BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13669 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Erstaufnahme (EA) Fiersbarg Ende Mai 2018 (II) – Senat bricht Bürgervertrag Lemsahl‐Mellingstedt Drs. 21/13335 berichtet von einem Streit zwischen einem 19-jährigen Kosovaren und einem 26-jährigen Serben. Anwohner der EA beklagen allerdings, dass sich die Zahl der lautstarken Auseinandersetzungen insgesamt gehäuft habe, was vermutlich daran liegen würde, dass die Zahl der alleinreisenden Männer stark zugenommen habe. Viele von ihnen hätten eine schlechte Bleibeperspektive wie der oben genannte Kosovare und der Serbe. Tatsächlich lebten in der Unterkunft im Mai 2017 nur 80 alleinreisende Männer (Drs. 21/9358), im Mai 2018 waren es aber bereits 132. Und während im Mai 2017 rund die Hälfte der Bewohner (177 Personen) bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügte, waren es im Mai 2018 nur noch 35 Personen. Im Bürgervertrag (21/5231) wurde jedoch vereinbart: „Die Flüchtlingsunterkunft soll über ihre gesamte Laufzeit Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive zur Verfügung stehen. Aufgrund des sozialen Umfelds der Einrichtung eignet sie sich für eine Belegung vor allem mit Familien mit Kindern oder andere besonders schutzbedürftige Personen.“ Ich frage den Senat: Die in Bezug genommene Drs. 21/5231 bezieht sich auf den Bürgervertrag Klein Borstel und betrifft eine öffentlich-rechtliche Folgeunterkunft. Im Bürgervertrag Lemsahl- Mellingstedt ist für die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Fiersbarg zur Belegung folgende Vereinbarung geschlossen: „Eine dem Wohnumfeld angepasste familiäre Belegung oder Belegung mit besonders schutzwürdigen Personen wäre aus Sicht des Stadtteils wünschenswert, soweit diese nach dem Gesamtkonzept und abhängig von den konkreten Zugängen möglich ist.“ Die aktuelle Belegung steht im Einklang zu den im Bürgervertrag gemachten Zusagen. Eine temporär höhere Belegung mit alleinstehenden Männern wurde offen und transparent mit den Vertretern der Initiativen erörtert. Die vereinbarte wünschenswerte Belegung wurde durchgängig respektiert, berücksichtigt dabei aber auch die jeweils aktuelle gesamtstädtische Belegungssituation. Im Zuge der zunehmenden Außerbetriebnahmen von EA und der sich daraus ergebenden veränderten Familienkonstellationen konnten und können die Wünsche nicht zu jeder Zeit berücksichtigt werden. Veränderungen in der Belegung wurden mit den Vertretern der Initiativen erörtert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Personen aus jeweils welchen Ländern mit schlechter Bleibeperspektive waren im Mai 2017 in der Unterkunft untergebracht? Wie viele sind es im Mai 2018 gewesen? Drucksache 21/13669 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie hoch war der Anteil der Personen mit unsicherer Bleibeperspektive im Vergleich zur Gesamtbewohnerzahl im Mai 2017 und wie hoch ist er im Mai 2018 gewesen? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Eine schematische Unterteilung in „gute“ und „schlechte Bleibeperspektiven“ ist grundsätzlich nicht allein durch Auswertung der aufenthaltsrechtlichen Status der betroffenen Personen möglich. Es ist sowohl bei Geduldeten als auch bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung eine Auswertung der derzeitigen Bleibeperspektive auf Grundlage des gesamten Akteninhaltes erforderlich. Im laufenden Asylverfahren müsste die Bewertung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vornehmen . Das BAMF hat mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Darüber hinaus ist es der zuständigen Behörde in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, die intensive, händische Auswertung der Akten vorzunehmen. 3. Wie hat sich die Zahl der alleinreisenden Männer von Mai 2017 bis zum Mai 2018 insgesamt und anteilig zur Gesamtbewohnerzahl verändert? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/9358, Drs. 21/9683, Drs. 21/10137, Drs. 21/10269, Drs. 21/10560, Drs. 21/10819, Drs. 21/11183, Drs. 21/11503, Drs. 21/11867, Drs. 21/12201, Drs. 21/12525, Drs. 21/12895 und Drs. 21/13335. 4. Wie oft musste seit Aufnahme des Betriebs der Unterkunft wegen eines Streits innerhalb der Unterkunft die Polizei gerufen werden? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Im Juni 2018 wurde im Hamburgischen Einsatzleitsystem (HELS) kein Polizeieinsatz mit dem Rubrum „Streit“ registriert. Im Übrigen siehe Drs. 21/7151, Drs. 21/10560, Drs. 21/11183. 5. Stellt das Sozialmanagement der Unterkunft eine Veränderung beim Aggressionspotenzial der Bewohner fest, gibt es häufiger Streit? Wenn ja, inwiefern gab es eine Veränderung und welche Maßnahmen wurden ergriffen und welche müssten ergriffen werden? Nein, es konnte keine signifikante Erhöhung des Aggressionspotenzials in der Einrichtung Fiersbarg gegenüber anderen EA festgestellt werden. 6. Inwiefern passt die aktuelle Belegung zu den im Bürgervertrag gemachten Zusagen? 7. Kommt die aktuelle Belegung der EA nicht einem Bruch des Bürgervertrags gleich? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele und welche EA gibt es aktuell noch in Hamburg? Wie viele waren es im Mai 2017? Und welche von den aktuell noch bestehenden EA werden jeweils wann im Laufe des Jahres 2018 geschlossen? Welche EA wird es dann noch im Jahr 2019 geben? Zu den aktuellen EA siehe http://www.hamburg.de/zkf-lagebild/, zu den EA Stand Mai 2017 siehe Drs. 21/9357. Weiterhin ist vorgesehen, 2018 die EA Schnackenburgallee, Schmiedekoppel und Fiersbarg außer Betrieb zu nehmen: Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 9. Wie hoch ist aktuell jeweils in den verblieben EA der Anteil alleinreisender Männer mit ungewisser Bleibeperspektive? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13669 3 Das Merkmal „alleinreisend“ ist im ausländerbehördlichen Fachverfahren nicht erfasst. In der für die Belegungssteuerung verwendeten Software sind 897 Personen erfasst, auf die dieses Merkmal zutrifft. Eine händische Auswertung der Ausländerakten dieser Personen bezüglich der Bleibeperspektive ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsstaaten ohne Aufenthaltserlaubnis gibt es aktuell in Hamburg? In welchen Jahren sind diese jeweils eingereist? Die Angaben zu Personen aus sichereren Herkunftsstaaten, die aktuell im ausländerbehördlichen Fachverfahren als Inhaber einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder ohne aktuellen Titel erfasst sind, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Auswertungen zum Einreisejahr sind nicht möglich, da dieses Merkmal beispielweise bei späteren Zuzügen aus dem Bundesgebiet nach Hamburg nicht im System erfasst wird. Dies würde eine händische Auswertung aller 1.905 Ausländerakten erfordern, welche in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Herkunftsstaat Personen Albanien 272 Bosnien und Herzegowina 105 Ghana 386 Kosovo 233 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 293 Montenegro 226 Senegal 13 Serbien 377