BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13682 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 03.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Schusswaffen durch die Hamburger Polizei (III) Nach den §§ 24 – 26 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für die Freie und Hansestadt Hamburg ist die Vollzugspolizei befugt, Schusswaffen im Rahmen der Gefahrenabwehr einzusetzen. Bereits auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 26. August 2016 (Drs. 21/5738) und 10. August 2017 (Drs. 21/10060) hat der Senat über den Einsatz der Schusswaffen berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft haben Vollzugspolizisten der Stadt Hamburg in den Jahren 2017 und 2018 (Stichtag 30.06.2018) Schusswaffen a. gegen Personen, Jahr Gesamtzahl davon Handfeuerwaffe davon Maschinenpistole 2017 5 5 0 2018 1 1 0 Bedrohungslagen gegenüber Polizeibeamten waren der Grund für den Einsatz von Schusswaffen; Gewehre hat die Polizei nicht eingesetzt. b. gegen Sachen, In keinem Fall. c. gegen Tiere aus welchen Gründen jeweils eingesetzt? Bitte nach Handfeuerwaffen, Gewehren und Maschinenpistolen aufgliedern. Jahr Gesamtzahl davon Handfeuerwaffe davon Maschinenpistole 2017 47 44 3 2018 33 26 7 Gefährliche, kranke oder verletzte Tiere waren der Grund für den Einsatz von Schusswaffen ; Gewehre hat die Polizei nicht eingesetzt. 2. Wie viele Personen sind hierbei tödlich verletzt worden oder an den Folgen der Verletzungen zu einem späteren Zeitpunkt gestorben? Eine. 3. In wie vielen dieser Fälle und der Fälle des Jahres 2016 wurde jeweils der Einsatz der Schusswaffe als rechtmäßig bewertet? Drucksache 21/13682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte ist nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden, da der Schusswaffeneinsatz der drei Polizeibeamten nach § 32 StGB gerechtfertigt war. Ein weiteres Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/10060. 4. Wie oft haben Hamburger Polizistinnen und Polizisten in den Jahren 2017 bis 2018 (Stichtag 30.06.2018) als milderes Mittel Warnschüsse vor dem Einsatz gegen Personen abgegeben? Jahr Anzahl 2017 11 2018 2 5. Welche neuen Methoden werden genutzt, um die Hamburger Polizistinnen und Polizisten auf den Einsatz von Schusswaffen während und nach der Ausbildung vorzubereiten? Siehe Drs. 21/10060. 6. Welche Schusswaffen, Ausrüstungsgegenstände, Fahrzeuge und Schutzbekleidungen, die infolge der Terroranschläge von Paris am 13. November 2015 angeschafft wurden, haben in der Zwischenzeit Mängel aufgewiesen, wie beispielsweise die halbautomatischen Gewehre vom Typ Haenel CR 223, die Ladehemmungen zeigten? Siehe Drs. 21/10060; darüber hinaus sind bisher keine weiteren Mängel aufgetreten. 7. Welche weiteren Anschaffungen von Schusswaffen, Ausrüstungsgegenständen , Fahrzeugen und Schutzbekleidungen sind bei der Hamburger Polizei geplant? Die Polizei führt regelmäßig Ersatzbeschaffungen zur Erneuerung der Ausrüstung und des Fahrzeugbestandes durch. Derzeit befindet sich die Ausrüstung einer zweiten maritimen Einsatzgruppe der Wasserschutzpolizei in der konkreten Planung für 2019. Darüber hinaus berührt die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der grundsätzlich keine Angaben gemacht werden.