BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13714 21. Wahlperiode 13.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 05.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Ausbildungssituation im Strafvollzug (II) Bekanntermaßen ist die Personalsituation im Hamburgischen Justizvollzug äußerst angespannt; zahlreiche Schichten können nicht mehr mit der erforderlichen Mindeststärke besetzt werden, es kommt zu Leistungseinschränkungen für Gefangene und immer häufiger zu körperlichen Übergriffen unter den Insassen und gegenüber Bediensteten. Zum 1. Januar 2019 soll das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz in Kraft treten, wodurch weitere Aufgaben auf die Bediensteten zukommen. Es ist auch vor diesem Hintergrund zwingend erforderlich, dass sich die personelle Situation nachhaltig verbessert . Die Justizbehörde hat im Jahre 2015 endlich auf den gravierenden Personalmangel und die anstehende Pensionierungswelle reagiert und begonnen, die Ausbildungskapazitäten erheblich zu intensivieren. Dies war in Anbetracht von bereits fast 100 unbesetzten Stellen ein längst überfälliger Schritt. Um ausreichend geeignete Nachwuchskräfte zu gewinnen, die die formalen, persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, bedarf es eines angemessenen Bewerberfeldes. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 536 Bewerbungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, Drs. 21/5368, im Jahr 2016 sind 548 Bewerbungen eingegangen, Drs. 21/7890. Die Anforderungen an die Nachwuchskräfte sind hoch, die Zahl der Abbrüche leider auch: Allein im Jahr 2016 haben acht Anwärterinnen und Anwärter um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten . In der Sitzung des Justizausschusses am 9. Januar 2018 teilten die Senatsvertreter mit, dass beabsichtigt sei, bis zu 120 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr auszubilden. „Im vergangenen Jahr konnten 85 Anwärterinnen und Anwärter gefunden werden, sodass eine Steigerung für 2018 Ziel sei“, Drs. 21/12087. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem prognostizierten Personalbedarf im Justizvollzug trägt die zuständige Behörde durch eine breit angelegte Ausbildungsinitiative Rechnung. Seit 2015 werden jährlich sukzessive mehr Ausbildungsplätze angeboten. Ziel ist die personelle Stärkung der Anstalten, damit sich die Arbeitssituation entspannt. Erste Entlastungen im Justizvollzug wurden bereits im vergangenen Jahr aufgrund der personellen Verstärkung durch die Bediensteten erreicht, die ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben. Beim Personal des Allgemeinen Vollzugsdienstes konnte durch die Ausbildungsoffensive mitt- Drucksache 21/13714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lerweile eine Trendwende erreicht werden, sodass wieder mehr neu ausgebildete Bedienstete zur Verfügung stehen als in den regulären oder außerplanmäßigen Ruhestand versetzt werden. Die zuständige Behörde verfolgt die Ausbildung weiterhin mit Nachdruck, um die Personalsituation langfristig zu entspannen. Sofern ausreichend geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, strebt sie für das laufende Jahr insgesamt fünf neue Ausbildungsgänge an, um dieses Ziel zu erreichen . Mit der weiteren Verbesserung der Personalsituation werden auch die zeitweise auftretenden Leistungseinschränkungen weiter reduziert werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Bewerbungen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst, sind im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 eingegangen? Im Jahr 2017 sind insgesamt 632 Bewerbungen eingegangen. Im ersten Halbjahr 2018 sind es 311 (Stand 30.06.2018). 2. Wie viele Lehrgänge mit jeweils wie vielen Anwärterinnen und Anwärtern wurden im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 gestartet? Lehrgang Teilnehmer/-innen Start 1/17 20 01.03.2017 2/17 18 01.06.2017 3/17 24 01.09.2017 4/17 23 01.12.2017 1/18 21 01.03.2018 2/18 22 01.06.2018 3. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten und aus welchen Gründen jeweils? 2017 haben sechs Anwärterinnen und Anwärter um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gebeten und im ersten Halbjahr 2018 ein Anwärter. Als Begründung wurde in drei Fällen angeführt, dass es keine Aussicht auf einen erfolgreichen Lehrgangsabschluss gebe. In den übrigen Fällen waren es persönliche Gründe . 4. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 aus jeweils welchen Gründen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen? Im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 wurden keine Anwärterinnen und Anwärter auf Betreiben des Dienstherren aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen . 5. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 die Zwischenprüfung nicht beim ersten Mal bestanden ? 6. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben im Jahr 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 die Laufbahnprüfung nicht beim ersten Mal bestanden ? Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben jeweils in den Jahren 2017 und im ersten Halbjahr 2018 auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden? Wie viele Anwärterinnen und Anwärter die Zwischenprüfung, Laufbahnprüfung oder Wiederholungsprüfung 2017 und im ersten Halbjahr 2018 nicht bestanden haben, ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Zwischenprüfung nicht bestanden Laufbahnprüfung nicht bestanden Wiederholung der Laufbahnprüfung nicht bestanden 2017 3 1 2018 (1. Halbjahr) 8 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13714 3 7. Wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden jeweils in den Jahren 2015 und 2016 bereits nicht zur Abschlussprüfung zugelassen? Was geschieht mit den Anwärterinnen und Anwärtern, die nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden? Im Jahr 2015 wurden alle Anwärterinnen und Anwärter zur Abschlussprüfung zugelassen , im Jahr 2016 wurden drei Anwärter/Anwärterinnen nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, konnten aber durch den Wechsel in nachfolgende Lehrgänge die Wiederholungsprüfungen bestehen. Anwärterinnen und Anwärter, die nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, erhalten durch den Wechsel in einen der nachfolgenden Lehrgänge die Gelegenheit die Abschlussprüfung zu wiederholen beziehungsweise sich erneut für die Zulassung zur Abschlussprüfung zu bewähren. 8. Was sind nach Ansicht der zuständigen Behörde die Gründe dafür, dass Anwärterinnen und Anwärter die Zwischenprüfung und/oder Laufbahnprüfung nicht bestehen? Siehe Drs. 21/7890. 9. Wie viele Lehrgänge mit jeweils wie vielen Anwärterinnen und Anwärtern sind für das zweite Halbjahr 2018 geplant? Für das zweite Halbjahr sind aktuell zwei Lehrgänge geplant. Lehrgang 3/18 startet am 1. September 2018 und Lehrgang 4/18 am 1. Dezember 2018. Wegen fortlaufender Auswahlverfahren wird die Größe erst unmittelbar vor Beginn des Lehrgangs feststehen .