BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13741 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 09.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachwuchsförderung an der Universität Hamburg – Die Max-Planck- Forschungsgruppen Um herausragende Nachwuchswissenschaftler an der Universität Hamburg zu halten und für die Universität zu gewinnen, sind die Angebote zur Nachwuchsförderung durch Stipendien, Graduiertenkollegs, Nachwuchsgruppen oder Preise von entscheidender Bedeutung. Das Referat Nachwuchsförderung berät und unterstützt in den Bereichen der Promotions-Förderung, der Postdoc-Förderung, der Einrichtung von Graduiertenkollegs und der Beantragung von Reisebeihilfen. Zudem erfolgt die Verleihung von Wissenschaftspreisen . Nachwuchsgruppenprogramme stellen neben Habilitation und Juniorprofessur einen weiteren attraktiven Qualifikationsweg für wissenschaftlichen Nachwuchs dar. Im Rahmen dieser Programme übernehmen junge Wissenschaftler, die bereits früh außerordentliche Leistungen gezeigt haben, eine Leitungsfunktion. Sie erhalten – meist über einen Zeitraum von fünf Jahren – eine hohe finanzielle Förderung und können ihre eigene Forschungsgruppe aufbauen und leiten. Damit sammeln sie zudem die Erfahrungen , die bei der Besetzung einer Professur verlangt werden. Verschiedene Forschungsorganisationen wie die DFG, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft, aber auch andere Drittmittelgeber wie die EU und die Volkswagenstiftung bieten Nachwuchsgruppenprogramme an. Eine hervorragende Qualifizierungsmöglichkeit für promovierte junge Nachwuchswissenschaftler bieten die Max-Planck-Forschungsgruppen (MPFG). Ihre Leiter werden vom Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft berufen und genießen – ähnlich wie die Direktoren – einen selbständigen Status innerhalb eines Max-Planck-Instituts. Die Forschungsgruppen sind zunächst auf fünf Jahre befristet, können aber verlängert werden. Sie nutzen Infrastruktur und Verwaltung eines Max-Planck-Instituts, verfügen jedoch über eigene Personal - und Sachmittel, die es den Gruppenleitern ermöglichen, eigenständig ein Forschungsprojekt zu verfolgen und damit den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere zu legen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wann sind die Max-Planck-Forschungsgruppen ins Leben gerufen worden ? 2. Wie viel Geld steht dem Programm pro Semester zur Verfügung? 3. Wie viele Personen sind seither durch die Max-Planck-Forschungsgruppen gefördert worden? Drucksache 21/13741 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie lange waren die Geförderten jeweils promoviert (bitte auch die jeweiligen Studienfächer sowie die Gesamtnote der Promotion nennen)? 5. Wie viele der Geförderten sind daraufhin habilitiert worden (bitte die jeweiligen Fächer sowie den Förderungszeitraum nennen)? 6. Wie viele Geförderte haben trotz Unterstützung nicht ihr Forschungsziel erreicht? 7. Wie viele von ihnen sind an der Universität Hamburg geblieben? 8. Wie viel Geld haben die Geförderten jeweils erhalten (bitte die bewilligte Gesamtsumme nennen)? 9. Wie viele der Geförderten konnten Auslandserfahrung nachweisen? 10. Ist in Zukunft eine Aufstockung des Programms geplant? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Das Programm der Max-Planck-Forschungsgruppen wird allein von der Max-Planck- Gesellschaft verantwortet. Im Übrigen liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.