BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13666 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 02.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat die richtigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Erziehermangels ergriffen? Nach wie vor bildet Hamburg das Schlusslicht aller westdeutschen Bundesländer beim Betreuungsschlüssel in den Krippen. Trotz mehrfacher Ankündigungen des Senats, den Betreuungsschlüssel in Hamburg verbessern zu wollen, hat sich auch zuletzt laut Bertelsmann Stiftung in der Praxis nichts geändert. Um den Mangel zu reduzieren, wurden allerdings auch die Ansprüche gesenkt. Doch dabei ist der Senat offenbar über das Ziel hinausgeschossen . Lehrer der Fachschule für Sozialpädagogik in Altona warnen in einem Brandbrief, dass nun Menschen auf kleinste Kinder „losgelassen“ würden, die bis vor Kurzem noch selber als „übrig gebliebene“ bezeichnet wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist eine wichtige Aufgabe, die in gemeinsamer Verantwortung der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses zuständigen Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wahrgenommen wird. Seit 2011 wurden mehrere Schritte unternommen, um einerseits den steigenden Bedarf sozialpädagogischer Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu decken und andererseits einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung dieser Fachkräfte zu sichern. Um den zukünftig nochmals ansteigenden Fachkräftebedarf hinsichtlich der Umsetzung der Eckpunktevereinbarung in der Vertragskommission Kindertagesbetreuung (siehe Drs. 21/5976) zu sichern, haben die zuständigen Behörden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Fachkräfte weiter zu steigern, siehe Drs. 21/9187, Drs. 21/10362, Drs. 21/10761 und Drs. 21/11443. Mit dem Ziel, den Zugang zur Ausbildung zur „Sozialpädagogischen Assistenz (SPA)“ und zum Erzieher beziehungsweise zur Erzieherin zu verbessern und die Ausbildung inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln, wurde eine Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur Sozialpädagogischen Assistenz mit der 2011 geschaffenen Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife (siehe: https://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/ sites/33/2015/10/Bildungsplan-sozialpädagogische-assistenz-assistenz-BFSvq.pdf) sowie eine Qualifizierungsoffensive mit dem Ausbau der berufsbegleitenden Erzieherausbildung (siehe Drs. 21/8854 und Drs. 21/11714) vorgenommen. Im Juni 2017 wurde zur Fachkräftegewinnung ein 10-Punkte-Plan aufgelegt. So wurde unter anderem die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz für junge Menschen mit einem erweiterten ersten Schulabschluss geöffnet und der Bildungsgang für diese Gruppe um ein Probehalbjahr verlängert (siehe https://hibb.hamburg.de/2017/06/06/hamburgsichert -fachkraeftenachwuchs-fuer-kitas/). Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Grundlage aller Maßnahmen ist, dass die geltenden Ausbildungs- und Qualitätsstandards , die am Ende der Ausbildung erreicht werden müssen, nicht angetastet werden und somit keine Absenkung der Standards in der Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt. Die Summe der Maßnahmen hat dazu geführt, dass zum neuen Schuljahr die Zahl der Auszubildenden von rund 4.720 voraussichtlich um gut 440 auf rund 5.160 steigt. Die Freie und Hansestadt Hamburg führt außerdem flankierend zu den Maßnahmen eine Werbekampagne durch (siehe: www.schaetze-heben.hamburg). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zum 1. Januar 2018 ist die erste von vier Stufen der Erhöhung des Personalschlüssels in Krippen in Kraft getreten, für die etwa 500 zusätzliche Erzieher neu eingestellt werden sollten. a) Welche Stelle hat wann bei den Kita-Trägern überprüft, ob die Umsetzung auch jeweils erfolgt ist? Sollte keine Überprüfung erfolgt sein, warum nicht? b) Bei welchen Trägern wurde sie aus welchen Gründen nicht umgesetzt ? c) Welche Folgen hat es, wenn ein Träger die für den 1. Januar 2018 vereinbarte Erhöhung nicht umgesetzt hat? Die Beziehungen zwischen den Kita-Trägern und der Freien und Hansestadt Hamburg sind im Wesentlichen im Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen “ (LRV) geregelt. Neben der Höhe des Personalschlüssels enthält der LRV Verfahrensregelungen im Falle von Vertragsverstößen. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde geht regelhaft Hinweisen nach, dass in einer Kita nicht ausreichend Personal vorhanden ist. Sofern begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in einer Kita nicht ausreichend Personal gemäß LRV vorgehalten wird, kann die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde eine Überprüfung des Sachverhaltes durch einen neutralen Prüfer in Auftrag geben (§ 23 LRV). Stellt der Prüfer fest, dass die Leistungen der Kita nicht entsprechend des LRV erbracht wurden, ist eine angemessene Kürzung der Entgelte für die Dauer des Mangels vorgesehen. Im Zuge der Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ haben sich Kita-Verbände und -Träger sowie die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde auf die Einführung eines Kita-Prüfverfahrens verständigt . Nach Einführung des Kita-Prüfverfahrens ist die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde künftig berechtigt, anlassunabhängige beziehungsweise systematische Überprüfungen der Einhaltung des vereinbarten Personalschlüssels durchzuführen . Eine systematische Überprüfung der Umsetzung der Erhöhung des Personalschlüssels im Krippenbereich zum 1. Januar 2018 hatte daher noch nicht stattgefunden . Im Übrigen siehe Drs. 21/13231. 2. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell in Hamburger Kitas beschäftigt? Wie viele davon gelten als pädagogische Fachkräfte? Und von welchem Bedarf an Mitarbeitern geht der Senat für die nächsten fünf Jahre aus? Am 1. März 2017 waren gemäß der Kita-Statistik des Statistikamts Nord in Kindertageseinrichtungen in Hamburg 16.763 Personen beschäftigt, darunter befanden sich 12.091 Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss (siehe Antwort zu 4.). Daten zum Stichtag 1. März 2018 liegen voraussichtlich erst Ende August 2018 vor. Für die Jahre 2019 bis 2021 geht die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde aufgrund der Qualitätsverbesserungen im Krippenbereich derzeit von einem strukturellen Mehrbedarf von circa 600 Fachkräften jährlich aus. Im Übrigen sind die Planungen dazu noch nicht abgeschlossen. 3. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell an Hamburgs Grundschulen im Einsatz ? Wie viele davon gelten als pädagogische Fachkräfte? Und von Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 3 welchem Bedarf an Mitarbeitern geht der Senat für die nächsten fünf Jahre aus? Zahl der Beschäftigten an den Hamburger Grundschulen: Aktive Beschäftigte an Grundschulen Lehrkräfte 5.341 Erzieherinnen und Erzieher 593 Sozialpädagogen 88 Sonstiges Personal an Grundschulen 359 Summe 6.381 Quelle: Personaldaten der zuständigen Behörde, Stand Mai 2018 Durch die zweite Stufe der Umsetzung von Drs. 21/4866 erhöht sich der Erzieherbedarf an den allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2019/2020 um circa 40 Stellen . In den Folgejahren wird der prognostizierte Bedarf entsprechend der prognostizierten Schülerzahlen weiter leicht ansteigen. 4. Zusätzlich zu den bereits genannten Gründen für einen erhöhten Fachkräftebedarf stellt sich die Frage, inwieweit die Altersstruktur im Erzieherberuf zusätzliche Neueinstellungen notwendig macht. Verfügt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über Zahlen, wie die Altersstruktur von Erziehern in Hamburger Kitas und Grundschulen ist und wie hoch der Anteil in etwa ist, der in den nächsten fünf beziehungsweise in den nächsten zehn Jahren aus Altersgründen ausscheiden wird? Wenn ja, wie lauten die Zahlen? Wenn nein, ist geplant, mit den Betreuungseinrichtungen eine entsprechende Übersicht zu erarbeiten? Die Altersstruktur der pädagogischen Fachkräfte in Hamburger Kindertageseinrichtungen ist Anlage 1 zu entnehmen. Zur Altersstruktur der Erzieherinnen und Erzieher an Grundschulen siehe Anlage 2. 5. Wie viele Sozialpädagogische Assistenten, wie viele Erzieher und wie viele Heilerzieher haben in den Jahren 2012 bis 2017 in Hamburg ihre Ausbildung jeweils erfolgreich abgeschlossen? Um welche Art von Ausbildung handelte es sich jeweils (vollschulische Ausbildung, berufsbegleitende Ausbildung)? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2017 haben insgesamt 1.573 Absolventen der sozialpädagogischen Berufe eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, davon 483 Sozialpädagogische Assistentinnen beziehungsweise Assistenten, 996 Erzieherinnen und Erzieher sowie 94 Heilerzieherinnen beziehungsweise Heilerzieher. Im Übrigen siehe: http://www.hamburg.de/ contentblob/4468882/ddc01a649d2884f411e605e5fa1406dc/data/erzieher-usw-dl.pdf. 6. Mit welchen Absolventenzahlen wird für die kommenden fünf Jahre aufgrund der aktuellen Schülerzahlen für die Bereiche Sozialpädagogische Assistenz, Erzieher und Heilerzieher jeweils gerechnet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die im Folgenden aufgeführte Tabelle zu voraussichtlichen Absolventenzahlen an staatlichen und nicht staatlichen sozialpädagogischen Schulen in den kommenden Jahren beruht auf Daten der Schuljahresstatistik 2017 sowie auf Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019. Aufgrund der zwei- bis dreijährigen Dauer der Bildungsgänge kann eine Vorhersage vorbehaltlich der jeweiligen Schuljahresstatistik maximal bis zum Jahr 2020 vorgelegt werden. Bildungsgang Absolventen 2018 Absolventen 2019 Absolventen 2020 BFS für Sozialpädagogische Assistenz 481 579 826 Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher 1.255 1.272 1.362 Fachschule für Heilerziehungspflege 92 100 125 Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Quelle: Schuljahresstatistik 2017, Auswertung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung 7. Wie viele Schulplätze für Anfänger sind für das kommende Schuljahr für die Bereiche Sozialpädagogische Assistenz, Erzieher und Heilerzieher jeweils vorgesehen? Wie viele waren es jeweils im ausgelaufenen Jahr? Schulplätze werden entsprechend der Nachfrage eingerichtet. Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 liegen den staatlichen sozialpädagogischen Schulen mit Stichtag 1. Juli 2018 insgesamt 2.136 Anmeldungen vor, davon 673 Anfängerinnen und Anfänger der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz (SPA), 630 Anfängerinnen und Anfänger der SPA mit Zugangsberechtigung erweiterter erster Schulabschluss (SPA- ESA), 805 Anfängerinnen und Anfänger der Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher sowie 28 Anfängerinnen und Anfänger der Fachschule Heilerziehungspflege. Gesicherte Anfängerzahlen werden im Rahmen der Schuljahresstatistik 2018 veröffentlicht . Zusätzlich zum 1. Februar 2018 aufgenommene Anfängerinnen und Anfänger der sozialpädagogischen Bildungsgänge werden ebenfalls im Rahmen der Schuljahresstatistik 2018 erfasst und voraussichtlich qualitätsgesichert zum Februar 2019 veröffentlicht. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4468882/ddc01a649d2884f411e605e5fa1406dc/ data/erzieher-usw-dl.pdf. 8. Wie bewertet die zuständige Fachbehörde die in dem Brandbrief genannten Kritikpunkte und wie gedenkt die Behörde darauf zu reagieren ? Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist eine wichtige Aufgabe, die in gemeinsamer Verantwortung der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde und der für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses zuständigen Behörde wahrgenommen wird. Bei dem zitierten Brief handelt es sich um einen Brief einzelner Lehrkräfte, der weder der Schulleitung bekannt war noch durch das Kollegium der Schule autorisiert wurde. Die Schulgemeinschaft hat sich deutlich hiervon distanziert und eine Gegendarstellung auf der Homepage der Schule veröffentlicht (siehe https://www.fsp2- hamburg.de/ohne-angst-verschieden-sein-koennen-und-die-kraft-der-vielfalt-nutzenstellungnahme -zum-mopo-artikel-vom-27-06-2018/). Die dort aufgeführte Behauptung, „dass die Absenkung der Voraussetzungen für eine Zulassung von Schülerinnen und Schülern für den Abschluss der sozialpädagogischen Assistenz die Bandbreite der Qualifikation in der Kindertagesbetreuung ungünstig erweitere“, ist falsch: Mit Öffnung der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz auch für Interessierte mit einem erweiterten ersten Schulabschluss (ESA) ist keine Absenkung der Qualitätsstandards verbunden. Vielmehr bringen die Schülerinnen und Schüler den erweiterten ESA nach zehn Jahren Allgemeinbildung mit und erhalten im Rahmen des neuen Bildungsangebotes zusätzlich eine um ein halbes Jahr verlängerte Ausbildung. Bei der Umsetzung der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit erweitertem ESA (SPA-ESA) orientieren sich die Schulen an dem durchgängigen Prinzip des Unterrichts an berufsbildenden Schulen, wonach der Unterricht am Lernenden und an seinen individuellen Lernvoraussetzungen ausgerichtet ist. Damit ist verbunden, Schülerinnen und Schüler anknüpfend an ihre jeweiligen Voraussetzungen zu fördern, zu fordern und durch professionelle Lernbegleitung, Lerncoaching, sprachsensiblen Unterricht sowie additive Sprachförderung zu begleiten . Dabei werden die bestehenden Ausbildungs- und Qualitätsstandards sichergestellt . Entgegen der im Brief aufgeführten Behauptung gibt es zwischen der Behörde und den betreffenden sozialpädagogischen Schulen eine ständige, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu den Fragen der Maßnahmenumsetzung zur Gewinnung sozialpädagogischer Nachwuchskräfte. Unter anderem ist die Zuweisung von Schülerinnen und Schüler an die Schulen nach einem bewährten, transparenten Verfahren unter Einbindung der Schulleitungen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 5 Sozialpädagogischen Schulen durchgeführt worden. Möglichen personellen und räumlichen Engpässen wurde durch entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Anmietung zusätzlicher Gebäude und frühzeitige bedarfsgerechte Freigabe von Stellen) entgegengewirkt . 9. Um die Zahl der Erzieher zu erhöhen, wurde die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher eingeführt. a) Wie viele künftige Fachkräfte befinden sich aktuell in der berufsbegleitenden Erzieherausbildung? Wie hat sich diese Zahl seit deren Einführung verändert? Bitte nach Jahren auflisten. 2017/2018 befanden sich 980 Schülerinnen und Schüler in der berufsbegleitenden Weiterbildung, 2016/2017 waren dies 820 und 2015/2016 783. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. b) Versprochen wird ein Schulplatz ohne Wartezeit. Konnte das Versprechen bisher eingehalten werden? An den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik gibt es keine Wartelisten für die Zulassung zu den Weiterbildungsmaßnahmen zur Erzieherin/zum Erzieher. Allen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird regelhaft ein Schulplatz ohne Wartezeit angeboten. Im Übrigen siehe Drs. 20/5792. c) Drs. 21/11714 informiert darüber, dass in den berufsbegleitenden Erzieherklassen jeweils um die 30 Schüler sind. Sind derart große Klassen in vergleichbaren Bereichen üblich? Wenn nein, wird das Versprechen eines Schulplatzes ohne Wartezeit zulasten der Unterrichtsqualität infolge erhöhter Schülerzahlen je Klasse realisiert? Das Angebot an Ausbildungsplätzen richtet sich grundsätzlich nach der Nachfrage. Es gibt keine Kapazitätsbegrenzung. Die durchschnittliche Klassengröße liegt in den letzten fünf Jahren je nach Bildungsangebot zwischen 22 und 30 Schülerinnen und Schülern . Grundsätzlich werden Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagogische Assistenten sowohl im Klassenunterricht mit einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 25 bis 30 Schülerinnen und Schülern unterrichtet, im Wahlpflichtunterricht mit einer durchschnittlichen Gruppengröße von 14 bis 16 Schülerinnen und Schülern sowie im Einzelcoaching in der Praxisausbildung. Die Lerngruppengröße liegt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Unterrichtsformate durchschnittlich deutlich unterhalb der dargestellten Klassengrößen. Im Einzelnen siehe Anlage 3. d) Welche schulischen Einrichtungen (Standorte und Träger) beteiligen sich an der berufsbegleitenden Erzieherausbildung mit jeweils welcher Platzzahl insgesamt im auslaufenden Schuljahr und was ist für das kommende Schuljahr geplant? Schülerinnen und Schüler (SuS) in der berufsbegleitenden Erzieherausbildung nach Schule und Rechtsstatus im Schuljahr 2017/2018 Schulname Rechtsstatus Anzahl SuS Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Alten Eichen nicht staatlich 61 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21) staatlich 490 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße (BS 30) staatlich 429 Quelle: Schuljahresstatistik 2017 Für das Schuljahr 2018/2019 haben sich an den staatlichen Schulen 115 zusätzliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen angemeldet. Für die nicht staatliche Einrichtung liegen derzeit keine Anmeldezahlen vor. e) Berufsbegleitend meint, dass die in Ausbildung befindliche Person mindestens 15 Wochenstunden in einer sozialen Einrichtung arbeitet und in etwa zwei Tage die Fachschule besucht. Leider erwähnt der Senat nirgendwo, mit welchem Verdienst die künftigen Erzieher Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 rechnen können. Wie hoch ist der monatliche Bruttoverdienst/ Stundenlohn, mit dem die noch ungelernte künftige pädagogische Fachkraft rechnen kann, und wonach richtet sich dieser? Die Teilnehmenden an der berufsbegleitenden Weiterbildung erhalten eine Vergütung durch den Anstellungsträger. Der Verdienst der Beschäftigten richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Regelungen beziehungsweise den individuell abgeschlossenen Arbeitsverträgen zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in berufsbegleitender Weiterbildung und dem Anstellungsträger. Bei der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Elbkinder) erfolgt die Vergütung gemäß TV-AVH für die Entgeltgruppe S3 Stufe 2. Dies beträgt, bezogen auf eine Vollzeitstelle, monatlich brutto 2.476,93 Euro zuzüglich 86 Prozent Jahressonderzahlung . Bei einer Teilzeitbeschäftigung verringert sich der Verdienst dem jeweiligen Beschäftigungsumfang entsprechend. f) Im Ausschuss Öffentliche Unternehmen am 27. März 2018 erwähnte die Geschäftsführerin der Elbkinder, dass der städtische Träger eine Ausweitung der berufsbegleitenden Ausbildung plane. Wie soll diese Ausweitung betrieben werden und mit welchen Zahlen planen die Elbkinder hier für die kommenden Jahre? Wie sind die Ist- Zahlen? Im Ausschuss Öffentliche Unternehmen am 27. März 2018 hatte die Geschäftsführerin der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Elbkinder) kurz über eine Ausweitung der berufsbegleitenden Weiterbildung durch die staatlichen Schulen berichtet sowie über eine Kooperation der Elbkinder mit der Euro-Akademie (staatlich anerkannte private Fachschule für Sozialpädagogik) im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher. Weitere Details wurden im Ausschuss nicht besprochen. g) Ist vonseiten des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde insgesamt eine Ausweitung der berufsbegleitenden Erzieherausbildung geplant? Das Konzept der berufsbegleitenden Weiterbildung wurde in enger Abstimmung mit den Kita-Trägern im Rahmen der Qualifizierungsoffensive (siehe http://www.hamburg.de/berufsbegleitend-erzieher/) entwickelt und durch die Träger gezielt beworben. Das Angebot an Ausbildungsplätzen in der beruflichen Weiterbildung richtet sich grundsätzlich nach der Nachfrage. Sollte diese weiterhin steigen, so wird der Senat entsprechende Plätze anbieten. h) In Drs. 21/10173 wird darüber informiert, dass es bei der berufsbegleitenden Ausbildung vier zeitlich unterschiedlich strukturierte Ausbildungsvarianten gibt, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung besser gelingt. Welche vier Varianten gibt es und wie hoch ist jeweils die Annahme durch die Auszubildenden? Die Fachschulen für Sozialpädagogik haben sich hinsichtlich des Zuschnitts der schulischen Ausbildungsbedingungen im Rahmen der Lernortkooperationen auf die sehr unterschiedlichen Bedarfslagen der Praxis eingestellt. Es werden verschiedene Ausbildungsmodelle angeboten. So ist es zum Beispiel möglich, an vier Tagen am Vormittag den Unterricht zu besuchen und ab Mittag in der Praxis tätig zu sein, ein idealer Rahmen für die Arbeit in der „ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“ (GBS). Weitere Modelle bieten zum Beispiel den Schulbesuch an einem Tag und zwei Abenden an oder an zwei ganzen Tagen in der Woche. Die Vielzahl an Unterrichtsmodellen bietet den Kita- und GBS-Trägern sowie allen anderen sozialpädagogischen Institutionen eine differenzierte Auswahl an passgenauen Ausbildungsmodellen für die Praxis. Im Übrigen siehe Anlage 4. i) Was ist der Unterschied der berufsbegleitenden Erzieherausbildung gegenüber einer für diesen Beruf nicht vorhandenen dualen Ausbildung ? Es handelt sich bei der berufsbegleitenden Erzieherausbildung um eine nach Landesrecht organisierte Weiterbildung, bei der der Senat über die Kapazitäten des Bil- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 7 dungsangebots selbst entscheidet. Bei einer dualen Ausbildung liegt dagegen die Entscheidung über die Ausbildungskapazitäten bei den Ausbildungsbetrieben. Vor dem Hintergrund der Kitaplatzgarantie ist die berufsbegleitende Weiterbildung ein wirksames Instrument, um den Bedarf an Fachkräften nachhaltig zu decken. Die duale Ausbildung (auch betriebliche Ausbildung) erfolgt an den beiden Lernorten Betrieb und Berufsschule, deren Lerninhalte sich aufeinander beziehen. Hierbei schließt ein Ausbildungsbetrieb mit den Auszubildenden einen entsprechenden Ausbildungsvertrag , der bei den zuständigen Stellen (in der Regel den Kammern) eingetragen wird. Die Auszubildenden werden durch diesen Ausbildungsvertrag berufsschulpflichtig . Sie erhalten von den Ausbildungsbetrieben eine tarifvertraglich abgesicherte Ausbildungsvergütung. Die duale Ausbildung wird auf dem Level DQR 4 eingeordnet und ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung verankert . Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der berufsbegleitenden Weiterbildung (BWB) zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher haben einen Arbeitsvertrag mit mindestens 15 Wochenstunden in einer Kindertagesstätte oder in einem anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeld abgeschlossen. Von daher sind sie Beschäftigte und keine Auszubildenden . Begleitend zu dieser Beschäftigung absolvieren sie die berufliche Weiterbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik und beenden sie mit dem Berufsabschluss „staatlich anerkannte Erzieherin“ beziehungsweise „staatlich anerkannter Erzieher“. Dieser Abschluss wird im Qualifizierungsrahmen (DQR), wie bei der regulären Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher, mit dem Level 6 bewertet. Durch eine Vergütung wird die Finanzierung des Lebensunterhalts während der dreijährigen Weiterbildung ermöglicht. Sowohl in der vollschulischen Ausbildung als auch in der berufsbegleitenden Weiterbildung erfolgt die Ausbildung praxisintegrierend wie in der dualen Ausbildung auch. j) Inwieweit ist die berufsbegleitende Erzieherausbildung gegenüber einer nicht vorhandenen dualen Ausbildung von Erziehern von Vorteil , welche Nachteile gibt es? Aus Sicht der Freien und Hansestadt Hamburg: Es handelt sich um eine nach Landesrecht organisierte Weiterbildung, bei der der Senat selbst die Kapazitäten des Bildungsangebots bestimmt. Bei einer dualen Ausbildung liegt dagegen die Entscheidung über den Umfang der Ausbildungskapazitäten bei den Ausbildungsbetrieben. Vor dem Hintergrund der Kitaplatzgarantie ist dies ein wirksames Instrument, den Bedarf an Fachkräftenachwuchs nachhaltig zu sichern. Aus Sicht der Teilnehmenden: Interessierte Teilnehmende, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten an staatlichen Schulen sowohl in der vollzeitschulischen als auch der berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher ein Bildungsangebot ohne Wartezeit. Weitere Vorteile für die Teilnehmenden der berufsbegleitenden Weiterbildung bestehen darin, dass sie ihr berufsbegleitend erworbenes Wissen sofort in der Praxis anwenden können. Sie profitieren dabei von einem gesicherten Grundeinkommen und qualifizieren sich gleichzeitig zur Erzieherin oder zum Erzieher. Aus Sicht der Träger: Ferner profitieren die Einrichtungen von den Vorqualifikationen und der größeren Lebenserfahrung, die die Teilnehmenden mitbringen. Des Weiteren kommt dieses Weiterbildungsangebot den Bedarfen der Einrichtungen entgegen, freie Stellen im sozialpädagogischen Berufsfeld mit angehenden Fachkräften zu besetzen und die Teilnehmenden damit frühzeitig an sich zu binden. Im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher haben die Träger die Möglichkeit, die Beschäftigten selbst auszuwählen und durch die gesamte Weiterbildungszeit zu begleiten. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit , die berufliche Entwicklung zu unterstützen und die in der Einrichtung ausgebildeten pädagogischen Fachkräfte an die Einrichtung zu binden. Somit ist die berufs- Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 begleitende Weiterbildung auch ein Instrument für die Gewinnung, Entwicklung und Bindung von pädagogischem Personal. Übergeordnete Aspekte: Auf Basis einer KMK-Rahmenvereinbarung werden die schulischen Standards und damit eine bundeseinheitliche Anerkennung der nach Landesrecht geregelten Abschlüsse sichergestellt. Zudem sind in länderübergreifenden Gremien Praxisstandards entwickelt worden (siehe Antwort zu 15. a) bis c)). k) Hat der Senat die Einführung einer dualen Ausbildung geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Ausbildung nach Landesrecht hat sich aus Sicht des Senats bewährt und trägt den Bedarfen sowohl der Teilnehmenden als auch den Praxisstellen Rechnung. Daher ist keine Änderung an der derzeitigen Ausbildungsstruktur geplant. l) Ist die Einführung einer dualen Ausbildung für den Beruf des Erziehers geplant? Wenn ja, zu wann in welchem Umfang? Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen? Nein, im Übrigen siehe Antworten zu 9. i) und 9. k). 10. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive wurde auch die Einrichtung einer Umschulungsmaßnahme für Erzieher über Bildungsgutscheine ermöglicht. Wie viele Personen nutzen diese Umschulungsmöglichkeit aktuell? Die berufsbildenden Schulen melden derzeit 64 Personen, die diese Umschulungsmöglichkeit nutzen, davon 22 Personen an der Beruflichen Schule Hamburg Harburg (BS 18) und 42 Personen an einer Schule in privater Trägerschaft, der Euro- Akademie. 11. Auch wurden die Umschulungsmaßnahmen für Sozialpädagogische Assistenten speziell für Migranten erhöht. Wie viele Personen nutzen aktuell diese Umschulungsmöglichkeit? Im Schuljahr 2017/2018 haben 25 Schülerinnen und Schüler an der Umschulungsmaßnahme SPA-Migranten und Migrantinnen an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21) teilgenommen. 12. Sozialpädagogische Schulen haben im Jahr 2017 zusätzliche Kapazitäten geschaffen, heißt es in Drs. 21/11160. Wie hoch waren die Ausgangskapazitäten und wie hoch fiel die Kapazitätserhöhung aus? 2016/2017 begannen 1.489 Anfängerinnen und Anfänger an den vier staatlichen sozialpädagogischen Schulen, 2017/2018 waren dies 1.753 Anfängerinnen und Anfänger. Dies entspricht einer Steigerung der Anfängerzahlen um 17,7 Prozentpunkte. Im Übrigen werden alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die die Voraussetzungen erfüllen. 13. Personen ohne einschlägigen Berufsausbildungsabschluss wurde ein erleichterter Zugang zur Tätigkeit in einer Kita nach Einzelfallprüfung durch die Kita-Aufsicht ermöglicht. Zum 1. April 2017 wurde die sogenannte Positivliste ausgeweitet. Da die Kita-Aufsicht im Einzelfall stets prüfen muss: Wie viele Prüfungen dieser Art wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Wie viele davon wurden positiv beschieden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Positivliste gibt Auskunft darüber, welche Personen mit welchen Ausbildungsabschlüssen (zum Beispiel Bachelor in Pädagogik, Kinderkrankenpflegerin beziehungsweise -pfleger, weitere Ausbildungsabschlüsse siehe http://www.hamburg.de/ contentblob/3900606/b397705b8a72b58d3d99d4b2e084743a/data/richtlinien-kita- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 9 positivliste.pdf) unter welchen Voraussetzungen in Kindertageseinrichtungen und in der GBS eingesetzt werden können, ohne dass eine gesonderte Einzelfallprüfung durch die Kita-Aufsicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde erfolgen muss. Für Personen, die über andere als die in der Positivliste genannten Ausbildungsabschlüsse verfügen, werden weiterhin Ausnahmegenehmigungen durch die Kita-Aufsicht geprüft und gegebenenfalls ausgestellt. Seit Februar 2013 werden die durch die Kita-Aufsicht im Rahmen der Einzelfallprüfung gemäß Abschnitt 4.3 der Richtlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten erteilten Ausnahmegenehmigungen erfasst: Erteilte Ausnahmegenehmigungen 2013 – 2018 Jahr Für Kita Für GBS 2013 60 94 2014 45 59 2015 50 50 2016 44 37 2017 33 16 2018 bisher 29 bisher 8 14. Die über die „Positivliste“ zu einer Tätigkeit in einer Kita gelangten fachfremden Mitarbeiter dürfen höchstens 25 Prozent des gesamten Beschäftigungsvolumens des pädagogischen Personals ausmachen, so Drs. 21/11160. a) Ist damit 25 Prozent innerhalb einer Einrichtung, bei einem Träger oder des gesamten pädagogischen Kita-Personals in Hamburg gemeint? Die Prozentangabe bezieht sich auf die einzelne Einrichtung. b) Gilt diese Regelung auch für die Ganztagsbetreuung der Grundschulen ? Die Qualifikation des Personals für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung ist in § 3 Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (LRV GBS) geregelt. In der direkten Betreuung können staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Personen mit vergleichbaren Abschlüssen eingesetzt werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Im Schuljahr 2017/2018 sind bei der für Bildung zuständigen Behörde acht entsprechende Anträge eingegangen und positiv beschieden worden. c) Ist die „Positivliste“ befristet? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die Positivliste gilt befristet bis zum 30. September 2019. Für September 2019 ist eine Überprüfung der Auswirkungen der Positivliste vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob die Laufzeit verlängert wird oder Veränderungen vorgenommen werden . d) Gibt es für alle neuen Mitarbeiter, die über die „Positivliste“ die Arbeit in einer Kita aufnehmen durften, regelhaft Fortbildungsveranstaltungen ? Wenn ja, welcher Art und in welchem zeitlichen Umfang? Wenn nein, warum nicht? Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können an allen Veranstaltungen aus dem Programm des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) teilnehmen, die für die Arbeit in der Kita qualifizieren. Für 2019 plant das SPFZ zwei spezielle Veranstaltungen für Quereinsteigende (jeweils im Umfang von zwei bis drei Tagen), eine für den Einstieg in die Kita, eine für den Einstieg in die GBS. Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Neben dem Fortbildungsangebot des SPFZ gibt es Fortbildungsangebote von Kita- Trägern und Verbänden. Ab dem Jahr 2019 ist ein Qualifizierungsprogramm geplant, das aus mehreren Modulen besteht (siehe Anlage 5). e) In Drs. 21/10173 wird erwähnt, dass bis zu 100 Prüfungen jährlich für Externe, die aber berufserfahren sind, organisiert würden. Kommen diese Personen auch über die „Positivliste“ oder was ist hier der Hintergrund? Wie viele dieser Prüfungen wurden im Jahr 2017 durchgeführt? Wie viele der Teilnehmer haben die Prüfung auch bestanden? Es werden keine Zahlen erhoben, ob und wie viele der externen Prüflinge über die „Positivliste“ kommen. Zur Externen Prüfung zum Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten/zur Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin wird zugelassen, wer nach dem persönlichen Bildungsgang und Berufsweg erwarten lässt, dass die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten den Anforderungen genügen, die an den Erwerb der Berechtigungen gestellt werden. Eine praktische Ausbildung, die im Rahmen der vollqualifizierenden Ausbildung durchgeführt wird, ist durch eine gleichwertige praktische Ausbildung an einer privaten Bildungseinrichtung oder durch eine gleichwertige Berufstätigkeit in Einrichtungen der Kindestagesbetreuung oder als anerkannte selbständige Tagespflegeperson nachzuweisen. Zur Prüfung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher beziehungsweise zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin oder zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger wird zugelassen, wer neben den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen nach dem persönlichen Bildungsgang und Berufsweg erwarten lässt, dass die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten den Anforderungen genügen, die an den Erwerb der Berechtigungen gestellt werden. Eine praktische Ausbildung, die im Rahmen der vollqualifizierenden Fachschulausbildung vorgesehen ist, ist durch eine gleichwertige praktische Ausbildung an einer privaten Bildungseinrichtung oder durch eine gleichwertige Berufstätigkeit im sozial- oder heilpädagogischen Berufsfeld nachzuweisen, die eine selbstständige Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben umfassen muss. Die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen wird regelhaft durch das Schulinformationszentrum der für Bildung zuständigen Behörde und der zuständigen Schulaufsicht im Hamburger Institut für Berufliche Bildung überprüft. Zu den Externenprüfungen im Jahr 2017 sind die Angaben der folgenden Tabelle zu entnehmen: Angestrebter Abschluss Zur Prüfung zugelassen Davon erfolgreich abgeschlossen Soz.päd. Assistent/ Soz.päd Assistentin 49 Teilnehmer 21 Teilnehmer Erzieher/ Erzieherin 19 Teilnehmer 12 Teilnehmer Heilerziehungspfleger/ Heilerziehungspflegerin 4 Teilnehmer 3 Teilnehmer Quelle: Erhebungen des Schulinformationszentrums 15. Da Erziehermangel ein Bundesländergrenzen überschreitendes Problem ist, stellt sich die Frage, inwieweit Hamburg sich regelmäßig mit anderen Bundesländern zu dem Thema berät. a) Wann gab es mit welchen anderen Bundesländern Gespräche diesbezüglich mit welchen Schwerpunkten? b) Arbeitet Hamburg mit anderen Bundesländern zusammen beziehungsweise welche Projekte oder Maßnahmen aus anderen Ländern wurden wann auf Hamburger Verhältnisse übertragen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 11 c) Verfolgt Hamburg derzeit einige der in anderen Bundesländern laufenden Projekte zur Einführung einer dualen Ausbildung für Erzieher ? Wenn ja, mit welcher bisherigen Erkenntnis und auch mit der Absicht, die Projekte auf Hamburg zu übertragen? Wenn nein, warum nicht? Hamburg arbeitet in unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen mit den anderen Bundesländern zum Thema Fachkräftebedarf und Fachkräftegewinnung zusammen. Auf Initiative der Konferenz der Jugend- und Familienminister (JFMK) wurde am 10. Juli 2017 eine Arbeitsgruppe „Fachkräftegewinnung Erzieherinnen und Erzieher“ konstituiert , an der sich die meisten Bundesländer (darunter auch Hamburg), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit beteiligten. Diese Arbeitsgruppe legte im Februar 2018 einen umfassenden Bericht vor, in dem auch Handlungsempfehlungen enthalten sind. Zurzeit befindet sich eine neue Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundesländer und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Fachkräfteoffensive“ im Aufbau. Darüber hinaus befasst sich die zweimal jährlich stattfindende länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Kita“ regelmäßig mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit dem Thema Fachkräftegewinnung und -qualifizierung . Unter anderem hat sich Hamburg an Projekten zur Fachkräftesicherung wie beispielsweise dem Bundesprogramm zum Quereinstieg in den Erzieherberuf beteiligt . Eine bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen Bundesländern gibt es aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen und Bedarfe derzeit nicht. Als Untergruppe des Ausschusses für Berufliche Bildung der KMK gibt es die jährlich tagende länderoffene Arbeitsgruppe des sozialpädagogischen Schulwesens, die alle aktuellen Herausforderungen berät und erforderlichenfalls themenspezifische Arbeitsgruppen einberuft. Dazu gehört beispielsweise die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des kompetenzorientierten Qualifikationsprofils für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien (Beschluss der KMK vom 1. Dezember 2011; zur Standardsicherung in der Ausbildung). Weiterhin nimmt Hamburg seit vielen Jahren an den zweimal jährlich stattfindenden Tagungen der länderoffenen Arbeitsgruppe der Weitebildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) im Deutschen Jugendinstitut e.V. teil. Eine duale Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen nach Berufsbildungsgesetz ist derzeit in keinem Bundesland geplant. Dieses Verfahren erfordert sehr viele Einzelmaßnahmen , für die die Bundesministerien und das Bundesinstitut für Berufsbildung zuständig sind. Im Übrigen siehe Antworten zu Fragen 9. j) bis 9. l). 16. Im Ausschuss Öffentliche Unternehmen am 27. März 2018 erwähnte die Geschäftsführerin der Elbkinder, dass das städtische Unternehmen in Italien nach Erziehern suchen würde. Die Ausbildung dort sei der in Deutschland ähnlich und zu ihrer Überraschung hätte man zahlreiche Bewerbungen aus Italien erhalten. a) Inwieweit ähnelt die Erzieherausbildung in Italien der in Deutschland ? In Italien gibt es eine vergleichbare Ausbildung auf Fachschulniveau nicht. Es gibt eine berufliche Ausbildung zum educatore, den man in etwa der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin oder zum sozialpädagogischen Assistenten gleichsetzen kann. Der überwiegende Teil des Personals in italienischen asili nido (Krippen) und scuole materne oder scuole elementare (Kindergärten) ist akademisch ausgebildet. Die Elbkinder haben nur nach Bewerberinnen und Bewerbern mit den folgenden drei vorher mit der Kita-Aufsicht der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde abgestimmten Hochschulabschlüssen gesucht: Bachelor (Diplom/Master) in Erziehungswissenschaften (Laurea (triennale) in „Scienze dell´educazione“), Master in Erziehungswissenschaften (Laureanda in Scienze Pedagogiche), Bildungswissenschaften für den Primarbereich (Insegnante di Scuola dell´Infanzia). Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Das wichtigste Argument für die Suche der Elbkinder in Italien war, dass die italienischen Kindheitspädagogischen Konzepte an die pädagogischen Vorstellungen der Elbkinder hoch anschlussfähig sind. Italienische „Schulen“ wie Montessori und Reggio -Pädagogik standen Pate für viele pädagogische Grundsätze in den Elbkinder- Konzepten und für viele Aussagen in den Hamburger Bildungsempfehlungen. b) Gibt es dort keinen Erziehermangel? Nein, die Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind zu einem großen Teil arbeitslos. c) Wie viele Bewerbungen liegen aus Italien inzwischen vor? d) Erfolgten schon erste Einstellungen beziehungsweise zu wann sollen die ersten Einstellungen erfolgen? Es liegen 70 Bewerbungen vor. Mit 47 Personen, die die vorgenannten Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, wurden Bewerbungsgespräche geführt. Davon werden 37 nach Absolvieren eines Deutschkurses mit dem Abschluss B2 eine Arbeit in einer Elbkinder-Kita aufnehmen können. Eine Bewerberin hat bereits zum 1. Juli 2018 ihre Arbeit bei den Elbkindern aufgenommen . Weitere drei Einstellungen erfolgen bis zum 1. September 2018 nach Ablegen der Sprachprüfung. Der größte Teil der Bewerberinnen und Bewerber wird Deutschkurse absolvieren und voraussichtlich nach erfolgreicher B2-Prüfung eine Arbeitsstelle bei den Elbkindern erhalten. Es wird damit gerechnet, dass weitere Einstellungen zum Ende des Jahres 2018 erfolgen können. e) Da die meisten Bewerber über keine Deutschkenntnisse verfügen: In welcher Form sollen die Sprachkenntnisse in welchem Umfang vor oder nach Aufnahme der Tätigkeit erlangt werden? Siehe Antwort zu 16. c) und 16. d). Die Sprachkurse finden in der Regel in Goethe- Instituten statt. Die Prüfung wird vom Goethe-Institut in zugelassenen Stellen durchgeführt . Pe rs on al m it fa ch pä da go gi sc he m B er uf sa us bi ld un gs ab sc hl us s* in K in de rt ag es ei nr ic ht un ge n in H am bu rg a m 1 .3 .2 01 7 na ch A lte rs gr up pe n H öc hs te r B er uf sa us bi ld un gs - ab sc hl us s In sge sa m t da vo n im A lte r v on … b is u nt er … J ah re n un te r 20 20 -2 5 25 -3 0 30 -3 5 35 -4 0 40 -4 5 45 -5 0 50 -5 5 55 -6 0 60 -6 5 65 u nd äl te r In sg es am t 12 0 91 4 0 8 27 2 07 5 1 78 4 1 51 2 1 34 6 1 24 0 1 41 6 1 10 6 6 62 8 3 da ru nt er E rz ie he rin ne n un d E rz ie he r 7 42 4 1 1 4 61 1 27 4 1 07 0 8 79 8 52 8 01 8 98 7 08 4 21 4 9 * D ip l.- S oz ia lp äd ag og en /-i nn en , D ip l.- So zi al ar be ite r/- in ne n, D ip l.- Pä da go ge n/ -in ne n, D ip l.- S oz ia lp äd ag og en /-i nn en , D ip l.- E rz ie hu ng sw is se ns ch af tle r/- in ne n, D ip l.- H ei lp äd ag og en /-i nn en , st aa tli ch a ne rk an nt e K in dh ei ts pä da go ge n/ -in ne n (M as te r/B ac he lo r) , E rz ie he r/- in ne n, H ei lp äd ag og en /-i nn en ( Fa ch sc hu le ), H ei le rz ie he r/- in ne n, H ei le rz ie hu ng sp fle ge r/- in ne n, K in de rp fle ge r/- in ne n, F am ilie np fle ge r/- in ne n, A ss is te nt en /-i nn en i m S oz ia lw es en , so zi al e un d m ed iz in is ch e H el fe rb er uf e, S on st ig e so zi al e/ so zi al pä da go gi sc he A us bi ld un g Q ue lle : S ta tis tik am t N or d; K ita -S ta tis tik Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 13 Anlage 1 Altersstruktur der Erzieherinnen und Erzieher an Grundschulen  Alter Anzahl 20 0 21 1 22 3 23 2 24 5 25 5 26 8 27 11 28 13 29 13 30 14 31 15 32 25 33 14 34 14 35 8 36 17 37 17 38 18 39 21 40 15 41 22 42 13 43 17 44 9 45 20 46 17 47 16 48 9 49 16 50 16 51 16 52 14 53 18 54 22 55 13 56 14 57 18 58 15 59 18 60 13 61 10 62 7 63 7 64 7 65 und älter 7 Gesamt 593 Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 2 SJ 2017/18 SJ 2016/17 SJ 2015/16 SJ 2014/15 SJ 2013/14 Erzieher (3-jährig), 1. Ausbildungsjahr (AJ) 21 23 23 23 0 Erzieher (3-jährig), 2. AJ 25 26 25 0 0 Erzieher (3-jährig), 3. AJ 20 22 -- 0 0 Erzieher (2-Jährig); 1. AJ 27 28 27 28 0 Erzieher (2-Jährig); 2. AJ 19 24 23 0 0 Sozialpädagogische Assistenz, 1. AJ 26 26 27 24 26 Sozialpädagogische Assistenz; 2. AJ 21 23 22 23 22 Sozialpädagogische Assistenz (eESA)** 1. AJ 21 0 0 0 0 SJ 2017/18 SJ 2016/17 SJ 2015/16 SJ 2014/15 SJ 2013/14 Erzieher (3-jährig), 1. Ausbildungsjahr (AJ) 26 27 27 26 26 Erzieher (3-jährig), 2. AJ 25 24 23 24 23 Erzieher (3-jährig), 3. AJ 23 22 21 22 21 Erzieher (2-Jährig); 1. AJ 24 25 29 27 25 Erzieher (2-Jährig); 2. AJ 22 23 25 23 0 Umschüler Erzieher; 1. AJ 22 0 0 0 0 Sozialpädagogische Assistenz, 1. AJ 28 28 27 26 26 Sozialpädagogische Assistenz; 2. AJ 26 26 25 25 24 Sozialpädagogische Assistenz (eESA)** 1. AJ 25 0 0 0 0 Sozialpädagogische Assistenz (eESA)** 2. AJ 22 0 0 0 0 SJ 2017/18 SJ 2016/17 SJ 2015/16 SJ 2014/15 SJ 2013/14 Erzieher (3-jährig), 1. Ausbildungsjahr (AJ) 23 23 26 27 22 Erzieher (3-jährig), 2. AJ 25 24 27 23 26 Erzieher (3-jährig), 3. AJ 24 27 22 26 26 Erzieher (2-Jährig); 1. AJ 25 21 25 22 25 Erzieher (2-Jährig); 2. AJ 20 23 22 25 26 Erzieher berufsbegleitend; 1. AJ 25 30 26 30 25 Erzieher berufsbegleitend; 2. AJ 29 29 26 25 24 Erzieher berufsbegleitend; 3. AJ 27 27 23 24 22 Erzieher (BG für Migranten); 1. AJ 18 19 19 20 18 Erzieher (BG für Migranten); 2. AJ 17 19 20 18 17 Erzieher (BG für Migranten); 3. AJ 20 17 17 16 18 Umschüler Sozialpädagogische Assistenz (Migranten), 1. AJ 0 24 20 25 18 Umschüler Sozialpädagogische Assistenz (Migranten); 2. AJ 25 17 23 18 0 Sozialpädagogische Assistenz, 1. AJ 23 26 25 28 26 Sozialpädagogische Assistenz; 2. AJ 21 21 23 26 k.A. Sozialpädagogische Assistenz (eESA)** 1. AJ 22 0 0 0 0 SJ 2017/18 SJ 2016/17 SJ 2015/16 SJ 2014/15 SJ 2013/14 Erzieher (3-jährig), 1. Ausbildungsjahr (AJ) 29 30 29 28 29 Erzieher (3-jährig), 2. AJ 27 26 29 25 26 Erzieher (3-jährig), 3. AJ 27 26 26 24 26 Erzieher (2-jährig); 1. AJ 29 25 29 26 27 Erzieher (2-jährig); 2. AJ 23 25 22 23 0 Erzieher berufsbegleitend; 1. AJ 30 29 29 28 30 Erzieher berufsbegleitend; 2. AJ 28 28 24 28 25 Erzieher berufsbegleitend; 3. AJ 25 28 24 23 25 Heilerziehungspflege 1. AJ 22 0 0 0 0 Anpassungsqualifizierung Fachschule 0 18 18 18 18 Anpassungsqualifizierung Berufsfachschule 12 12 0 0 0 Sozialpädagogische Assistenz, 1. AJ 31 30 28 28 27 Sozialpädagogische Assistenz; 2. AJ 26 27 23 22 23 Sozialpädagogische Assistenz (eESA)** 1. AJ 31 0 0 0 0 Quelle: Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Schulabfrage, Juli 2018 **erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss, AJ = Ausbildungsjahr *Die Lerngruppengröße liegt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Unterrichtsformate durchschnittlich deutlich unterhalb der dargestellten Klassengrößen. Durchschnittliche Klassengrößen* in den sozialpädagogischen Bildungsgängen an der Beruflichen Schule für Sozialpädagogik -Anna-Warburg- Schule (BS 23) Bildungsgang / Schuljahr: durchschnittliche Klassengröße (Schüleranzahl pro Klasse) Durchschnittliche Klassengrößen* in den sozialpädagogischen Bildungsgängen an der Beruflichen Schule Hamburg-Harburg (BS 18) Bildungsgang / Schuljahr: durchschnittliche Klassengröße (Schüleranzahl pro Klasse) Durchschnittliche Klassengrößen* in sozialpädagogischen Bildungsgängen an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21) Bildungsgang / Schuljahr: durchschnittliche Klassengröße (Schüleranzahl pro Klasse) Durchschnittliche Klassengrößen* in den sozialpädagogischen Bildungsgängen an der Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße (BS 30) Bildungsgang / Schuljahr: durchschnittliche Klassengröße (Schüleranzahl pro Klasse) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 15 Anlage 3 Ausbildungsvarianten und -zahlen in der berufsbegleitenden Erzieherausbildung Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21) Einschulungszeitpunkt 1.2.2018 1.8.2018 GBS/ GTS Klasse (4 Unterrichtsvormittage je Woche à 4 Stunden) 0 SuS⃰ 25 SuS (1 Klasse) BWB⃰⃰ ⃰ regulär (2 Unterrichtstage je Woche à 8 Stunden) 92 SuS (3 Klassen) 125 SuS (5 Klassen) Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße (BS 30) Einschulungszeitpunkt 1.2.2018 1.8.2018 GBS/ GTS⃰ ⃰ ⃰ Klasse (3 Unterrichts-vormittage je Woche und 1 Abend à 4 Stunden) 28 SuS(1 Klasse) 0 SuS BWB regulär (2 x abends à 4 Stunden und 1 Unterrichtstag à 8 Stunden) 66 SuS (2 Klassen) 61 SuS (2 Klassen) ⃰ Schülerinnen und Schüler ⃰ ⃰⃰ Berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin und zum Erzieher ⃰ ⃰ ⃰ Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept Quelle: Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Abfrage der Schulen, Juli 2018 Drucksache 21/13666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Anlage 4 Nachqualifizierung „Positivliste“ - Überblick Qualifizierungsmodule der Elbkinder ab 2019 Auftrag: 160 Stunden Nachqualifizierung verpflichtend innerhalb 1 Jahres (Beginn spätestens 0,5 Jahre nach Einstellung. Maximaler Zeitraum: 1,5 Jahre). Qualifizierungsformate Termine Beschreibung Umfang 1. Studientage (ausgegangen von 4 Studientagen) Individuell nach Kita/GBS-Standort Inhouse-Seminare, Studientage zu Inklusionskonzepten (bspw. Kinderwelten), Interne Evaluation – jeweils durch die einzelne Kita/GBS-Standort vorgegeben 32 h 2. Fortbildung Kompakt (2 x 5 Fortbildungstage à 8 Stunden) 2.Frühjahrsferienwoche 2.Herbstferienwoche (wird noch auf fünf Tagesinhalte reduziert und mit den Dozenten abgesprochen) ‐ Hamburger Bildungsempfehlungen (intern oder Nadjmabadi?) Päd. Rahmenkonzept Elbkinder (P) und Qualitätsversprechen (QM) Aufsichtspflicht (Z 3) und Kinderschutz (Heptner, Kalvelage) Entwicklungspsychologie kompakt: sozialemotional , sinnlich, kognitiv, sprachlichkommunikativ , motorisch ( Inklusion ‐ Beobachten und Kinder besser verstehen ‐ Herausforderndes Verhalten ‐ sozial emotionale Kompetenz als Schlüssel zur Bildung ‐ Die Bedeutung des Spiels für die kindliche Entwicklung ‐ Elternarbeit ‐ Partizipation ‐ Projektarbeit ‐ Mit Kindern im Gespräch sein 40 h 40 h 3. Praxisreflexion Jeweils pro Halbjahr ein Angebot Praxisreflexion „Den Herausforderung des Kita- Alltags/GBS-Alltags kompetent begegnen“ (Stärkung der beruflichen Identität) 24 h 4. „Wahlpflicht“-Kurse aus dem Fortbildungsprogramm Verteilt über den Qualifizierungszeitraum Seminare aus dem Fortbildungsprogramm, bevorzugt ergänzende Angebote aus den Bildungsbereichen (Kap. 5) bzw. bei GBS (Kap. 3.5.)um Schwerpunkt des jeweils eigenen Berufsfeld zu stärken – Kita-Leitung entscheidet und hält Rücksprache mit AF, sofern kein Angebot mehr buchbar 24 h Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13666 17 Anlage 5 13666ska_Text 13666ska_Anlagen 13666ska_Antwort_Anlage1 13666ska_Antwort_Anlage2 13666ska_Antwort_Anlage3 BS 23 13666ska_Antwort_Anlage4 13666ska_Antwort_Anlage5