BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13688 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 04.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Linksextremer Mob von 60 Personen greift Haus eines Polizeibeamten an: Berichterstattung in der „Tagesschau“? Die ARD-„Tagesschau“ ist die älteste noch bestehende Nachrichtensendung im deutschen Fernsehen. Redaktion und Produktion der Tagesschau sind beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) in Hamburg angesiedelt. Die Hauptausgabe der Tagesschau sehen bis zu 10 Millionen Zuschauer. Am Freitagabend, den 18.05.2018, griffen 60 Vermummte das Haus eines Polizisten in Hitzacker an und lösten einen Großeinsatz der Polizei aus. Nach Angaben eines Polizeisprechers hatten die zum überwiegenden Teil maskierten Angreifer das Grundstück des Beamten gestürmt, den Mann und seine Familie beleidigt, bedroht und eingeschüchtert sowie Transparente entrollt. Dabei soll es auch zu Sachbeschädigungen gekommen sein. Alle angetroffenen Personen seien zur Identitätsfeststellung vorläufig festgenommen worden. Der Einsatz dauerte bis in die frühen Morgenstunden, die letzten Festgenommenen wurden erst gegen halb drei Uhr am Sonnabendmorgen erkennungsdienstlich behandelt. Die Angreifer seien dem linken Spektrum zuzuordnen, hieß es am Einsatzort. Der Polizeibeamte, gegen den sich der Angriff am Freitag richtete, war im Rahmen seiner Tätigkeit in der Abteilung Staatsschutz an dem Einsatz in Meuchefitz beteiligt. Auf einer linksautonomen Internetseite, auf der sich auch Slogans wie „Hasst die Polizei“ finden, waren der Name des Polizeibeamten und seine Wohnanschrift veröffentlicht worden.1 Die Polizei konstatierte in ihrer Pressemitteilung einen „gezielten Angriff auf Polizeibeamte als Privatpersonen“ sowie „eine neue Qualität der Gewalt gegenüber der Polizei und ihren Angehörigen“. Sie leitete in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg Strafverfahren wegen Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl und Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte ein.2 „Dieser Angriff zeigt deutlich, wie weit mittlerweile die Gewalttaten gegen Polizeibeamte vorangeschritten sind und dass es Gruppen in dieser Bevölkerung gibt, die überhaupt keine Skrupel mehr haben, gegen Polizisten auch persönlich vorzugehen“, sagte der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft DPolG, Alexander Zimbehl. Die Veröffentlichung von Namen und Privatadressen , verbunden mit dem Aufruf zur Gewalt auf linksradikalen Inter- 1 https://www.ejz.de/ejz_50_111526304-28-_Groeinsatz-nach-Angriff-auf-Polizisten.html (abgerufen am 20.05.2018). 2 https://www.welt.de/vermischtes/article176525896/Niedersachsen-60-Vermummtestuermen -Privatgrundstueck-eines-Polizisten.html (abgerufen am 20.05.2018). Drucksache 21/13688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 netseiten habe in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen. Zimbehl forderte erneut „eine eindeutige Reaktion seitens der Politik“.3 Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) äußerte sich zu dem Angriff wie folgt: „Ich bin absolut davon entsetzt. Das ist eine unfassbare Grenzüberschreitung. Wenn der Name und die Adresse dieses Beamten aus Hitzacker auf einschlägigen Seiten der linksautonomen Szene veröffentlicht werden und er dann zu Hause mit seiner Familie Opfer einer solchen Bedrohungslage wird, können wir das nicht hinnehmen und müssen reagieren.“4 Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft DPolG, Alexander Zimbehl, sagte: „Dieser Angriff zeigt deutlich, dass es Gruppen in dieser Bevölkerung gibt, die überhaupt keine Skrupel mehr haben, gegen Polizisten auch persönlich vorzugehen.“5 Er forderte „eine eindeutige Reaktion seitens der Politik“.6 Im NDR-Staatsvertrag werden die Grundsätze der Programmgestaltung für die Landesprogramme der Landesfunkhäuser geregelt. Darin heißt es: § 3 (3): „Die Landesprogramme der Landesfunkhäuser sollen das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle und soziale Leben insbesondere in dem jeweiligen Land darstellen.“ § 5 (1): „Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.“ § 8 (1): „Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient (…).“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Auffassung des Senats sind die Fragestellungen nicht vom Fragerecht der Abgeordneten an den Senat umfasst. Die Fragen 1. und 2. beziehen sich auf redaktionelle Fragen der Programmgestaltung und Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks (NDR), die von der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit geschützt werden. Rundfunk ist in Deutschland staatsfern ausgestaltet und organisiert (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 GG). Auch die Staatsaufsicht ist insoweit eingeschränkt. Der Senat achtet die Rundfunkfreiheit und betreibt keine Programmüberwachung. Hinsichtlich der Fragen 1., 2. und 3. zielt die Fragestellung zudem nicht auf Informationen , für deren Gewinnung die Fragesteller auf den Zugang zu einem weitergehenden Wissen oder einer weitergehenden Kompetenz des Senats angewiesen wären. Die Sendungen der „Tagessschau“ sind in dem Sendungsarchiv (siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/videoarchiv2.html) frei zugänglich und für jedermann recherchierbar. Dort sind alle Sendungen der „Tagesschau“ bis 2007 zu finden. Im Übrigen siehe Drs. 21/13193. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 3 Ebenda. 4 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hitzacker-vermummte-auf-grundstueck-einespolizisten -boris-pistorius-entsetzt-a-1208739.html (abgerufen am 08.06.2018). 5 Ebenda. 6 Ebenda. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13688 3 1. Wurde über das Ereignis in der Hauptsendung der „Tagesschau“ am 19.05.2018 oder in einer der darauffolgenden Hauptsendungen berichtet ? Wenn nein: warum nicht? 2. Am Abend des 18. Februar 2016 versammelten sich in Clausnitz Gegner einer neuen Asylbewerberunterkunft, um die Ankunft der ersten Bewohner zu blockieren. Vor einem Bus mit Flüchtlingen skandierten sie den Spruch „Wir sind das Volk“ und fremdenfeindliche Parolen wie „Ausländer raus“. Knapp zwei Stunden lang wurden die Ankommenden am Verlassen des Busses gehindert, erst nach dem Eingreifen der Polizei konnten sie das Gebäude betreten. Wurde über das Ereignis in einer Hauptsendung der „Tagesschau“ seinerzeit berichtet? Wenn ja: warum? Bitte umfassend erläutern. 3. Über welche Übergriffe/Ausschreitungen/Gewalttaten von Personen oder Personengruppen, die dem links- oder rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, berichtete die „Tagesschau“ in einer ihrer Hauptsendungen seit dem Jahr 2015? Bitte nach folgenden Kriterien aufschlüsseln: a) Datum, b) Ereignis, c) politischer Hintergrund (Linksextremismus/Rechtsextremismus). Siehe Vorbemerkung.