BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1368 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 20.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Aufspaltung der HSH Nordbank (II) Am 27. August 2015 soll der Aufsichtsrat der HSH Nordbank dem Vernehmen nach nicht nur über die 22 Millionen Euro Bußgelder für Beihilfe zur Steuerhinterziehung, sondern auch hinsichtlich der Weichenstellungen für eine Aufspaltung der Bank in eine jeweils eigenständige „Good Bank“ und „Bad Bank“ entscheiden. Diese Aufspaltung beziehungsweise die entsprechenden Überlegungen des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), Olaf Scholz, wurden bereits im Mai 2015 in einem Artikel des „manager magazins“ thematisiert. Seinerzeit hieß es ebenso wie heute, dass ein Nachschussbedarf von einigen Milliarden Euro Eigenkapital im Raum stehe, um im Gegenzug die Zweitverlustgarantie der FHH sowie Schleswig-Holsteins aufheben zu können. Der Senat hatte in Drs. 21/573 erste Fragen zum Thema in Teilen beantwortet und auf die laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission in der Frage der HSH Nordbank, insbesondere auch mit Blick auf das EU-Beihilfeverfahren, verwiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen und beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Welche Überlegungen bezüglich einer Neustrukturierung zum Beispiel in Form einer Auf- beziehungsweise Abspaltung der HSH Nordbank bestehen derzeit? Wie viele und welche anderweitigen Maßnahmen wurden und werden gegebenenfalls noch in Erwägung gezogen? 2. Welche konkreten „Weichenstellungen“ wurden in der eingangs erwähnten Aufsichtsratssitzung am 27. August 2015 hinsichtlich der Frage der Aufspaltung der HSH Nordbank beziehungsweise deren Zukunft im Allgemeinen beschlossen? Bis wann soll eine Neustrukturierung der Bank vollzogen werden? 3. Wie viel Eigenkapital soll nachgeschossen werden, um eine Aufspaltung der Bank zu ermöglichen? a. In welcher Weise und bis wann soll das Nachschießen von Kapital erfolgen? b. In welchem Umfang werden hierfür jeweils die hsh finanzfonds AöR sowie der Haushalt der FHH in Anspruch genommen? c. Wie ist die Position der anderen Anteilseigner, insbesondere Schleswig-Holsteins, in der Frage des Nachschießens von Kapital? Hatte der Erste Bürgermeister seine (bereits im Mai im „manager Drucksache 21/1368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 magazin“ deutlich gewordene) Position vorab mit diesen abgestimmt ? d. Welche Rechtsform sollen die neu zu gründenden beziehungsweise fortzuführenden Gesellschaften jeweils erhalten? e. Nach jeweils welchen Rechnungslegungsgrundsätzen werden die neu zu gründenden beziehungsweise fortzuführenden Gesellschaften ihren Jahresabschluss aufstellen? f. Wie hoch ist das aktuelle Volumen beziehungsweise „exposure at default“ (EaD) des Sunrise-Portfolios und wie verteilt es sich auf Kernbank und Restructuring Unit? g. Wie viele „non-performing loans“ (NPL) in welchem Gesamtvolumen sind im Sunrise-Portfolio derzeit enthalten? 4. Liegen die vom Aufsichtsrat beschlossenen Pläne und/oder „Weichenstellungen “ auch der EU-Kommission vor und wurden diese bereits von ihr genehmigt? a. Wenn ja, seit wann? Jeweils wann fanden durch jeweils welche Vertreter /-innen von der Bank und ihren Anteilseignern hierzu Gespräche mit der EU-Kommission statt? b. Welche sonstigen Maßnahmen wurden mit der EU-Kommission erörtert und durch sie verworfen beziehungsweise abgelehnt? c. Welche Rolle kommt der EU-Kommission zukünftig zu? 5. Ist das EU-Beihilfeverfahren mittlerweile abgeschlossen oder so gut wie abgeschlossen? Wenn ja, seit beziehungsweise ab wann liegen die Ergebnisse vor? Wie sehen diese aus? Siehe Drs. 21/573. Darüber hinaus hat die HSH mitgeteilt, dass das exposure at default (Kreditrisiko) für das Sunrise-Portfolio zum 31. Juni 2015 rund 46,3 Milliarden Euro betrage, sich dieses in Höhe von 20,5 Milliarden Euro auf die Kernbank und in Höhe von 25,8 Milliarden Euro auf die Restructuring Unit verteile und dass sich das Non-Performing-Loan (Notleidende Kredite)-Volumen auf die Kundenforderungen im Sunrise-Portfolio per 31. Juni 2015 auf 14,7 Milliarden Euro beliefe. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, über Beratungen von Aufsichtsräten zu berichten.