischenzeitlich sind fast sechs Monate vergangen. Welche Kosten sind für die Unterbringung Hamburger Gefangener seit Oktober 2017 in Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer im Einzelnen angefallen? Bitte pro auswärtiger JVA darstellen. Für die Unterbringung von Gefangenen in der JVA Kiel wurden bisher 52.764,39 Euro gezahlt. Bei einer Unterbringung im Hamburger Justizvollzug wären hier Haftkosten entstanden. 6. Wurden alle Gefangenen, die in Abweichung des Vollstreckungsplans in anderen Hamburger Anstalten untergebracht sind, wie in der Drs. 21/12034 angekündigt, zwischenzeitlich zurückverlegt? Falls nein, wie viele Gefangene befinden sich aktuell aus jeweils welchen Gründen abweichend vom Vollstreckungsplan in einer anderen Hamburger JVA? In der JVA Billwerder sind derzeit noch sieben Gefangene untergebracht, die nach dem Vollstreckungsplan in der JVA Fuhlsbüttel unterzubringen wären. Einer dieser Gefangenen wird verlegt, sobald die JVA Fuhlsbüttel über freie Kapazitäten verfügt. Sechs dieser Gefangenen sind aus organisatorischen oder aus Sicherheitsgründen in der JVA Billwerder untergebracht. In der Untersuchungshaftanstalt sind aus arbeitstechnischen Gründen sieben Gefangene in Abweichung vom Vollstreckungsplan untergebracht. In der Sozialtherapeutischen Anstalt sind sieben Insassen aufgrund dortiger konzeptioneller Umstrukturierung in Abweichung vom Vollstreckungsplan untergebracht, zwei davon zur Entlastung der UHA, die nach Rechtskraft jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Sozialtherapeutischen Anstalt fallen. Alle Gefangenen, die 2018 in Abweichung vom Vollstreckungsplan in die JVA Fuhlsbüttel verlegt wurden , wurden zurückverlegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/12605. 7. Wie viele Insassen, die keinen sozialtherapeutischen Hintergrund haben, befinden sich aktuell in der Sozialtherapeutischen Anstalt? Im Haupthaus der Sozialtherapeutischen Anstalt befinden sich 41 Insassen, die derzeit nicht sozialtherapeutisch behandelt werden. 11 Insassen befinden sich im Überleitungsvollzug in der Außenstelle Bergedorf. 8. Wie hat sich die Anzahl der außerordentlichen Vorkommnisse in den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit April 2018 entwickelt? Bitte pro JVA nach Monaten, Gewalt gegen Bedienstete, Gewalt gegen Mitgefangene , Anwendung unmittelbaren Zwangs, Verdacht von Straftaten, Tod, Drucksache 21/13663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Suizid, Suizidversuch und sonstigen besonderen Vorkommnissen differenziert darstellen. April 2018 Anstalten Tätlichkeiten geg. Bedienstete . Tätlichkeiten gegen Gefangene Anwendung unmittelbarer Zwang Verdacht strafbarer Handlungen Tod * Suizid Suizid-versuch Sonstiges JVA BW 0 4 0 ** 0 0 0 1 JVA FB 0 0 0 0 0 0 0 JVA GM 0 0 0 0 0 0 0 JVA HS 0 6 2 0 0 0 0 SH 0 5 0 0 0 0 0 UH 0 3 4 1 0 0 4 Mai 2018 Anstalten Tätlichkeiten geg. Bedienst. Tätlichkeiten gegen Gefangene Anwendung unmittelbarer Zwang Verdacht strafbarer Handlungen Tod * Suizid Suizid- versuch Sonstiges JVA BW 0 4 2 ** 0 0 1 0 JVA FB 0 2 0 0 0 0 1 JVA GM 0 0 0 0 0 0 0 JVA HS 0 7 3 0 0 0 0 SH 0 0 0 0 0 0 0 UH 1 0 4 0 0 0 0 Juni 2018 Anstalten Tätlichkeiten geg. Bedienst. Tätlichkeiten gegen Gefangene Anwendung unmittelbarer Zwang Verdacht strafbarer Handlungen Tod * Suizid Suizid- versuch Sonstiges JVA BW 0 2 2 ** 0 0 1 1 JVA FB 0 1 2 0 0 0 1 JVA GM 0 0 0 0 0 0 0 JVA HS 0 6 2 0 0 0 0 SH 0 1 1 0 0 1 0 UH 3 2 5 0 0 0 0 * natürlicher Tod (zum Beispiel durch Krankheit; innerhalb oder außerhalb der Anstalt) ohne Suizid ** Die entsprechenden Quartalsmeldungen der JVAen für das 2. Quartal 2018 liegen noch nicht vor. 9. Wie häufig wurden die vorgesehenen Sollstärken in einzelnen Schichten der Justizvollzugsanstalten exemplarisch in den Kalenderwochen 24 und 25 unterschritten? Bitte pro JVA darstellen, bezogen auf alle Dienstposten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, die im Stationsschichtdienst wahrgenommen werden. In der JVA Glasmoor konnten im Abfragezeitraum in 24 Schichten nicht alle Dienstposten besetzt werden, in der Untersuchungshaftanstalt in 30 Schichten, in der JVA Billwerder in 24 Schichten, in der JVA Fuhlsbüttel in 35 Schichten, in der JVA Hahnöfersand in 25 Schichten und in der Sozialtherapeutischen Anstalt in 35 Schichten. 10. Wie viele Ausführungen, Bewachungen und begleitete Ausgänge gab es exemplarisch in den Kalenderwochen 24 und 25? Bitte pro Justizvollzugsanstalt und Art darstellen. Von der Untersuchungshaftanstalt wurden im erfragten Zeitraum zwei Bewachungen und fünf Ausführungen, von der JVA Billwerder 32 Ausführungen zwei Bewachungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13663 5 und fünf Begleitausgänge, von der Sozialtherapeutischen Anstalt sechs Ausführungen und neun Begleitausgänge, von der JVA Hahnöfersand zwei Ausführungen und sechs Begleitausgänge und von der JVA Fuhlsbüttel 20 Ausführungen, 16 Begleitausgänge und eine Bewachung geleistet. Im Übrigen siehe Drs. 21/12605. 11. Zu welchen konkreten Leistungseinschränkungen ist es exemplarisch in den Kalenderwochen 24 und 25 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten gekommen? Bitte pro JVA darstellen. In der Sozialtherapeutischen Anstalt und der JVA Fuhlsbüttel kam es zu keinen Leistungseinschränkungen . In der Untersuchungshaftanstalt gab es tageweise keine Bearbeitung von Telio- Anträgen, keine Reinigung der Wäsche, keine Paketannahme und eine verzögerte Notlichtbearbeitung. Es kam zu Ausfällen von Sport- und Freizeitgruppen, der Stationsfreizeit sowie reduzierter Aus- und Fortbildung von Gefangenen. In der JVA Billwerder konnte kein beaufsichtigtes Sportangebot in der Sporthalle angeboten werden. In der JVA Hahnöfersand musste an einem Tag die Stationsfreizeit der untergebrachten Untersuchungsgefangenen verkürzt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/12605. 12. In der Drs. 21/12605 gibt der Senat an, dass sich der Stellenbestand des Justizvollzugs am 31. März 2018 auf 1.487 beläuft. a. Wie sind diese Stellen aktuell (Stichtag 30. Juni 2018) auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten verteilt und welchen Anteil haben dabei jeweils die Stellen des AVD? Wie viele der Justizvollzugsbediensteten wurden davon dauerhaft mit Aufgaben betraut, die nicht originäre Aufgaben (zum Beispiel Wohngruppenbeamte) des AVD sind? Bitte prozentual und absolut angeben. Der Stellenbestand zum 30.06.2018 kann noch nicht ausgewertet werden, da Änderungen noch umgesetzt werden müssen. Zum 31.05.2018 waren die Stellen wie folgt verteilt: Anstalt Stellenbestand gesamt Stellenbestand AVD (inklusive Krankenpflegedienst ) prozentual im Verhältnis zum Gesamtbestand der Anstalt BW 381,00 308,00 80,84% FB 273,11 214,61 78,58% GM 83,00 60,00 72,29% HS 169,40 127,40 75,21% SH 98,17 70,00 71,30% UH inkl ZKH 402,93 341,00 84,63% Zwischensumme 1407,61 1121,01 79,64% J 1 Abt. 66,50 17,00 Pool Anst.* 10,89 1,39 Pool J1 Abt.* 2,00 0,00 gesamt Vollzug 1487,00 1139,40 * Poolstellen sind aktuell keiner Justizvollzugsanstalt zugeordnet. Die Justizvollzugsbediensteten werden in den Justizvollzugsanstalten fast ausschließlich für Aufgaben des Allgemeinen Vollzugsdienstes eingesetzt. Auch die Aufgaben eines Wohngruppenbeamten gehören zum originären Aufgabenspektrum des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Zurzeit üben vier Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes langfristig andere Aufgaben aus, da sie aus persönlichen Gründen aktuell nicht in Aufgaben der Laufbahn eingesetzt werden können. Drucksache 21/13663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b. Wie viele dieser Stellen sind aktuell (Stichtag 30. Juni 2018) jeweils nicht besetzt? Bitte prozentual und absolut für die einzelnen Justizvollzugsanstalten und insgesamt angeben. Der Stellenbestand zum 30.06.2018 kann noch nicht ausgewertet werden, da Änderungen noch umgesetzt werden müssen. Zum 31.05.2018 waren die Stellen wie folgt verteilt: Anstalt Freie Stellen der Anstalt in % zum Stellenbestand der Anstalt Freie Stellen AVD (inklusive Krankenpflegedienst ) in % zum Stellenbestand AVD BW 27,27 7,16% 21,64 7,03% FB 28,04 10,27% 21,70 10,11% GM 5,93 7,14% 4,25 7,08% HS 22,35 13,19% 12,35 9,69% SH 1,81 1,84% 1,00 1,43% UH inkl. ZKH 26,54 6,59% 20,76 6,09% gesamt 111,94 7,95% 81,70 7,29% c. Da die erhebliche und dauerhafte Zunahme im Bereich der Untersuchungsgefangenen im Zuführungsbereich des Justizvollzugs nicht mehr zu bewältigen ist, wurden mit Beschluss der Drs. 21/12324 in der Bürgerschaft am 16. Mai 2018 fünf Stellen Hauptsekretär im Strafvollzugsdienst (A 8) sowie fünf Stellen Amtsinspektor im Strafvollzugsdienst (A 9) neu geschaffen. Auf welche Justizvollzugsanstalten sollen diese Stellen nach den Plänen der Justizbehörde verteilt werden? Die Verteilung der Stellen auf die Justizvollzugsanstalten und die Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug ist noch nicht abgeschlossen. 13. Wie viele Fälle von Langzeiterkrankungen (mehr als 75 Tage durchgehend erkrankt) hat es seit dem 1. März 2018 monatlich in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und insgesamt gegeben? Anstalt März 18 April 18 Mai 18 Juni 18 JVA BW 19 17 19 17 JVA FB 11 12 9 8 JVA GM 0 0 1 2 JVA HS 7 6 3 4 SH 3 2 2 2 UH 18 15 14 12 gesamt 55 50 49 47 14. Wie hat sich die Anzahl der von den Justizvollzugsbediensteten geleisteten Mehrstunden seit Januar 2018 monatlich insgesamt sowie jeweils in den einzelnen Justizvollzugsanstalten entwickelt? Bitte jeweils zum Monatsletzten als Stichtag in absoluten sowie prozentualen Zahlen gegenüber dem Vormonat darstellen. Die Mehrstunden werden regelmäßig für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten ausgewertet, die Gruppe des Allgemeinen Vollzugdienstes wird nicht gesondert ermittelt. Gesamtstunden Dezember 2017 Januar 2018 Differenz absolut Differenz prozentual JVA BW 8.330,22 7.393,50 -936,72 -11,24% JVA FB 11.037,95 10.463,27 -574,68 -5,21% JVA GM 4.451,42 4.105,07 -346,35 -7,78% JVA HS 4.679,18 3.769,45 -909,73 -19,44% SH 5.754,78 5.284,58 -470,2 -8,17% UH 33.731,97 33.179,27 -552,7 -1,64% Summe 67.985,52 64.195,14 -3.790,38 -5,58% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13663 7 Gesamtstunden Dezember 2017 Januar 2018 Differenz absolut Differenz prozentual Gesamtstunden Januar 2018 Februar 2018 Differenz absolut Differenz prozentual JVA BW 7.393,50 6.290,65 -1.102,85 -14,92% JVA FB 10.463,27 9.945,57 -517,7 -4,95% JVA GM 4.105,07 3.895,78 -209,29 -5,10% JVA HS 3.769,45 3.045,90 -723,55 -19,20% SH 5.284,58 5.139,03 -145,55 -2,75% UH 33.179,27 32.074,57 -1104,7 -3,33% Summe 64.195,14 60.391,50 -3.803,64 -5,93% Gesamtstunden Februar 2018 März 2018 Differenz absolut Differenz prozentual JVA BW 6.290,65 7.008,80 718,15 11,42% JVA FB 9.945,57 9.951,95 6,38 0,06% JVA GM 3.895,78 4.009,88 114,1 2,93% JVA HS 3.045,90 2.705,67 -340,23 -11,17% SH 5.139,03 5.191,33 52,3 1,02% UH 32.074,57 33.232,45 1157,88 3,61% Summe 60.391,50 62.100,08 1708,58 2,83% Gesamtstunden März 2018 April 2018 Differenz absolut Differenz prozentual JVA BW 7.008,80 6.977,48 -31,32 -0,45% JVA FB 9.951,95 9.856,55 -95,4 -0,96% JVA GM 4.009,88 4.059,02 49,14 1,23% JVA HS 2.705,67 2.633,40 -72,27 -2,67% SH 5.191,33 5.611,07 419,74 8,09% UH 33.232,45 32.910,55 -321,9 -0,97% Summe 62.100,08 62.048,07 -52,01 -0,08% Gesamtstunden April 2018 Mai 2018 Differenz absolut Differenz prozentual JVA BW 6.977,48 8.055,88 1078,40 15,46% JVA FB 9.856,55 10.148,58 292,03 2,96% JVA GM 4.059,02 4.217,37 158,35 3,90% JVA HS 2.633,40 2.659,02 25,62 0,97% SH 5.611,07 5.884,75 273,68 4,88% UH 32.910,55 34.830,57 1920,02 5,83% Summe 62.048,07 65.796,17 3748,10 6,04% 15. Wie viele Mehrstunden wurden von den Justizvollzugsbediensteten durch a. Freizeitausgleich, b. Auszahlung abgebaut? Durch Freizeitausgleich wurden 9.084 Stunden, durch Auszahlung 2.812 Stunden abgebaut. 16. Wurden im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 die Mittel für die Umsetzung der Stellenhebungen im Bereich der Fach- und Verwaltungsdienste aus dem Jahr 2016 bereitgestellt? Falls nein, weshalb nicht? Im Rahmen der vom Senat beschlossenen Anpassungsermächtigungen werden die Haushaltspläne derzeit final erstellt. Einzelheiten werden sich aus dem der Bürgerschaft vorzulegenden Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 ergeben. Drucksache 21/13663 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Anlage zu Frage 1 Wie haben sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und in der sozialtherapeutischen Anstalt seit dem 1. April 2018 entwickelt? Bitte jeweils zum Letzten eines Monats als Stichtag pro Justizvollzugsanstalt und getrennt nach Männer- und Frauenvollzug , Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Jugend (differenziert nach U-Haft, geschlossener und offener Vollzug), Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung angeben. Stichtag: 30.04.2018 (24 Uhr) Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Belegung (Gefg. Bestand) **) Davon Untersuchungshaft Davon Freiheitsstrafe Davon Jugendstrafe Davon Ersatzfreiheitsstrafe Davon Sicherungsverwahrung * BW Frauen 100 100 73 21 50 0 11 0 * BW Männer 673 673 610 138 463 0 61 0 * FB 323 323 311 0 288 0 0 20 * GM Frauen 19 19 18 0 13 0 1 0 * GM Männer 190 190 191 0 149 0 0 0 * HS JugArr weibl. 6 6 2 0 0 0 0 0 * HS ohne JugArr weibl. 190 190 148 82 1 56 0 0 * SH 181 181 163 1 147 0 25 3 * UH Frauen 17 17 5 0 5 0 4 0 * UH Männer 467 467 444 379 40 0 19 2 Gesamt 2166 2166 1965 621 1156 56 121 25 Stichtag: 31.05.2018 (24 Uhr) Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Belegung (Gefg. Bestand) **) Davon Untersuchungshaft Davon Freiheitsstrafe Davon Jugendstrafe Davon Ersatzfreiheitsstrafe Davon Sicherungsverwahrung * BW Frauen 100 100 80 25 52 0 13 0 * BW Männer 673 673 602 136 455 0 54 0 * FB 323 323 309 0 285 0 0 21 * GM Frauen 19 19 19 0 19 0 1 0 * GM Männer 190 190 190 0 181 0 2 0 * HS JugArr weibl. 6 6 0 0 0 0 0 0 * HS ohne JugArr weibl. 190 190 150 77 0 63 0 0 * SH 181 181 160 2 144 0 25 3 * UH Frauen 17 17 8 2 5 0 4 0 * UH Männer 467 467 449 381 41 0 19 2 Gesamt 2166 2166 1967 623 1182 63 118 26 Stichtag: 27.06.2018 (24 Uhr) ***) Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Belegung (Gefg. Bestand) **) Davon Untersuchungshaft Davon Freiheitsstrafe Davon Jugendstrafe Davon Ersatzfreiheitsstrafe Davon Sicherungsverwahrung * BW Frauen 100 100 84 25 55 0 13 0 * BW Männer 673 673 614 143 461 0 59 0 * FB 323 323 310 0 287 0 0 20 * GM Frauen 19 19 15 0 15 0 0 0 * GM Männer 190 190 191 0 181 0 1 0 * HS JugArr weibl. 6 6 0 0 0 0 0 0 * HS ohne JugArr weibl. 190 190 149 79 0 64 0 0 * SH 181 181 162 2 149 0 30 3 * UH Frauen 17 17 5 2 3 0 3 0 * UH Männer 467 467 473 381 57 0 22 2 Gesamt 2166 2166 2003 632 1208 64 128 25 * BW = Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder (Geschlossener Vollzug), FB= JVA Fuhlsbüttel (Geschlossener Vollzug), GM=JVA Glasmoor (Offener Vollzug), HS = JVA Hahnöfersand (Offener Vollzug, Geschlossener Vollzug und Jugendarrest Jungen), JugArr weibl.= Jugendarrest Mädchen, SH= Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg (Geschlossener Vollzug), UH=Untersuchungshaftanstalt (Geschlossener Vollzug). ** Der Gefangenenbestand (Belegung) beinhaltet auch andere Haftarten sowie freigestellte und vorübergehend abwesende Insassen. Deshalb kann die Belegung im Einzelfall die tatsächliche Belegungsfähigkeit überschreiten. Des Weiteren ergeben die Haftarten Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe , Jugendstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung in der Tabelle bei den einzelnen Anstalten in der Addition nicht die Summe der Gesamtinhaftierten (Belegung / Gefg. Bestand). In der statistischen Erfassung ist die Ersatzfreiheitsstrafe im Gefangenenbestand eine „Darunter- Größe“ und zahlenmäßig bereits bei den Freiheitsstrafen enthalten. Es erfolgt keine Differenzrechnung, die Ersatzfreiheitsstrafe wird also nicht in Abzug gebracht. *** Es wurde als Stichtag der 27.06.2018 genommen, da der Gefangenenbestand für den 30.06.2018 zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vorliegt . In der Vollzugsstatistik erfolgt die entsprechende Datenerfassung wöchentlich.