BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13684 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 03.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern und seine rechtlichen Grundlagen Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA wurde 2004 in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerichtet , in dem Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern Erkenntnisse austauschen, um gemeinsam Terrorismus zu bekämpfen. Beteiligt sind 40 Ämter – darunter das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, Bundespolizei , Verfassungsschutz aus Bund und Ländern, Bundesnachrichtendienst , Militärischer Abschirmdienst und Zollkriminalamt. Nach Vorbild des GTAZ arbeiten auch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sowie das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) zur Beobachtung und Bewertung islamistischer Internetinhalte. Leider stellen sich spätestens seit den Vorfällen um den NSU und dem Attentat von Anis Amri auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 viele Fragen um die „Zusammenarbeit“ im GTAZ. Beide Fälle erwecken den Eindruck , dass man sich zwar in diesem Gremium austauscht, es danach aber nicht zu konkreten Maßnahmen oder Handlungen kommt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sind Einrichtungen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat, das für Grundsatzfragen zuständig ist und hierüber dem Deutschen Bundestag Auskunft erteilt. Zu den erfragten Rahmendaten von Gremien und Plattformen in Bundeszuständigkeit beziehungsweise Federführung des Bundesministeriums des Inneren und seiner nachgeordneten Behörden nimmt der Senat nur insofern Stellung, als die erfragten Angaben zur Verfügung stehen oder in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit recherchiert werden konnten. Auf Anfragen hinsichtlich Statistiken oder sonstigen Angaben zu der Tätigkeit von Bundeseinrichtungen und -behörden antwortet die zuständige Bundesregierung in ständiger Praxis, dass deren Tätigkeit ausschließlich dem Kontroll- und damit korrespondierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages unterliege. Hinsichtlich der nachfolgend erfragten Sachverhalte antworten die zuständige Bundesregierung sowie die beteiligten Landesregierungen in mehrjähriger Praxis, dass GTAZ und GETZ keine neuen beziehungsweise eigenständigen Behörden, sondern Informations- und Kommunikationsplattformen der beteiligten Behörden sind; vergleiche hierzu grundlegend BT.-Drs. 17/14830. Die Zentren verfügen über keine eigenen Datenbestände und benötigen keine gesonderte Rechtsgrundlage; das Trennungsgebot ist sichergestellt. Durch die Einrichtung der Zentren werden weder Zuständigkeitsnoch Befugnisfragen berührt. Vielmehr trifft jede der beteiligten Behörden ihre Maß- Drucksache 21/13684 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nahmen in eigener Zuständigkeit, im Rahmen der für sie geltenden Gesetze und unterliegt der für sie geltenden parlamentarischen und datenschutzrechtlichen Kontrolle . Die Federführung in GETZ und GTAZ obliegt dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundeskriminalamt (BKA). Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ist eine gemeinsame Koordinierungsstelle der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes mit dem Ziel, die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zu verbessern. Das GTAZ besteht aus zwei getrennten Auswertungs- und Analysezentren: der Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (NIAS – angesiedelt beim BfV) und der Polizeilichen Informations- und Analysestelle (PIAS – angesiedelt beim BKA). Im Zusammenhang mit der laufenden Aufarbeitung der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Attentats am Berliner Breitscheidplatz ist die Zusammenarbeit der Behörden im GTAZ derzeit Gegenstand der laufenden Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) wurde zur Beobachtung und Bewertung islamistischer Internetinhalte eingerichtet. Nach dem Vorbild des GTAZ arbeiten im GIZ Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes, des Bundesnachrichtendienstes, des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst sowie der Generalbundesanwaltschaft eng zusammen. Darüber hinaus steht das GIZ in ständigem Austausch mit den zuständigen Landesbehörden. Die beteiligten Behörden haben spezifische, aus ihrem jeweiligen gesetzlichen Auftrag resultierende Aufgaben . Im GIZ werden die Aufgaben gemeinsam wahrgenommen, sofern dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsabläufe möglich und sinnvoll ist. Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) ist ein Arbeitskreis von Bundes- und Landesbehörden zur Abwehr von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Spionage und Proliferation. Beteiligt sind folgende Behörden: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Europol, Generalbundesanwalt , Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Landeskriminalämter sowie die Landesverfassungsschutzbehörden . Im Übrigen siehe Drs. 20/9232. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert der bisher stattfindende Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)? 2. Ist nach Auffassung des Senats die bisherige Form der Arbeit des GTAZ mit dem in Deutschland geltenden Trennungsgebot vereinbar und auf welche Aspekte stützt sie ihre Rechtsauffassung? 3. Durch welche Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass im GTAZ de facto keine gemeinsame Organisation von Polizei und Nachrichtendiensten entsteht? 4. Existieren nach Erkenntnis des Senats rechtliche oder tatsächliche Hürden beim Informationsaustausch zwischen den Behörden im GTAZ? Falls ja, welche und wie gedenkt der Senat sie zu beheben? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Reformen innerhalb des GTAZ wurden seit dem Aufdecken des NSU-Trios am 4. November 2011 sowie dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 durchgeführt ? Hinsichtlich Breitscheidplatz-Attentat: siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13684 3 6. Wie hat sich die Zahl der innerhalb des GTAZ, GETZ und GIZ bearbeiteten und besprochenen Fälle seit der Einrichtung des Gremiums entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Phänomenbereichen)? 7. Wie wird die parlamentarische Kontrolle bei Austausch von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen innerhalb des GTAZ gewährleistet? 8. Wie wird die Kontrolle durch unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden beim Austausch von Informationen im GTAZ, GETZ, GIZ gewährleistet ? Siehe Vorbemerkung. 9. Hält der Senat eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums für notwendig und sinnvoll? 10. Welche konkreten Reformen am GTAZ, GETZ und GIZ will der Senat in den kommenden Jahren umsetzen? Die zuständige Behörde teilt die in der BT.-Drs. 17/14830 dargestellte rechtliche Bewertung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.