BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13726 21. Wahlperiode 13.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Jörg Hamann (CDU) vom 06.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Planungsstand Gymnasium und Stadtteilschule HafenCity Die HafenCity als neues Wohn- und Gewerbegebiet hinkt mit seiner Infrastruktur vor allem beim Schulbaubedarf hinterher. Dabei ziehen immer mehr Familien in die HafenCity, und das 24 Hektar große Quartier am Baakenhafen soll besonders familienfreundlich werden. Erinnert sei daran, dass Schulsenator Rabe im Jahre 2011 verlautbaren ließ, dass es dringend nötig sei, in der HafenCity einen gymnasialen Standort zu haben. Diese Ankündigung des Senators findet sich auch im Schulentwicklungsplan 2012 wieder: „Zur Versorgung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler aus der HafenCity stehen weder in der Region 1 noch in den benachbarten Regionen ausreichende Gymnasialkapazitäten zur Verfügung. Im Gebiet der HafenCity soll deshalb ein neuer Gymnasialstandort aufgebaut werden. Das „Gymnasium HafenCity“ wird für eine Drei- bis Vierzügigkeit geplant werden und eine Option zur Erweiterung um einen Zug erhalten.“ Bislang scheint sich jedoch nichts getan zu haben – außer der Erkenntnis, dass neben gymnasialen Kapazitäten auch die einer Stadtteilschule fehlen. Zurzeit ist öffentlich nach wie vor weder bekannt, wann mit der Errichtung des Gymnasiums und einer Stadtteilschule begonnen wird, noch, wann die Schulen in Betrieb genommen werden sollen. Aus gegebenem Anlass greifen wir die Fragen an den Senat aus der Drs. 21/3045 zu Beginn des Jahres 2016 auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit dem Schulcampus HafenCity entsteht in Hamburgs neuem Stadtteil eine weiterführende Schule, die Züge eines Gymnasiums und einer Stadtteilschule unter einem Dach und einer Leitung vereint. Mit geplanten Investitionskosten in Höhe von rund 37 Millionen Euro wird ein moderner und pädagogisch anspruchsvoller Bildungsstandort für die Kinder und Jugendlichen in der Schulregion realisiert. Im Rahmen der Vorplanungen ist ein Leitbild „Schulcampus HafenCity“ entwickelt worden, das neben der grundsätzlichen inhaltlich-pädagogischen Ausrichtung auch erste Überlegungen zur räumlichen Zusammenlegung von Jahrgängen, der Anordnung sowie der Multifunktionalität von Räumen enthält. Diese Überlegungen sind im weiteren Verfahren der baulichen Realisierung und der Erstellung eines Raumprogramms zu konkretisieren. Die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulcampus HafenCity ist für 2022 geplant. Derzeit erfolgt die Überarbeitung des Siegerentwurfs, der im März 2018 aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren hervorging, wobei insbesondere die Größe der ebenerdigen Freiflächen für den schulischen Bedarf zu berücksichtigen ist. Danach wird Drucksache 21/13726 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auf Basis dieser Überarbeitung ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der Planungsstand für den Schulstandort in der HafenCity für den Bau und Realisierung eines Gymnasiums und einer Stadtteilschule? 2. Was ist unter dem Begriff Campusschule zu verstehen? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/12802. 3. Wie wird die Campusschule am Standort HafenCity realisiert? Welche Gemeinschaftsflächen wird es geben? Wo erfolgt die Trennung der beiden Schulformen? 4. Wird bei der Schulplanung das Musterflächenprogramm eingehalten? Wenn nein, warum und in welchen Bereichen nicht? Bitte im Speziellen auf Außenfläche, Schulhof, Sportkapazitäten, Fachräume, Mensa, Ganztagsräume in Bezug auf die Schülerzahl eingehen. Der Schulcampus HafenCity wird gemäß dem geltenden Musterflächenprogramm für inklusive allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten realisiert werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/12802. 5. Wie groß ist Fläche, die im Bebauungsplan HafenCity 10 für den Schulbau vorgesehen ist? 6. Wie viel der Fläche wird nun für Wohnungsbau abgezweigt und aus welchen Gründen? 7. Wie wird der Flächenverlust für den Schulbau kompensiert und wie ist das mit dem Musterflächenprogramm vereinbar, vor allem vor dem Hintergrund , dass durch die Realisierung von zwei Schulformen nun mehr Schüler beschult werden? Der Bebauungsplan sieht für das zu beplanende Baufeld eine Fläche 11.300 m² vor. Für diese Fläche gibt es noch keine Abgrenzungen von Wohn- und Schulnutzung. Zurzeit wird das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs „Schulcampus Lohsepark “ überarbeitet. Im Vordergrund steht dabei die auskömmliche Flächenversorgung für die Schule. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie wird sich die Schülerzahl in den kommenden Jahren aus Sicht des Senats a) für das Gymnasium, b) für die Stadtteilschule entwickeln? Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 11. 9. Aus welchem Einzugsgebiet werden die beiden Schulen ihre Schüler rekrutieren? Die Schülerinnen und Schüler werden in der Hauptsache aus der Hafencity selbst und den angrenzenden innerstädtischen Gebieten sowie aus Rothenburgsort kommen. 10. Welches sind die nächstgelegenen Gymnasien, welches die nächstgelegenen Stadtteilschulen? In den angrenzenden Stadtteilen befinden sich das Gymnasium Klosterschule und das Gymnasium Hamm sowie die Stadtteilschule am Hafen und die Stadtteilschule Hamburg -Mitte. 11. Für welche Schülerzahl werden jeweils die beiden Schulen maximal ausgelegt? Welche Erweiterungskapazitäten werden für gegebenenfalls steigende Nachfrage eingeplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13726 3 Es wird für vier Gymnasialzüge mit maximal 848 Schülerinnen und Schülern und mit zurzeit drei Stadtteilschulzügen mit maximal 636 Schülerinnen und Schülern geplant. Aufgrund von Erfahrungswerten von anderen neugegründeten Stadtteilen ist davon auszugehen, dass aufwachsend mit zwei bis vier Parallelklassen in den unteren Jahrgängen begonnen werden kann und dass die volle Zügigkeit nach etwa drei bis fünf Jahren erreicht werden wird. Die Dimensionierung des Schulcampus ist bereits auf die zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen ausgelegt. 12. Wie wird sich die Lehrerzahl in den kommenden Jahren aus Sicht des Senats entwickeln? Bitte nach Schuljahren aufschlüsseln. Bitte nach Personenanzahl und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln. Prognosen zu Bedarfsentwicklungen des pädagogischen Personals werden grundsätzlich schulformbezogen erstellt. Aussagen zu zukünftigen Lehrerstellen einzelner Schulen sind deshalb nicht präzise prognostizierbar. Es ist aber sichergestellt, dass auch zukünftig alle Schulen bedarfsgerecht mit pädagogischem Personal ausgestattet werden (vergleiche Haushaltsplan 2017/2018, EP 3.1, Anhang 2 zu Anlage 1, Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan). Die Zuweisung der erforderlichen Ressourcen für eine bedarfsgerechte Ausstattung mit pädagogischem Personal orientiert sich unter anderem an der Entwicklung der Schülerzahlen. 13. Wird es Integrationsklassen am Schulstandort HafenCity geben? Wenn ja, wie viele Klassen, an welcher Schulform und welcher Art sind diese Integrationsklassen? Für wie viele Schüler stehen wie viele Lehrer und anderes qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung? Bitte nach Personenanzahl und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht? Mit Ende des Schuljahres 2016/2017 sind in Hamburg die letzten Integrationsklassen ausgelaufen. Seitdem werden alle Schülerinnen und Schüler nach dem Rahmenkonzept „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ beschult, siehe Drs. 20/3641. 14. Werden Therapieräume zur Realisierung der individuellen Förderbedarfe geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Eine differenzierte Aufteilung der geplanten Flächen liegt noch nicht vor und ist Aufgabe des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs und des anschließenden Baugenehmigungsverfahrens . Dabei gelten die Vorgaben des Musterflächenprogramms, das die inklusive Beschulung impliziert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/12802. 15. Bei der Katharinenschule gibt es von Eltern und Lehrern insbesondere Beschwerden über die als zu klein empfundenen Freiflächen, die den Schülern zur Verfügung stehen, und darüber, dass diese insbesondere auf dem Dach des Schulgebäudes angesiedelt sind. Wird der Senat diese Beschwerdelage bei der Konzeption an Standort HafenCity berücksichtigen ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 5. bis 7. 16. In welchem Zeitraum wurde der städtebauliche Wettbewerb mit wie vielen Teilnehmern durchgeführt? Es waren fünf Büros zur Teilnahme an dem städtebaulichen Wettbewerb eingeladen. Ihnen stand die Bearbeitungszeit vom 28. Dezember 2017 (Versand der Unterlagen) bis zum 2. März 2018 (Abgabe der Arbeiten) zur Verfügung. 17. Aus welchem Grund und in welchen Aspekten wird der Gewinnerentwurf zurzeit überarbeitet? Siehe Vorbemerkung.