BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13732 21. Wahlperiode 13.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 06.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es weiter mit dem Einkaufzentrum Steilshoop? Seit vielen Jahren verweigert der Eigentümer der Immobilie, die das Einkaufszentrum Steilshoop beherbergt, die notwendigen Investitionen in das Einkaufzentrum. Die Folge sind Leerstand und ein unattraktives Angebot. Der Zustand des EKZ Steilshoop konterkariert die Bemühungen der Stadt und des Bezirks, die Attraktivität des Stadtteils aufzuwerten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Steilshoop ist als Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung festgelegt worden, um das Quartier städtebaulich aufzuwerten und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Dazu wurde die Fußgängerverbindung „Mittelachse“ umgestaltet und deren Bepflanzung sowie Wegedeckung erneuert. Verschiedene Wohnumfelder wurden mit Grünflächen und Spiel- und Sportangeboten neu ausgestattet. Das unmittelbare Umfeld des Einkaufszentrums (EKZ) wird derzeit zu einer attraktiven, vielseitig nutzbaren Markt- und Eventfläche umgebaut . Zu den geschilderten Schwierigkeiten des Einkaufszentrums hat das zuständige Bezirksamt in der Vergangenheit Gespräche mit der Eigentümerin geführt und steht auch weiterhin für Gespräche zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/11391. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand des EKZ Steilshoop? Im EKZ Steilshoop wurden verschiedene Mängel festgestellt. Hinsichtlich der durchgeführten Verfahren zur Mängelbeseitigung durch das Fachamt Bauprüfung siehe Antworten zu 4. und 5. Im Übrigen siehe bezirkliche Drs. 20-5755. 2. Was wurde bisher vom Senat und/oder vom Bezirk unternommen, um den Eigentümer zur Verbesserung der Situation zu bewegen? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Möglichkeiten hat der Senat, auch ohne Mitwirken des Eigentümers , Verbesserungen für das EKZ Steilshoop durchzusetzen? Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die das zuständige Bezirksamt bauordnungsrechtlich verfolgen kann, obliegt es der Verantwortung der Eigentümerin, gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Zustands zu ergreifen, da sich das EKZ in Privateigentum befindet. Das zuständige Bezirksamt steht der Eigentümerin weiterhin als Ansprechpartner beratend zur Verfügung. Dies gilt sowohl für Fragen der Nutzungsverbesserungen als auch hinsichtlich baulicher Veränderungen . Im Übrigen siehe bezirkliche Drs. 20-3187. Drucksache 21/13732 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wird die Verkehrssicherheit des EKZ Steilshoop regelmäßig überprüft und wann fand die letzte Überprüfung statt? Die Verkehrssicherheit wird regelmäßig durch die Feuerwehr im Rahmen der Brandverhütungsschau und daneben durch das Fachamt Bauprüfung überprüft. Die letzte Begehung erfolgte am 24. Mai 2018. 5. Welche Auflagen gab es für den Eigentümer, um die Verkehrssicherheit des EKZ Steilshoop sicherzustellen? Derzeit werden drei eigenständige Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände durchgeführt. Zwei Verfahren befinden sich aktuell im Stadium der Anhörung . Die Eigentümerin ist aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben und nachzuweisen , dass ordnungsgemäße Zustände vorliegen. In einem dritten Verfahren ist der Eigentümerin aufgegeben worden, die vorhandenen Mängel abzustellen. In allen drei Verfahren sind die Fristen noch nicht abgelaufen, schriftliche Rückmeldungen der Eigentümerin liegen bisher nicht vor.