BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13728 21. Wahlperiode 13.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 06.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachwuchsförderung an der Universität Hamburg – Stipendien der Landesgraduiertenförderung Die Universität Hamburg vergibt zweimal jährlich Stipendien in Höhe von 1.200 Euro pro Monat ausschließlich für (angehende) Doktoranden/-innen mit Betreuung der Promotion an der Universität Hamburg. Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass das Studium mit überdurchschnittlichen Noten absolviert wurde und die Promotion an der Universität Hamburg betreut wird. Die Stipendien nach dem HmbNFG stehen prinzipiell für alle Fachrichtungen offen – mit Ausnahme der Medizin. Studierende, die am UKE promovieren, können sich nur bewerben, wenn sie im PhD-Programm für Nicht-Medizin eingeschrieben sind und der Schwerpunkt ihres Promotionsprojektes in einem nicht medizinischen Bereich liegt – beispielsweise Pharmazie , medizinische Psychologie, Physik oder Biologie. Für ein Grundstipendium soll der Hochschulabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bei Bewerbungen mit länger zurückliegenden Abschlüssen sind die Chancen auf den Erhalt eines Stipendiums deutlich reduziert. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung aus familiären oder gesundheitlichen Gründen bis maximal drei Jahre nach Abschluss des Studiums begonnen werden. Die Verzögerungsgründe sind im Einzelfall dann mithilfe geeigneter Belege nachzuweisen . Ein Abschlussstipendium (alternativ) kann nur erhalten, wer nach einem Hochschulabschluss als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung in Hamburg höchstens vier Jahre beschäftigt war. Die Förderung soll unmittelbar daran anschließen und wird bis zu einem Jahr gewährt. In besonderen Einzelfällen kann aus familiären Gründen der Zeitraum von vier Jahren um maximal weitere drei Jahre verlängert werden. In einigen Fakultäten haben Doktoranden die Möglichkeit oder die Verpflichtung, Mitglied in der Graduate School ihrer Fakultät zu werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wann sind die Stipendien der Landesgraduiertenförderung in ihrer gegenwärtigen Form ins Leben gerufen worden? Das Hamburgische Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) wurde am 7. November 1984 verabschiedet. Die letzte Änderung erfolgte durch Verordnung vom 28. Oktober 2014. 2. Wie viele Person erhalten gegenwärtig ein Stipendium, die am UKE zu einem nicht medizinischen Thema promovieren? Drucksache 21/13728 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In welchen Fächern promovieren diese? Eine Person, die im Fach „Systemische Neurowissenschaften“ promoviert. 4. Wie viele Personen, die gegenwärtig ein Stipendium erhalten, hatten zu Beginn der Förderung mehr als drei Jahre zuvor ihr Studium abgeschlossen ? Dies ist gegenwärtig bei 15 Personen der Fall. 5. Wie viele Personen erhalten gegenwärtig ein Abschlussstipendium? Bitte auch deren Fächer nennen. Gegenwärtig erhalten 21 Personen in den Fächern Slavistik, Biologie, Systematische Musikwissenschaft, Politikwissenschaft (zweimal), Chemie, Mathematik, Systemische Neurowissenschaften, Erziehungswissenschaften, Romanische Philologie, Physik, Hochschuldidaktik, Psychologie, Iranistik, BWL, Physik, Geschichte, Biologie, Anglistik , Chemie und Geowissenschaften ein Abschlussstipendium. 6. Wie viel Geld steht dem Programm pro Semester insgesamt zur Verfügung ? Das Jahresbudget für Promotionsstipendien beträgt 780.000 Euro. Die HmbNFG- Stipendien der UHH werden jeweils mit Stipendienbeginn April beziehungsweise Oktober gewährt. Verschiebungen des Stipendienbeginns von bis zu drei Monaten sind möglich. Hieraus ergeben sich für die einzelnen Stipendiatinnen und Stipendiaten unterschiedliche monatliche Laufzeiten innerhalb eines Kalenderjahres, die zwischen drei und zwölf Monaten variieren. Das für die zwei Stipendienvergaben zur Verfügung stehende Budget für Neu-Stipendien ist somit nicht mit einer festen Summe pro Semester zu benennen, sondern ist durch die jeweilige Höhe der durch weiterlaufende Stipendien gebundenen Mittel und der Anzahl an Stipendienverlängerungen bei Grundstipendien bestimmt. 7. Wie viele Personen sind bereits durch ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung gefördert worden? 8. Wie viele der Geförderten haben sich nach dem Abschluss ihrer Promotion in Hamburg habilitiert? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. 9. Wie viele Geförderte haben ihre Promotion trotz Unterstützung bislang nicht abgeschlossen? Diese Daten werden nicht nachhaltig systematisch erfasst. Im Übrigen wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 54 Promotionen bislang nicht abgeschlossen. Davon wurden 35 Promotionen durch ein Grundstipendium gefördert. 10. Müssen Personen, die ihre Promotion trotz Förderung vorzeitig abbrechen , das Geld zurückzahlen? Falls ja, wie hoch ist die Gesamtsumme solcher Forderungen gegenüber ehemaligen Stipendiaten? Nein. 11. Wie viel Geld haben die Geförderten im SS 2017 und WS 2018 jeweils erhalten (bitte die bewilligte Gesamtsumme nennen)? Von Januar 2017 bis Juni 2017 wurden 371.390 Euro, von Juli 2017 bis Dezember 2018 371.512 Euro an Stipendienmitteln ausgezahlt, Hinzu kommen noch Zahlungen von Sach- und Reisekosten in Höhe von 17.437 Euro für das gesamte Jahr 2017. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 12. Ist in Zukunft eine Aufstockung des Programms geplant? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.