BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13716 21. Wahlperiode 13.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 05.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Spenden an die Rote Flora steuerlich absetzbar? Im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Finanzierung der Roten Flora konnte der Senat in der Vergangenheit nur wenige Angaben machen. Bekannt ist, dass die Lawaetz-Stiftung Eigentümerin des Gebäudes ist und die Stadt die Betriebskosten in der Höhe trägt, wie in der Anfrage Drs. 21/9793 angegeben. Die Veranstaltungen und Projekte der Flora erhalten nach Aussage des Senats keine öffentlichen Förderungen. Die Rote Flora erwirtschaftet offenbar durch Eintrittspreise für Konzerte von Künstlern, die unentgeltlich auftreten , oder den Verkauf von Getränken einen Großteil ihrer finanziellen Mittel. Darüber hinaus gibt es auch einen Förderverein. Dieser ist nach Aussagen einiger Medien als gemeinnützig anerkannt, weswegen Spenden an diesen steuerlich absetzbar seien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass es einen solchen Förderverein gibt? Ob und welche (Förder-)Vereine existieren, ist dem Senat nicht bekannt. Eine Einsicht in das Vereinsregister ist nach § 79 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jedem gestattet. 2. Wenn ja, ist dieser Verein im Sinne des § 52 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt? Wenn ja, aus welchen Gründen? Der Senat ist im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung gehindert, die Frage zu beantworten. Auch allgemeine Auskünfte über Steuerpflichtige unterliegen dem Steuergeheimnis und dürfen nicht offenbart werden. 3. Gibt es darüber hinaus irgendwelche Möglichkeiten, Spenden, die der Roten Flora zugutekommen, steuerlich abzusetzen? Wenn ja, welche? Grundsätzlich können Spenden und Mitgliedsbeiträge unter den Voraussetzungen und innerhalb der Betragsgrenzen des § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung als Sonderausgaben abgezogen werden. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit, Spenden steuerlich geltend zu machen.