BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13691 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 04.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Vorzugsbehandlungen in der Senatsdrucksache „Horner Geest" gefordert (II) „Die Bild“-Zeitung berichtet im Artikel „IN HORNER GEEST Behörde beeinflusst Wohnungsvergabe”1 vom 09.06.2018 davon, dass in der Senatsdrucksache „Horner Geest“ die Gleichstellungsbehörde, geleitet von der Zweiten Bürgermeisterin und Senatorin Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen ), bei der Wohnungsvergabe in Horn „Randgruppen“ bevorzugen möchte. In der Senatsanfrage „Horner Geest“ soll die Formulierung stehen: „bei der Durchmischung des Wohnraumes für die unterschiedlichen Altersgruppen alleinerziehende Personen... Lesben, Schwule, trans* und inter*geschlechtliche Personen besonders zu berücksichtigen“. Die Pressestelle der Stabsstelle Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt veröffentlicht die Senatsanfrage nicht mit dem Verweis, dass die Senatsanfrage nicht öffentlich sei, bestätigt jedoch auf Anfrage den im „Die Bild“-Artikel erwähnten Abschnitt. In Drs. 21/13499 ist der Senat explizit zum Inhalt der Senatsdrucksache „Horner Geest" gefragt worden. Hierbei ging es besonders um den Wortlaut einer Formulierung. Auch zu der Nichtveröffentlichung im Transparenzportal und ob die Senatsdrucksachte „Horner Geest" gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt, sollte der Senat Stellung nehmen. Der Senat ließ diese Fragen (Fragen 1. bis 3.) unbeantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat hiermit erneut und bitte um explizite Antworten. Insbesondere zum erfragten Wortlaut in der Senatsdrucksache . Eine Aussage wie in Drs. 21/13499 beantwortet die Fragen keineswegs . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie lautet der Abschnitt mit der Formulierung „bei der Durchmischung des Wohnraumes…“ exakt im Wortlaut? 2. Wieso wurde diese Senatsanfrage nicht im Transparenzportal veröffentlicht ? 3. Inwieweit verstößt die Aussage gegen das Antidiskriminierungsgesetz? Der Senat hat die Drucksache „Stadtraum Horner Geest – Zukunftsbild 2030“ am 3. Juli 2018 beschlossen. Der Wortlaut des in Rede stehenden Zitats aus der Presseberichterstattung ist nicht in der Drucksache enthalten. Die Niederschrift der Senats- 1 https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/horner-geest-wohnungsvergabe-beeinflusst- 55948296.bild.html. Drucksache 21/13691 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sitzung und das Vorblatt der Senatsdrucksache werden zeitnah in das Transparenzportal eingestellt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/13680. Darüber hinaus äußert sich der Senat in ständiger Praxis nicht zu internen Meinungsbildungsprozessen .