BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13693 21. Wahlperiode 10.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Jens Meyer (FDP) und André Trepoll und Birgit Stöver (CDU) vom 04.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Neubau des Krankenhauses Asklepios Altona (II) Der Senat hat in der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfragen 21/12681 und 21/12685 nach Feststellung der Präsidentin der Bürgerschaft offensichtlich grob gegen die Antwortverpflichtung verstoßen und nicht alle Fragen ordnungsgemäß beantwortet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat erneut: 1. Durch wen wurde wann die finale Entscheidung zum Neubau des AK Altona getroffen? Die Entscheidung zum Bedarf eines Neubaus ist vom Präses der zuständigen Behörde am 7. Februar 2018 getroffen worden. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der erforderlichen Mittel für einen Neubau. 2. Gibt es bereits einen Senatsbeschluss über den vom Ersten Bürgermeister angekündigten modernen Neubau des AK Altona? Wenn ja, wann wurde dieser gefasst? Wenn nein, welche Rechtsverbindlichkeit hat diese Ankündigung? Siehe Drs. 21/13678. Die notwendigen Mittel für zusätzliche Krankenhausinvestitionen zur Finanzierung des Neubaus sind zudem in dem vom Senat beschlossenen Entwurf des Haushaltsplans 2019/2020 und der Finanzplanung 2023 vorgesehen, der der Bürgerschaft zugeleitet werden wird. 3. Sind der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden seit der Ankündigung des Ersten Bürgermeisters in seiner Regierungserklärung vom 11. April 2018 bereits in Gesprächen mit Vertretern der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH? Wenn ja, a) wann wurden diese Gespräche erstmalig aufgenommen? b) welche Akteure (Behörden beziehungsweise Abteilungen) haben auf beiden Seiten der Gesprächspartner zu welchem Zeitpunkt Gespräche geführt? Die für die Krankenhausplanung- und Investitionsplanung zuständige Behörde hat auf der Ebene der Fachabteilung Versorgungsplanung konkrete Gespräche über einen möglichen Neubau mit der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH im Herbst des Jahres 2017 aufgenommen. Zuvor hat es immer wieder Gespräche auf derselben Ebene zum baulichen Zustand der Asklepios Klinik Altona gegeben. Der Erste Bürgermeister und die Gesundheitssenatorin haben am 1. Juni 2018 ein Drucksache 21/13693 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gespräch mit dem Sprecher der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken Hamburg über das Neubauvorhaben geführt. Die Leitung der zuständigen Behörde hat sich zudem im Rahmen eines Besuches des AK Altona von der Geschäftsführung der AK Hamburg GmbH und des AK Altona am 3. Juli 2018 über den aktuellen Stand der Planungen informieren lassen. c) was haben diese Gespräche bis zum aktuellen Zeitpunkt hervorgebracht ? Trotz fortlaufender Investitionen in das Gebäude der heutigen Asklepios Klinik Altona sind die baulichen Einschränkungen im Bestand so erheblich, dass in gemeinsamer Einschätzung der zuständigen Behörde und des Krankenhausträgers allein eine Neubaulösung wirtschaftlich und zukunftsfähig ist. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Krankenhausversorgung unterbrechungsfrei gewährleistet werden. Gegen einen weiteren Betrieb im Bestand sprechen unter anderem die fehlende Ausrichtung auf moderne Betriebsabläufe (zu geringe Anzahl Betten/Station), die Gesamtgröße (Leerstand im Bettenhaus), insbesondere aber der notwendige Aufwand für Haustechnik (Brandschutzauflagen, mangelhafter Wärme- und Sonnenschutz der Fassade, Probleme der Logistik und der Aufzugssituation). Ein kompletter Neubau der Asklepios Klinik Altona bietet erhebliche Perspektiven und Möglichkeiten für ein zukunftweisendes, modernes neues Krankenhaus für den Hamburger Westen unter Einbeziehung der Entwicklung der regionalen Krankenhauslandschaft und des Stadtteils. 4. Welche Kostenschätzungen für den Neubau liegen seit wann vor? Bislang liegt eine erste grobe Kostenschätzung im Rahmen des von den Asklepios Kliniken Hamburg GmbH beauftragten Gutachtens aus dem Jahre 2017 zur Bewertung der Alternative Neubau versus Ertüchtigung des Bestandsgebäudes vor. Sie stellt eines von mehreren Argumenten für eine Neubaulösung dar (siehe Vorbemerkung zur Drs. 21/12685). Eine Kostenschätzung des Neubaus entsprechend der Leistungsphase 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist noch nicht erstellt. 5. Wann wird der Bürgerschaft eine Drucksache zu dem Projekt vorgelegt? Der Senat sieht zum Schutz seines internen Beratungs- und Entscheidungsbereichs davon ab, sich zu Einzelheiten der Vorbereitung einer Mitteilung an die Bürgerschaft und insbesondere zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung zu äußern (vergleiche BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004 – 2 BvK 1/01 –, juris Rn. 44). 6. Welche Teile des Gebäudes und des Geländes des AK Altona stehen unter Denkmalschutz und worin besteht die Denkmalwürdigkeit? Wie gedenkt der Senat damit in Hinblick auf einen Neubau umzugehen? Mit Inkrafttreten des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes 2013 sind Gebäude (teile) der Asklepios Klinik Altona in das Verzeichnis der anerkannten Denkmäler aufgenommen worden (ID 29424): Ensemble: Paul-Ehrlich-Straße 1, Allgemeines Krankenhaus Altona (AK Altona), Krankenhaus mit Kapelle, Nebengebäuden, Park und Brunnen. Nach Mitteilung der Kulturbehörde vom April 2014 hat das Denkmal AK Altona eine geschichtliche, wissenschaftliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung und trägt zur Bewahrung der charakteristischen Eigenheiten des Stadtteiles bei. Es ist vorgesehen, dass ein Neubau auf dem Grundstück neben dem bestehenden Gebäude errichtet wird. Deshalb wird bei der baulichen Neukonzeption der Asklepios Klinik Altona der Denkmalschutz des Bestandsgebäudes bei der möglichen Nachnutzung zu würdigen sein. Ein Abriss des Atomschutzbunkers kommt nicht in Betracht, da der Bunker sich unter dem Bettenhaus befindet. 7. In welcher Form war der zwischen dem 7. März 2011 und dem 27. März 2018 amtierende Präses der Finanzbehörde während dieser Amtszeit in Planungen und oder Gespräche zum Neubau des AK Altona involviert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13693 3 Der ehemalige Präses der Finanzbehörde war in dieser Zeit nicht persönlich in die Überlegungen zum Neubau eines AK Altona involviert, hat sich den Stand der Planungen aber unmittelbar nach der Wahl zum Ersten Bürgermeister darstellen lassen und die Umsetzung des Projekts in seine Regierungserklärung aufgenommen.