BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13668 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 02.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie unterstützt der Senat das erfolgreiche Harburger Bürgerbegehren „Yes We Swim!“? Im Harburger Kerngebiet fehlt seit Langem eine Schwimmhalle, die zum Schwimmen und zum Erlangen von Schwimmabzeichen geeignet ist. Hinzu kommt, dass entgegen dem einstimmigen Beschluss der Mitglieder des bürgerschaftlichen Umweltausschusses zu sozialverträglichen Sommerpreisen aus dem Jahr 2016 in den städtischen Bädern diese unter anderem im Harburger MidSommerland nicht umgesetzt worden sind. So wundert es nicht, dass die Bürgerinitiative „Yes We Swim!“ erfolgreich die nötigen Unterschriften der Harburger zusammenbekommen hat. Alle Abgeordneten der Harburger Bezirksversammlung stimmten in der vergangenen Sitzung dem Bürgerbegehren „Yes We Swim!“ zu und fordern nun auch eine neue Schwimmhalle für das Harburger Kerngebiet. Doch wie geht es nun weiter, nachdem dieses Bürgerbegehren auf Bezirksebene erfolgreich verlaufen ist? Das Ergebnis des Bürgerbegehrens kann aufgrund der in Hamburg fehlenden Zuständigkeit der Bezirke für dieses Thema im Bezirk nicht weiterverfolgt werden. So wird der Beschluss als Empfehlung an die zuständige Fachbehörde weitergeleitet. Laut § 1 Absatz 4 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden kann der Senat allerdings Angelegenheiten selbst erledigen („evozieren“), auch soweit eine Fachbehörde oder ein Bezirksamt zuständig ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland GmbH (BLH), wie folgt: 1. Harburger Schulen haben lange Anfahrtswege zu „schwimmtauglichen“ Schwimmhallen. Wie kann das Schulschwimmen zum Erlangen der Schwimmabzeichen „Seepferdchen“, „Bronze“, „Silber“ und „Gold“ für die Harburger Schulen hinsichtlich Zeitbedarf und Kosten verbessert werden ? Zur Beförderung im Schulschwimmen siehe Drs. 18/4119 und 20/8276. Die der Fragestellung zugrunde liegende Annahme, Harburger Schulen litten unter besonders langen Wegezeiten, ist nicht zutreffend. Im Übrigen siehe Drs. 21/10969. 2. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit und Forderung des Harburger Bürgerbegehrens nach einer zusätzlichen Schwimmhalle für das Harburger Kerngebiet? Drucksache 21/13668 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Beschluss der Bezirksversammlung, durch den das Bürgerbegehren volle Unterstützung erhält, verfahren? 4. Im Falle eines „positiven“ Umgangs des Senats mit dem Bürgerbegehren und dem Beschluss der Bezirksversammlung im Sinne des Bürgerbegehrens : Mit welchen finanziellen Mitteln, in welchem zeitlichen Rahmen und an welchen möglichen Standorten soll die Schwimmhalle im Harburger Kerngebiet realisiert werden? 5. Im Fall eines „negativen“ Umgangs des Senats mit dem Bürgerbegehren und dem Beschluss der Bezirksversammlung: Welche gesamtstädtischen Interessen sind seiner Ansicht nach berührt und welche weiteren Gründe sprechen aus seiner Sicht gegen dieses Vorhaben? Im Harburger Kerngebiet betreibt BLH das MidSommerland. Es wurde 1996 eröffnet, um insbesondere die Versorgung der Bevölkerungsgruppen im Einzugsgebiet Harburg , Wilhelmsburg und Neugraben zu verbessern. Das Bad wurde als zukunftsweisender Baustein eines aufgabenteiligen regionalen Verbunds konzipiert. Weitere Standorte dieses Verbunds sind das Hallenbad Süderelbe sowie die Schwimmhalle Inselpark. Die damit einhergehende Idee, Badangebote insgesamt bedarfs- und zielgruppengerecht zu gestalten und damit nutzungskonfliktfreier und effizienter zu betreiben, hat sich bewährt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der BLH sind im Harburger Kerngebiet auch bei einem prognostizierten Bevölkerungszuwachs für die Zukunft keine Bedarfsentwicklungen zu erwarten, die nicht über diesen Badverbund aufgefangen und abgedeckt werden könnten. Weder beim Schul- noch beim Vereinsschwimmen noch beim Angebot für die Öffentlichkeit sind die Kapazitätsgrenzen erreicht. Das Bäder-Einzugsgebiet Harburg mit seinen drei ganzjährigen Badstandorten ist sowohl bezogen auf die Gesamtversorgung als auch bezogen auf vergleichbare Hamburger Einzugsgebiete als insgesamt angemessen und auskömmlich zu beurteilen . Im Übrigen sind die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen. 6. Trotz eines eindeutigen Beschlusses von Bürgerschaftsabgeordneten über sozialverträgliche Preise in den Sommerferien in den städtischen Schwimmhallen aus dem Jahr 2016 sind in Harburg für das MidSommerland sowie für die Bäder Alster-Schwimmhalle, Blankenese, Bartholomäus -Therme, Festland, Holthusenbad und Parkbad keine Vergünstigungen erfolgt (Drs. 21/5418). Der Senat führte dafür „systemtechnische Gründe“ an. a) Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Notwendigkeit eines Schwimmbades mit sozialverträglichen Eintrittspreisen für den Bezirk Harburg, der von einem signifikant höheren Nichtschwimmeranteil bei den Schülern geprägt ist als in anderen Bezirken? Die Eintrittspreise der BLH sind insgesamt sozialverträglich. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des Hamburger Ferienpasses die Bäderland Feriencard (10er-Karte zum Preis von 14 Euro), die auch in den Bädern Süderelbe und im Freibad Neugraben gültig ist. Die Aussage, der Nichtschwimmeranteil im Bezirk Harburg sei signifikant höher als in anderen Bezirken, ist nicht korrekt. Der Nichtschwimmeranteil liegt insgesamt im Durchschnitt aller Hamburger Schulen. b) Hat sich der Senat seitdem bemüht, den bürgerschaftlichen Beschluss vollständig auszuführen und wenn ja, auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht? Die in der Drs. 21/5418 genannten Gründe haben weiterhin Gültigkeit. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13668 3 7. Werden in den in Frage 6. genannten städtischen Schwimmhallen auch künftig aus „systemtechnischen Gründen“ keine sozialverträglichen Preise in den Sommerferien eingeführt werden? Bitte begründen. Siehe Antworten zu den Fragen 6.a) und 6.b). 8. Welche anderen Möglichkeiten ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um in allen Hamburger Bezirken ausreichende und sozialverträgliche Schwimmangebote anzubieten? BLH überprüft fortlaufend das in allen Hamburger Bezirken vorhandene Bäderangebot und gewährleistet auf diesem Wege eine ausreichende und sozialverträgliche Schwimmausbildung. Im Übrigen siehe Antworten zu Frage 2. bis 5. und 6.a). 9. Die Wartelisten für Schwimmkurse am Nachmittag und am Wochenende sind lang. Welche Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um darüber hinaus ausreichend Schwimmkurse für einen privaten Schwimmunterricht anzubieten, um die Nichtschwimmerquote in sozial schwachen Stadtteilen zu senken? Wartelisten für Schwimmkurse sind bei BLH für die angesprochenen Standorte in Harburg nicht bekannt. Die für Sport zuständige Behörde hat gemeinsam mit dem Hamburger Sportbund und den Schwimmsport-Fachverbänden Kriterien für die Verteilung der Wasserkontingente erarbeitet. Diese Kriterien sind die Mitgliederzahl, die Anzahl der Jugendlichen im Alter von 15 – 18 Jahren, die Anzahl der Kinder im Alter bis 14 Jahren, die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Anfängerschwimmen und der Auslastungsgrad der zur Verfügung stehenden Bahnen. Eine hohe Mitgliederzahl in den einzelnen Altersgruppen sowie Angebote im Anfängerschwimmen führen im Ergebnis zu einem größeren Anteil an Nutzungszeiten. Ergänzend dazu gibt es in Hamburg seit 2010 das von Senat, der BLH, dem Hamburger Schwimmverband e.V. und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Hamburg e.V. initiierte Projekt „Ab ins Wasser – aber sicher“. Dieses bietet Kindern in Hamburger Kindertagesstätten, die im Elementarbereich einen dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Förderbedarf haben, die Möglichkeit, im Rahmen der Kita-Betreuung kostenfreie Schwimmangebote wahrzunehmen. Die meisten Angebote zur Wassergewöhnung und Erhöhung der Schwimmfähigkeit fallen unter das Projekt „Ab ins Wasser – aber sicher!“. Die Kurse, die im Rahmen des Projektes unmittelbar vom organisierten Sport durchgeführt werden, finden innerhalb der durch die zuständige Behörde finanzierten Wasserzeiten statt und werden somit staatlich gefördert. Im Übrigen siehe dazu auch Drs. 21/11833.