BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13720 21. Wahlperiode 13.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 05.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Anträge auf Schulformwechsel zwischen Gymnasium und Stadtteilschule zum Schuljahr 2018/2019 Gemäß Hamburgischem Schulgesetz müssen Schüler/-innen, die einen bestimmten Notendurchschnitt nach Klasse 6 am Gymnasium nicht erreicht haben, dieses Richtung Stadtteilschule verlassen. Darüber hinaus finden aus unterschiedlichen Gründen auch während der gesamten Sekundarstufe I Wechsel von den Gymnasien an die Stadtteilschulen statt. Umgekehrt ist es möglich, dass Schüler/-innen, die das Abitur anstreben, nach der Mittelstufe eines Gymnasiums an eine Oberstufe einer Stadtteilschule wechseln können, um das Reifezeugnis nach dreijähriger Oberstufenzeit zu erlangen. Diese Schulformwechseldaten sind alljährlich ein wichtiger Indikator für die reale Verteilungs- beziehungsweise Verwirklichungssituation hinsichtlich der gemeinsamen Aufgabe der Bildungsgerechtigkeit und der herzustellenden Chancengleichheit in unserem zweisäuligen weiterführenden Schulsystem aus Stadtteilschule und Gymnasium. Da das laufende Schuljahr 2017/2018 nun beendet ist, sollten die aktuellen Schulformwechsel aus Notengründen und die Antragslage zu den sonstigen Schulformwechseln einen vorläufigen Überblick zur Sachlage eröffnen können. Ich frage den Senat: Das Schuljahr 2017/2018 endet gemäß § 36 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) am 31. Juli 2018. Die Schuljahresstatistik für das Schuljahr 2018/2019 wird im September 2018 für das laufende Schuljahr erhoben. Die Daten stehen nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung und werden nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 veröffentlicht. Deshalb ist eine Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zum derzeitigen Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich. Schulformwechsel auf Beschluss der Zeugniskonferenz finden ausschließlich am Ende der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums statt (siehe § 42 Absatz 5 HmbSG). Diese Schulplatzvergabe erfolgt über ein zentrales Verfahren in der für Bildung zuständigen Behörde, siehe hierzu auch die Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg, http://www.hamburg.de/contentblob/10659964/5a8fafc97b37475210446bcc0e868240/ data/mbl-02-2018.pdf. Schulformwechselanträge aller weiteren Jahrgangsstufen werden fortlaufend nach Eingang und den in der Richtlinie genannten Kriterien bearbeitet, da es keine Ausschlussfristen gibt. Es werden hier die Anträge berichtet, die zum Schuljahresende bis zum genannten Stichtag vorlagen. Da die erfragten Daten fortlaufend in eine Daten- Drucksache 21/13720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bank aufgenommen werden, ohne den einzelnen Eintrag zu historisieren, ist eine Auswertung nach bestimmten Stichtagen nicht möglich. Insofern sind auch Abweichungen im Hinblick auf vormals berichtete oder zukünftig zu berichtende Datenstände möglich. Bei der Antragserfassung werden weder Daten im Hinblick auf die Gymnasialempfehlung noch im Hinblick auf das Geschlecht gesondert erfasst. Diese Daten werden ausschließlich mit der Schuljahresstatistik berichtet. Dies gilt auch für die Gesamtzahlen der Schülerschaft. Informationen zu Notendurchschnitten werden in der Statistik nicht erfasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schüler/-innen haben Ende der Klasse 6 im Schuljahr 2017/ 2018 den erforderlichen Notendurchschnitt für den Übertritt in Klassenstufe 7 am Gymnasium nicht erreicht und müssen diese deshalb zum Schuljahr 2018/2019 an einer Stadtteilschule besuchen und wie viele der betroffenen Schüler/-innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte mit Angabe der Organisationsform in staatliche und private Schulen in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des gymnasialen Jahrgangs in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele Schüler/-innen waren es im Vergleich dazu zum Start des Schuljahres 2017/2018? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 1. angeben.) 2. Bezogen auf Frage 1.: Wie gestalteten sich diese Zahlen von Schulformwechseln nach Klasse 6 vom Gymnasium zur Stadtteilschule zum Schuljahr 2017/2018 nach Sozialindexklasse (KESS 1-6) und wie gestalten sich diese Zahlen nach gegenwärtiger Kenntnis von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde zum Schuljahr 2018/2019 (Stand 5.7.2018)? (Bitte mit Sozialindex, Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des gymnasialen Jahrgangs.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen waren/sind jeweils weiblich? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 2. angeben.) Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/13030. 3. Für wie viele Schüler/-innen wurden Ende 2016/2017 Anträge auf Schulformwechsel nach Klasse 6 von einer Stadtteilschule an eine siebte Klasse am Gymnasium in Hamburg zum Schuljahr 2017/2018 gestellt und wie viele der betroffenen Schüler/-innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung ? (Bitte mit Angabe der Organisationsform in staatliche und private Schulen in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler -/-innenschaft des Stadtteilschuljahrgangs in absoluten Zahlen und in Prozent einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele der Anträge wurden bewilligt, wie viele nicht und wie viele Schüler/-innen wechselten zu Beginn 2017/2018 tatsächlich von einer Stadtteilschule an die siebte Klasse eines Gymnasiums und wie viele davon hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) b. Für wie viele Schüler/-innen wurde aktuell (Stand 5.7.2018) zum Schuljahr 2018/2019 ein Antrag auf Schulformwechsel nach Klasse 6 von einer Stadtteilschule an die siebte Klasse eines Gymnasium gestellt und wie viele dieser Schüler/-innen hatten eine Gymnasialempfehlung ? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) c. Wie viele dieser Anträge wurden bereits bewilligt, wie viele nicht und wie viele sind noch in Klärung begriffen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3 angeben.) 4. Bezogen auf Frage 3.: Wie gestalteten sich diese Zahlen von Schulformwechselanträgen beziehungsweise Schulformwechseln nach Klasse Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13720 3 6 von der Stadtteilschule zum Gymnasium zum Schuljahr 2017/2018 nach Sozialindexklasse (KESS 1-6) und wie gestalten sich diese Zahlen nach gegenwärtiger Kenntnis von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte mit Sozialindex, Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des gymnasialen Jahrgangs.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen waren/sind jeweils weiblich? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 4. angeben.) Siehe Anlagen 1 und 2 sowie Drs. 21/13030. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Schüler/-innen haben jeweils nach Klasse 5, 7, 8, 9 beziehungsweise 10 im Schuljahr 2017/2018 den erforderlichen Notendurchschnitt für den Übertritt in die nächsthöhere beziehungsweise Wiederholung der 10. Klassenstufe am Gymnasium nicht geschafft und müssen diese deshalb zum Schuljahr 2018/2019 an einer Stadtteilschule in Hamburg besuchen und wie viele der betroffenen Schüler/-innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte mit Angabe der Organisationsform in staatliche und private Schulen in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des gymnasialen Jahrgangs in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele Schüler/-innen waren es zum Vergleich dazu jeweils nach Klasse 5, 7, 8, 9 und 10 zu Beginn des Schuljahres 2017/2018? Zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 rücken die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ihrer Schulform auf. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die den in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern beziehungsweise Lernbereichen nicht erfüllen, schließen mit der Schule unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung ab. Keine Schülerin und kein Schüler der Jahrgangsstufen 5, 7, 8, 9 und 10 muss an eine Stadtteilschule wechseln, wenn er die Leistungsanforderungen nicht erfüllt. Eine Wiederholung in Jahrgang 10 obliegt den Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy). Im Übrigen siehe Drs. 21/13030. 6. Bezogen auf Frage 5.: Wie gestalteten sich diese Zahlen von Schulformwechseln nach Klasse 5, 7, 8, 9 beziehungsweise 10 vom Gymnasium zur Stadtteilschule zum Schuljahr 2017/2018 nach Sozialindexklasse (KESS 1-6) und wie gestalten sich diese Zahlen nach gegenwärtiger Kenntnis von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte mit Sozialindex, Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des gymnasialen Jahrgangs .) a. Wie viele dieser Schüler/-innen waren/sind jeweils weiblich? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 6. angeben.) Siehe Drs. 21/13030 sowie Vorbemerkung. 7. Für viele Schüler/-innen wurden Ende 2016/2017 Anträge auf Schulformwechsel jeweils nach Klasse 5, 7, 8 und 9 von einer Stadtteilschule an die jeweils nächsthöhere Klassenstufe am Gymnasium zum Schuljahr 2017/2018 gestellt und wie viele der betroffenen Schüler/-innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte mit Angabe der Organisationsform in staatliche und private Schulen in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des Stadtteilschuljahrgangs in absoluten Zahlen und in Prozent einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele der Anträge wurden bewilligt, wie viele nicht und wie viele Schüler/-innen wechselten nach Klasse 5, 7, 8 und 9 zu Beginn 2017/2018 tatsächlich von einer Stadtteilschule an die nächsthöhere Klasse eines Gymnasiums und wie viele davon hatten jeweils eine Drucksache 21/13720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Gymnasialempfehlung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7 angeben.) b. Für wie viele Schüler/-innen wurde aktuell (Stand 5.7.2018) zum Schuljahr 2018/2019 ein Antrag auf Schulformwechsel nach Klasse 5, 7, 8 und 9 von einer Stadtteilschule an die nächsthöhere Klasse eines Gymnasiums gestellt und wie viele dieser Schüler/-innen hatten eine Gymnasialempfehlung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) c. Wie viele dieser Anträge wurden bereits bewilligt, wie viele nicht und wie viele sind noch in Klärung begriffen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7 angeben.) 8. Bezogen auf Frage 7.: Wie gestalteten sich diese Zahlen von Schulformwechselanträgen beziehungsweise Schulformwechseln jeweils nach Klasse 5, 7, 8 und 9 von der Stadtteilschule ans Gymnasium zum Schuljahr 2017/2018 nach Sozialindexklasse (KESS 1-6) und wie gestalten sich diese Zahlen nach gegenwärtiger Kenntnis von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte mit Sozialindex, Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler -/-innenschaft des Stadtteilschul-Jahrgangs.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen waren/sind jeweils weiblich? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 8. angeben.) Siehe Anlage 3 sowie Drs. 21/13030. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Für das Schuljahr 2018/2019 sind in der Behörde zum Stichtag keine entsprechenden Anträge für den Schulformwechsel erfasst. Endgültige Daten können daher erst mit der Schuljahresstatistik berichtet werden. 9. Wie viele Schüler/-innen haben nach Beendigung der Sekundarstufe I am Gymnasium im Schuljahr 2017/2018 den erforderlichen Notenschnitt für den Übertritt in die Sekundarstufe II nicht erreicht und müssen deshalb diese zum Schuljahr 2018/2019 an einer Stadtteilschule besuchen und wie viele der betroffenen Schüler/-innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung ? (Bitte mit Angabe der Organisationsform in staatliche und private Schulen in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler -/-innenschaft des gymnasialen Jahrgangs in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele Schüler/-innen waren es im Vergleich dazu zum Start des Schuljahres 2017/2018? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 9. angeben.) Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die den erforderlichen Notendurchschnitt für den Besuch der gymnasialen Oberstufe nicht erfüllen, haben keine Berechtigung für den Besuch der Vorstufe oder der Studienstufe der Stadtteilschule. Im Übrigen siehe Drs. 21/13030. 10. Bezogen auf Frage 13.: Wie gestalteten sich diese Zahlen von Schulformwechseln nach der SEK I am Gymnasium zur SEK II an der Stadtteilschule zum Schuljahr 2017/2018 nach Sozialindexklasse (KESS 1-6) und wie gestalten sich diese Zahlen nach gegenwärtiger Kenntnis von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde zum Schuljahr 2018/ 2019? (Bitte mit Sozialindex, Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des gymnasialen Jahrgangs.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen waren/sind jeweils weiblich? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 10. angeben.) Entfällt. 11. Für viele Schüler/-innen wurden Ende 2016/2017 Anträge auf Schulformwechsel nach Beendigung der SEK I an einer Stadtteilschule für den Besuch der SEK II an einem Gymnasium zum Schuljahr 2017/2018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13720 5 gestellt und wie viele der betroffenen Schüler/-innen hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte mit Angabe der Organisationsform in staatliche und private Schulen in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des Stadtteilschuljahrgangs in absoluten Zahlen und in Prozent einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele der Anträge wurden bewilligt, wie viele nicht und wie viele Schüler/-innen wechselten zu Beginn 2017/2018 tatsächlich von der SEK I einer Stadtteilschule an die SEK II eines Gymnasiums und wie viele davon hatten jeweils eine Gymnasialempfehlung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) b. Für wie viele Schüler/-innen wurde aktuell (Stand 5.7.2018) zum Schuljahr 2018/2019 ein Antrag auf Schulformwechsel nach Beendigung der SEK I an einer Stadtteilschule für den Besuch der SEK II eines Gymnasiums gestellt und wie viele dieser Schüler/-innen hatten eine Gymnasialempfehlung? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 7. angeben.) c. Wie viele dieser Anträge wurden bereits bewilligt, wie viele nicht und wie viele sind noch in Klärung begriffen? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 11. angeben.) Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule werden am Ende der Sekundarstufe I in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn sie die Voraussetzungen der APO-GrundStGy erfüllen. Ein Übergang in die Studienstufe des Gymnasiums ist erst nach erfolgreichem Besuch der Vorstufe der Stadtteilschule möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/13030 sowie Vorbemerkung. 12. Bezogen auf Frage 11.: Wie gestalteten sich diese Zahlen von Schulformwechselanträgen beziehungsweise Schulformwechseln jeweils nach der SEK I an einer Stadtteilschule an die SEK II eines Gymnasiums zum Schuljahr 2017/2018 nach Sozialindexklasse (KESS 1-6) und wie gestalten sich diese Zahlen nach gegenwärtiger Kenntnis von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde zum Schuljahr 2018/2019? (Bitte mit Sozialindex, Bezirk in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler -/-innenschaft des Stadtteilschul-Jahrgangs.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen waren/sind jeweils weiblich? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent in der Tabelle zu 12. angeben.) Siehe Antwort zu 11. bis 11. c. sowie Drs. 21/13030. An tr äg e au f S ch ul fo rm w ec hs el v on S ta dt te ils ch ul e Ja hr ga ng 6 zu m G ym na si um Ja hr ga ng 7 zu m 0 1. 08 .2 01 7 Be zi rk 1 2 3 4 5 6 G es am t Al to na 1 1 2 Be rg ed or f 0 Ei m sb üt te l 0 Ha m bu rg -M itt e 1 1 Ha m bu rg -N or d 0 Ha rb ur g 0 W an ds be k 1 1 G es am t 0 2 1 1 0 0 4 Q ue lle : i nt er ne D at en d er zu st än di ge n Be hö rd e, S ta nd : 0 6. Ju li 20 17 N ic ht b er ic ht et si nd S ch ul fo rm w ec hs el a us d er Ja hr ga ng ss tu fe 6 d er se ch sjä hr ig en G ru nd sc hu le in d ie Ja hr ga ng ss tu fe 7 d es G ym na siu m s. KE SS -F ak to r An za hl d er A nt rä ge , d ie g en eh m ig t w ur de n: 4 Drucksache 21/13720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 An tr äg e au f S ch ul fo rm w ec hs el v on S ta dt te ils ch ul e Ja hr ga ng 6 zu m G ym na si um Ja hr ga ng 7 zu m 0 1. 08 .2 01 8 Be zi rk 1 2 3 4 5 6 G es am t Al to na 0 Be rg ed or f 0 Ei m sb üt te l 0 Ha m bu rg -M itt e 1 1 Ha m bu rg -N or d 0 Ha rb ur g 0 W an ds be k 1 1 G es am t 0 1 0 0 1 0 2 Q ue lle : i nt er ne D at en d er zu st än di ge n Be hö rd e, S ta nd : 0 6. Ju li 20 18 N ic ht b er ic ht et si nd S ch ul fo rm w ec hs el a us d er Ja hr ga ng ss tu fe 6 d er se ch sjä hr ig en G ru nd sc hu le in d ie Ja hr ga ng ss tu fe 7 d es G ym na siu m s. KE SS -F ak to r An za hl d er A nt rä ge , d ie g en eh m ig t w ur de n: 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13720 7 Anlage 2 Anträge auf Schulformwechsel von der Stadtteilschule aus den Jahrgängen 5, 7, 8, 9 zum Gymnasium zum 01.08.2017 Bezirk 1 2 3 4 5 6 Summe Altona Jg. 5 --> 6 1 1 2 Eimsbüttel Jg. 5 --> 6 1 1 Hamburg-Mitte Jg. 5 --> 6 1 1 Jg. 7 --> 8 1 1 Jg. 8 --> 9 1 1 2 Hamburg-Nord Jg. 5 --> 6 1 1 Wandsbek Jg. 5 --> 6 1 1 Jg. 8 --> 9 1 1 2 Gesamt 1 6 0 1 3 0 Quelle: interne Daten der zuständigen Behörde, Stand: 06. Juli 2017 KESS-Faktor Anzahl der abgelehnten Anträge: 6 Anzahl der genehmigten Anträge: 5 Drucksache 21/13720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 3 13720ska_Text 13720ska_Anlagen 13720ska_Antwort_Anlage1 Tabelle1 13720ska_Antwort_Anlage2 Tabelle1 13720ska_Antwort_Anlage3 Tabelle1