BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1372 21. Wahlperiode 28.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 20.08.15 und Antwort des Senats Betr.: Gut gerüstet für die dunklen Tage? Hamburgs Straßenbeleuchtung im Überblick Mit adäquater Beleuchtung von Straßen gehen objektive Sicherheit und subjektives Sicherheitsempfinden von Menschen einher. Vor dem Hintergrund der Diversifizierung der Verkehrsteilnehmer auf Kfz, Fahrrad, Fußgänger und andere Gefährte ist es ausgesprochen wichtig, unterschiedlich oder gar nicht beleuchtete Verkehrsteilnehmer im Verkehrsfluss rechtzeitig und klar zu erkennen. Die Beleuchtung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die derzeit für die Straßenbeleuchtung in Hamburg betriebenen Beleuchtungsanlagen liefert im Mittel ein Lux auf der Fahrbahn und auf den angrenzenden Verkehrswegen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH wie folgt. 1. Welches Unternehmen liefert derzeit den Strom für Hamburgs Straßenbeleuchtung ? Die Vattenfall Europe Sales GmbH. 2. Wann wurde die Stromlieferung für Hamburgs Straßenbeleuchtung zuletzt ausgeschrieben? Wie viele Bewerber gab es? Die letzte Ausschreibung für die Stromlieferung erfolgte im Jahr 2015 für die Lieferjahre 2016 bis 2018. Es gab sechs Bewerber. 3. Wann wird die Stromlieferung für Hamburgs Straßenbeleuchtung das nächste Mal ausgeschrieben? Die nächste Ausschreibung soll im Jahr 2018 durchgeführt werden. 4. Wie hoch sind die Ausgaben der Stadt Hamburg für die jährliche Straßenbeleuchtung ? Die Ausgaben lagen im Jahr 2014 bei circa 16,2 Millionen Euro. 5. Welchen Anteil daran haben a. die Stromkosten? Die Energiekosten lagen bei circa 7,1 Millionen Euro. b. die Kosten für Wartung, Instandsetzung und Austausch von Beleuchtungsanlagen? Drucksache 21/1372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Wartung wurden circa 2,2 Millionen Euro, für die Instandsetzung circa 1,9 Millionen Euro und für den Austausch circa 4,8 Millionen Euro ausgegeben. c. die Kosten für neu gebaute Beleuchtungsanlagen? Für circa 200.000 Euro wurden neue Beleuchtungsanlagen gebaut. 6. Werden die Grundlagen der DIN EN 13201 auf den städtischen Straßen eingehalten? Der Senat beleuchtet die Straßen im Stadtgebiet nach eigenen Richtlinien, die sich neben den technischen Grundlagen an dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot des Haushaltsrechts orientieren. Die Normen DIN 5044 (Vorgänger der DIN EN 13201) und DIN EN 13201 dienen dabei als Richtwert für die Dimensionierung der Beleuchtungsanlagen. Die in den Normen genannten Gütekriterien werden zum großen Teil eingehalten. a. Welche Straßenklassifizierung wird dabei verwendet für Landstraßen sowie bezirkliche Haupt- und Nebenstraßen? Für die Planung werden die folgenden Beleuchtungssituationen gemäß der DIN EN 13201 heran gezogen:  Autobahnen und anbaufreie Bundesstraßen, sofern beleuchtet: Situation A 1  Verkehrsstraßen mit zulässiger Geschwindigkeit zwischen 30 km/h und 60 km/h: Situation B 1 und B 2  Untergeordnetes Straßennetz: Situation D 3 und D 4 b. Wird in Geschäfts- und Einkaufsstraßen darauf geachtet, dass auch die halbzylindrische Beleuchtungsstärke verstärkt wird? Falls nein, welche Gründe sprechen dafür, es bei der bestehenden Lösung zu belassen? Nein. Sofern Fußgänger Verkehrsflächen nutzen, ist eine ausreichende halbzylindrische Beleuchtungsstärke ein wichtiges Gütekriterium für die Gesichtserkennung. Bei der Planung der Beleuchtungsanlagen in Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen werden aus Aspekten der Stadtgestaltung niedrige Lichtpunkthöhen bevorzugt. Eine bewusste Erhöhung der halbzylindrischen Beleuchtungsstärke würde zu verstärkten Blendungen führen, die vermieden werden sollen. c. Gibt es für Geschäftsstraßen Restriktionen bezüglich der Wahl architektonisch passender Leuchten? Nein. Bei der Auswahl der Masten und Leuchten wird grundsätzlich auf eine der Situation angemessene Gestaltung der Beleuchtungsanlagen geachtet. Die Auswahl erfolgt in der Regel im Zuge des Planungsprozesses unter der Beteiligung der Bezirksämter. Die Wahl der Leuchten ist abhängig von der zu erfüllenden Beleuchtungsaufgabe und den Ausschreibungsergebnissen der Rahmenlieferverträge. Es wird darauf geachtet, die Typenvielfalt zu begrenzen, um den Unterhaltungsaufwand niedrig zu halten. 7. Welche Erfahrungen hat der Senat in den Pilotprojekten zur Nutzung von LED-Leuchten machen können? Der Senat hat unterschiedliche LED-Leuchten getestet. Es hat sich gezeigt, dass viele LED-Leuchten sehr anfällig für Überspannungen sind. Bei einigen Teststrecken sind innerhalb kurzer Zeit mehr als die Hälfte der Leuchten vollständig oder teilweise ausgefallen . Gespräche mit anderen Städten und Hersteller haben dies bestätigt. Im Gegensatz zu konventionellen Leuchten lassen sich LED-Leuchten im Regelfall nicht vor Ort – das heißt am Mast – entstören, da die Komponenten nicht genormt sind. Die Leuchte muss demontiert und in der Werkstatt oder beim Hersteller instand gesetzt werden. Teilweise muss die Leuchte ausgetauscht werden. Bei LED-Leuchten werden unterschiedliche Abstrahlcharakteristiken mit verschiedenen Linsen oder Spiegeln realisiert. Die Linsen können nicht gewechselt werden, die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1372 3 Spiegel nicht eingestellt werden. Dies führt zu einer aufwändigeren Ersatzteilvorhaltung als bei konventionellen Leuchten mit einstellbaren Optiken. Aufgrund der exakteren Lichtlenkung von LED-Leuchten werden die Anforderungen an die Lichtplanung höher. Für die vollständige Ausleuchtung der Verkehrsflächen müssen im Vergleich zu Anlagen mit konventionellen Leuchten durchschnittlich mehr Lichtpunkte installiert werden. Die vorhandenen Masten eignen sich nicht gleichermaßen für die Nutzung von LEDLeuchten . Um eine ausreichende Längs- und Quergleichmäßigkeit sowie eine Blendungsbegrenzung zu erreichen, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine größere Lichtpunkthöhe oder geringere Mastabstände zu wählen. Daher ist der Einsatz von LEDLeuchten nur dann technisch und wirtschaftlich sinnvoll, wenn Masten neu gebaut werden oder eine Grundinstandsetzung Änderungen zulässt. In bestimmten Bereichen der öffentlichen Straßenbeleuchtung sind LED-Leuchten technisch und wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar (zum Beispiel Wege und Nebenstraßen ). Die zuständige Behörde setzt daher in geeigneten Bereichen bereits seit Längerem LED-Leuchten ein und verfügt damit über eigene Betriebserfahrung. Gleichwohl bedarf es noch weitergehender Anstrengungen der Herstellerunternehmen, da LEDLeuchten in großflächigen Anwendungsbereichen (zum Beispiel Hauptverkehrsstraßen ) technisch (zum Beispiel 50 Prozent geringere Lebensdauer gegenüber heutigen Systemen, zum Teil sehr hohe Ausfallraten) und wirtschaftlich (hohe Lebenszykluskosten durch höheren Anschaffungspreis gegenüber geringerer Lebensdauer) den konventionellen Energieeinsparsystemen in der Regel unterlegen sind. Zudem fehlt es bisher an einer geeigneten Standardisierung der LED-Leuchtsysteme, sodass es zu einer Vervielfachung der Ersatzteilhaltung, zu einem inhomogenen Straßenbild und letztlich zu Mehrkosten kommt. 8. Plant der Senat die flächendeckende Einführung von LED-Leuchten für die Hamburger Straßenbeleuchtung? Wenn ja, wie sehen die aktuellen Planungen zur flächendeckenden Einführung dieser Technik aus? Wenn nein, warum nicht? Nein, die bisherigen Betriebserfahrungen sprechen derzeit nicht für einen flächendeckenden Einsatz von LED-Leuchten. Die zuständige Behörde geht jedoch davon aus, dass die technische Entwicklung in der Zukunft eine größere Langlebigkeit, Modellbeständigkeit und Wirtschaftlichkeit der LED-Leuchten erbringen wird. 9. Wurde das in Drs. 20/13209 angekündigte Pilotprojekt zur bedarfsabhängigen Steuerung von Straßenleuchten gestartet? Wenn ja, welche Erfahrungen hat der Senat in diesem Pilotprojekt gemacht? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die HPA hat auf der Hohe-Schaar-Straße eine bewegungsabhängige Beleuchtungssteuerung für Fußgänger und Radfahrer implementiert. Das Ziel hierbei ist, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Darüber hinaus wurden die alten Leuchten durch moderne LED-Leuchten ersetzt, was zu einer besseren Beleuchtung und zu Energieeinsparungen führte. Die Projektphase dauert noch an. Detaillierte Erkenntnisse werden erst nach einer entsprechenden Auswertung vorliegen.