BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13734 21. Wahlperiode 13.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 06.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Grenzen des Beutelsbacher Konsenses sowie des Neutralitätsgebotes an Hamburger Schulen In Drs. 21/12825 bezieht der Senat Stellung zu den Grenzen des Beutelsbacher Konsenses im schulischen Unterricht. Darin heißt es: „Werden im Diskurs die Grenzen der FDGO, so zum Beispiel der Menschenwürde überschritten, sind Lehrkräfte angehalten, Position für Menschenwürde und die Grundrechte zu beziehen sowie mögliche Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit entsprechend zu markieren.“ Ferner wird in der Drucksache mit Blick auf die Grenzen des Neutralitätsgebotes auf die §§ 2 und 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule) verwiesen. In Paragraph 2 (1) heißt es: „(1) Unterricht und Erziehung richten sich an den Werten des Grundgesetzes und der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Es ist Aufgabe der Schule, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten, das eigene körperliche und seelische Wohlbefinden ebenso wie das der Mitmenschen wahren zu können und Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz der natürlichen Umwelt zu übernehmen .“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Anhand welcher Kriterien sollen Lehrer entscheiden, ob spezifische Aussagen oder Forderungen von Politikern, Parteien oder anderen gesellschaftlichen Akteuren/Institutionen die Grenzen der FDGO überschreiten oder sich gegen den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß § 2 (HMBSG) richten und deshalb über die kontroverse Auseinandersetzung im Unterricht hinaus eine aktive Intervention/Positionierung /Markierung des Lehrers erfordern? Bitte die Merkmale mit Beispielen umfassend erläutern. 2. Wie sollen Lehrer solche Positionen/Forderungen im Unterricht „markieren “ (Drs. 21/12825)? Bitte einige Handlungsoptionen erläutern. Drucksache 21/13734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgabe der Lehrkräfte ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einer eigenen Meinungsbildung zu führen und dabei Äußerungen Dritter, aber auch solche von Mitschülerinnen beziehungsweise Mitschülern an der verfassungsmäßigen Ordnung zu messen . Maßgeblich ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches die freiheitlich demokratische Grundordnung als Kernsubstanz der Verfassung umschrieben hat, also eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung, die jegliche Gewalt und Willkürherrschaft ausschließt und sich nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit richtet. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung , die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 – Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei). Jenseits der verfassungsmäßigen Ordnung gibt es weitergehende Anforderungen an den Diskurs in der Lerngruppe, die sich aus § 2 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ergeben. So sollen menschenrechtsverachtende, demokratiefeindliche oder völkerrechtswidrige Äußerungen oder Darstellungen von den Lehrkräften als solche aufgezeigt und mit den Schülerinnen und Schülern diskutiert werden. 3. Welche dienst-/arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen Mitarbeitern der BSB, wenn sie aufgrund möglicher Überschreitungen der FDGO, aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß § 2 (HMBSG) oder aufgrund möglicher „Menschenverachtung “ oder „Demokratiefeindlichkeit“ nicht auf derartige Aussagen von Politikern, Parteien oder anderen gesellschaftlichen Akteuren /Institutionen im Unterricht hinweisen beziehungsweise dagegen intervenieren/sich dagegen positionieren? Bitte von der kleinst- bis zur höchstmöglichen dienst-/arbeitsrechtlichen Konsequenz (zum Beispiel in besonders gravierenden Fällen und im Wiederholungsfall) erläutern für a) beamtete, b) angestellte und c) nicht fest angestellte oder verbeamtete Mitarbeiter (zum Beispiel Hilfs- oder Honorarkräfte) der BSB. Ausführungen zu konkreten arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das Gebot zur politischen Neutralität würden eine Bewertung erfordern , die – wie bei allen dienstrechtlichen Maßnahmen – von der konkreten Situation abhängt. Von einer abstrakten Antwort wird daher abgesehen. Honorarkräfte stehen in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg. Im Übrigen siehe Drs. 21/12825. 4. Auf welches politiktheoretische Konzept bezieht sich der Senat/die BSB bei dem Begriff „Menschenverachtung“ (Drs. 21/12825)? Bitte ausführlich anhand der Fachliteratur die Merkmale des Konzepts/Begriffes erläutern und mit konkreten Beispielen unterlegen. 5. Auf welches politiktheoretische Konzept bezieht sich der Senat/die BSB bei dem Begriff „Demokratiefeindlichkeit“ (Drs. 21/12825)? Bitte ausführlich anhand der Fachliteratur die Merkmale des Konzepts/Begriffes erläutern und mit konkreten Beispielen unterlegen. Die in Drs. 21/12825 benannten Begriffe „Menschenverachtung“ und „Demokratiefeindlichkeit “ basieren nicht auf Politiktheorien im engeren Sinne. Vielmehr dienen sie der zusammenfassenden Charakterisierung von Einstellungen und Handlungsweisen. Demokratiefeindlich wären demnach Einstellungen und Handlungen, die den Grundprinzipien der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und hieraus ableitbaren gesellschaftlichen Wertvorstellungen widersprechen. Zu diesen Grundprinzipien sind exemplarisch der Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbote (Artikel 2 Grundgesetz) sowie das Demokratieprinzip (Artikel 20 Grundgesetz) und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13734 3 das Rechtsstaatsprinzip zu zählen. Als menschenverachtend können Einstellungen gekennzeichnet werden, die die Würde des Menschen antasten (Artikel 1 Grundgesetz ). 6. Wie stellt der Senat/die BSB sicher, dass Lehrer nicht Begriffe oder Wortschöpfungen des linken politischen Lagers übernehmen/instrumentalisieren , um legitime demokratische Positionen im Unterricht als vermeintlich „xy-extremistisch“, „xy-feindlich“, „xy-phob“ oder als „populistisch “ zu diskreditieren? 7. Ist es Lehrern im Unterricht erlaubt, spezifische Parteien fortdauernd mit bestimmten Attributen zu benennen (Beispiel: die „linkspopulistische DIE LINKE“, die „zuwanderungspopulistischen GRÜNEN“, die „rechtspopulistische CSU“)? 8. Sollen Lehrer im Unterricht zwischen „demokratischen“ oder „populistischen “ Parteien/Politikern/Positionen unterscheiden? Bitte auch angeben , in welchen Phasen der Unterrichtsreihe und in welchen Jahrgangsstufen diese Einordnungen erfolgen sollen. 9. Welche im Bundestag und in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Parteien sollen von Lehrern aktuell als „demokratisch“ und welche als „populistisch“ eingeordnet werden? 10. Sollen Lehrer im Unterricht „demokratische“ im Vergleich zu „populistischen “ Sichtweisen von Schülern stärker sichtbar machen? Bitte darlegen , welche Sichtweisen aktuell als „demokratisch“ und welche als „populistisch“ einzustufen sind. 11. Erfordern die folgenden Aussagen/Aktionen von Politikern aufgrund möglicher Überschreitungen der FDGO, aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß § 2 (HMBSG) oder aufgrund möglicher „Menschenverachtung“ oder „Demokratiefeindlichkeit “ über eine kontroverse Auseinandersetzung im Unterricht hinaus eine aktive Intervention/Positionierung/Markierung des Lehrers ? Bitte fallweise beantworten: a) „Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ (Horst Seehofer, CSU)1 b) „Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ (aus dem Grundsatzprogramm der AfD)2 c) „Mit einer demokratischen Gesellschaft ist das Konzept von Multikulti schwer vereinbar. Vielleicht auf ganz lange Sicht. Aber wenn man fragt, wo denn multikulturelle Gesellschaften bislang funktioniert haben, kommt man sehr schnell zum Ergebnis, daß sie nur dort friedlich funktionieren, wo es einen starken Obrigkeitsstaat gibt. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der 60er Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ (Helmut Schmidt, SPD)3 d) „Wir dürfen nicht zum Sozialamt für die ganze Welt werden. (…) Multikulti ist tot. (…) Wir haben eine christlich orientierte Wertorientierung in Deutschland und die ist Maßstab für die Alltagskultur.“ (Horst Seehofer, CSU)4 1 http://www.sueddeutsche.de/politik/integration-seehofer-der-islam-gehoert-nicht-zudeutschland -1.3908644 (abgerufen am 04.07.2018). 2 https://www.afd.de/grundsatzprogramm/ (abgerufen am 04.07.2018). 3 https://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article106931344/Schmidt-Multikulti-ist-kaummoeglich .html (abgerufen am 04.07.2018). 4 http://www.sueddeutsche.de/politik/integrationsdebatte-seehofer-wir-wollen-nicht-zum-weltsozialamt -werden-1.1012708 (abgerufen am 04.07.2018). Drucksache 21/13734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 e) „Und wir sind ein Land, das im Übrigen Anfang der sechziger Jahre die Gastarbeiter nach Deutschland geholt hat, und jetzt leben sie bei uns. Wir haben uns ne Weile lang in die Tasche gelogen. Wir haben gesagt, die werden schon nicht bleiben. Irgendwann werden sie weg sein. Das ist nicht die Realität, und natürlich war der Ansatz zu sagen , jetzt machen wir hier mal Multikulti und leben so nebeneinander her und freuen uns übereinander. Dieser Ansatz ist gescheitert, absolut gescheitert!“ (Angela Merkel, CDU)5 f) „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate.“ Und: „Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert.“ (Thilo Sarrazin, SPD)6 g) Es gebe im Islam „ein Verständnis von männlicher Ehre, das auch mit Gewalt verknüpft ist“. Man müsse klar sagen, „daß unter 1.000 muslimischen Männern eine höhere Gewaltneigung vorhanden ist, als unter 1.000 nichtmuslimischen Männern mit dem gleichen sozialen Hintergrund“. Viele wollten die Fakten nicht wahrhaben und lieber „über Gewalt von Männern generell reden“. Die gebe es natürlich auch, aber „bei Männern mit muslimischen Hintergrund ist das Problem klar stärker ausgeprägt“. Zudem müsse der Staat sich klarmachen, „daß junge muslimische Männer eben nicht in beliebiger Zahl integriert werden können“. (Kristina Schröder, CDU)7 h) „Das Kopftuch ist die Flagge des islamischen Kreuzzuges. Diese islamistischen Kreuzzügler sind die Faschisten des 21. Jahrhunderts .“ (Alice Schwarzer, Frauenrechtlerin)8 i) „Wie konnte er glauben, dass die Linksfaschisten Demokraten sind?“ (Hans-Peter Friedrich, CSU)9 j) „Roberto Blanco war immer ein wunderbarer Neger.“ (Joachim Hermann, CSU)10 k) „Unser Ziel ist es, die ganze Regierung Merkel rückstandsfrei zu entsorgen.“ (Sigmar Gabriel, SPD)11 l) „Wir müssen die unkontrollierte Einwanderung beenden. Das bedeutet nicht, dass wir niemanden mehr reinlassen, aber wir entscheiden , wer reinkommt", so Palmer. Die EU-Außengrenzen sollen nach dem Willen des Grünen, der in der Vergangenheit schon häufiger mit seiner Partei angeeckt ist, mit einem Zaun und bewaffneten Grenzern gesichert werden, um deutlich mehr Flüchtlinge als bislang abzuweisen.“ (Boris Palmer, Bündnis90/Die Grünen)12 5 https://www.youtube.com/watch?v=am1iKqzY9G4 (abgerufen am 03.07.2018). 6 https://www.stern.de/politik/deutschland/-kleine-kopftuchmaedchen--sarrazinsaeusserungen -laut-gutachten-rassistisch-3335338.html (abgerufen am: 03.07.2018). 7 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/schroeder-beklagt-furcht-vorauseinandersetzung -mit-dem-islam/ (abgerufen am 03.07.2018). 8 https://www.gutzitiert.de/zitat_autor_alice_schwarzer_thema_islam_1671.html (abgerufen am 04.07.2018). 9 https://www.welt.de/politik/deutschland/article178569918/Hans-Peter-Friedrich-bezeichnet- Anti-AfD-Demonstranten-als-Linksfaschisten.html (abgerufen am 03.07.2018). 10 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/joachim-herrmann-nennt-robert-blancowunderbaren -neger-a-1050797.html (abgerufen am 04.07.2018). 11 http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Die-ganze-Regierung-Merkelrueckstandsfrei -entsorgen (abgerufen am 04.07.2018). 12 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/buendnis-90-die-gruenen-boris-palmer-will-mehrfluechtlinge -abweisen-a-1077108.html (abgerufen am 04.07.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/13734 5 m) „Der Staat ist verpflichtet, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen . Er ist verpflichtet zu verhindern, dass Familienväter und -frauen arbeitslos werden, weil Fremdarbeiter zu niedrigen Löhnen ihnen die Arbeitsplätze wegnehmen.“ (Oskar Lafontaine, DIE LINKE)13 n) „Wer Gastrecht missbraucht, der hat Gastrecht dann eben auch verwirkt.“ (Sahra Wagenknecht, DIE LINKE)14 o) „Man kann beim Bäcker in der Schlange nicht unterscheiden, wenn einer mit gebrochenem Deutsch ein Brötchen bestellt, ob das der hochqualifizierte Entwickler künstlicher Intelligenz aus Indien ist oder ein sich bei uns illegal aufhaltender, höchstens geduldeter Ausländer .“ (Christian Lindner, FDP)15 p) „Dobrindt hatte eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“ beklagt, welche die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiere. Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden, sagte er.“ (Alexander Dobrindt, CSU)16 q) Im Nachgang der Bundestagswahl kam es zu einigen sehr unflätigen Beschimpfungen der AfD durch führende Repräsentanten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands: In einem Interview mit dem TV-Sender „news-Berlin“ bezeichnete der Hamburger Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD) die frisch gewählten AfD- Bundestagsabgeordneten als „rechtsradikale A***“.17 r) Das Bundesvorstandsmitglied der SPD, Ralf Stegner, postete am 30.09.2017 auf seiner Facebook-Seite: „Zudem haben wir die staatspolitische Verantwortung gegen die rechten D*** anzugehen, mit denen die Merkel-Union inzwischen in Sachsen-Anhalt und Thüringen (…) fröhlich gemeinsame Sache macht.“18 s) „Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarazin ist“ (Rechtschreibfehler im Original). (Heiko Maas, SPD)19 t) Ende November 2015 marschiert die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis90/Die Grünen bei einer Anti-AfD-Demonstration mit, bei der wenige Meter von ihr entfernt „Deutschland, Du mieses Stück S***“ und „Deutschland verrecke“ skandiert wird.20 u) Bei einem Posting in einer Facebook-Gruppe bittet die Hamburger Bundestagskandidatin Sarah Rambatz (DIE LINKE) andere Mitglieder um „antideutsche“ Filmempfehlungen und „grundsätzlich alles, wo Deutsche sterben.“21 13 https://de.wikiquote.org/wiki/Oskar_Lafontaine (abgerufen am 04.07.2018). 14 https://www.gutzitiert.de/zitat_autor_sahra_wagenknecht_6937.html (abgerufen am 04.07.2018). 15 https://www.bild.de/politik/inland/christian-lindner/wie-kam-der-fdp-chef-auf-seinenbaeckerei -vergleich-55695960.bild.html (abgerufen am 04.07.2018). 16 https://www.welt.de/politik/video176105538/Alexander-Dobrindt-Eine-aggressive-Anti- Abschiebe-Industrie-ist-nicht-akzeptabel.html (abgerufen am 04.07.2018). 17 https://www.youtube.com/watch?v=Dkp-oh7Hb1U (abgerufen am 05.10.2017). 18 https://www.facebook.com/ralf.stegner/posts/1548586798540851 (abgerufen am 05.10.2017). 19 http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/netzdg-heiko-maas-tweet-ueber-thilo-sarrazinverschwunden -a-1186747.html (abgerufen am 04.07.2018). 20 https://www.bayernkurier.de/inland/8411-claudia-roth-auf-abwegen/ (abgerufen am 05.07.2018). 21 https://www.abendblatt.de/hamburg/article211835125/Hamburger-Linken-Kandidatin- Ruecktritt-wegen-Facebook-Post.html (abgerufen am 05.06.2018). Drucksache 21/13734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 v) „Diese S*** mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch.“ Zudem soll er die Deutschen als „K***“ oder „Hundeclan“ bezeichnet haben (Malik Karabulut, Bürgerschaftskandidat für DIE GRÜNEN 2011).22 Welche Form der Reaktion einer Lehrkraft in solchen Situationen beziehungsweise welche Art des Umgangs mit solchen Ereignissen oder den angegebenen Zitaten – sollten sie in einer schulischen beziehungsweise Unterrichtssituation auftreten beziehungsweise fallen – notwendig oder angemessen ist beziehungsweise welche Handlungsvarianten Lehrkräfte auch im Sinne der Grundsätze des Beutelsbacher Konsens umsetzen sollten, ist stets vor dem Hintergrund einer konkreten Einzelfallsituation zu beurteilen beziehungsweise zu entscheiden und abstrakt nicht beantwortbar. Im Übrigen korrespondiert mit dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskünfte zu konkreten Sachverhalten, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urt. v. 19.12.2008 – 35/07 – juris Rn. 177), von denen der Senat auch im vorliegenden Fall absieht. 22 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-deutsche-als-koeterrasse-beschimpft-keinevolksverhetzung -a-1136813.html (abgerufen am 05.07.2018).