BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/13742 21. Wahlperiode 17.07.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 09.07.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachwuchsförderung an der Universität Hamburg – Freigeist- Fellowships Um herausragende Nachwuchswissenschaftler an der Universität Hamburg zu halten und für die Universität zu gewinnen, sind die Angebote zur Nachwuchsförderung durch Stipendien, Graduiertenkollegs, Nachwuchsgruppen oder Preise von entscheidender Bedeutung. Das Referat Nachwuchsförderung berät und unterstützt in den Bereichen der Promotions-Förderung, der Postdoc-Förderung, der Einrichtung von Graduiertenkollegs und der Beantragung von Reisebeihilfen. Zudem erfolgt die Verleihung von Wissenschaftspreisen . Nachwuchsgruppenprogramme stellen neben Habilitation und Juniorprofessur einen weiteren attraktiven Qualifikationsweg für wissenschaftlichen Nachwuchs dar. Im Rahmen dieser Programme übernehmen junge Wissenschaftler, die bereits früh außerordentliche Leistungen gezeigt haben, eine Leitungsfunktion. Sie erhalten – meist über einen Zeitraum von fünf Jahren – eine hohe finanzielle Förderung und können ihre eigene Forschungsgruppe aufbauen und leiten. Damit sammeln sie zudem die Erfahrungen , die bei der Besetzung einer Professur verlangt werden. Verschiedene Forschungsorganisationen wie die DFG, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft, aber auch andere Drittmittelgeber wie die EU und die Volkswagenstiftung bieten Nachwuchsgruppenprogramme an. Das Angebot der Freigeist-Fellowships richtet sich an außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten , die sich zwischen etablierten Forschungsfeldern bewegen und risikobehaftete Wissenschaft betreiben möchten. Nachwuchswissenschaftler mit bis zu vierjähriger Forschungserfahrung nach der Promotion erhalten mit diesem modulartig aufgebauten flexiblen Förderangebot die Möglichkeit, ihre wissenschaftliche Tätigkeit mit maximalem Freiraum und klarer zeitlicher Perspektive optimal zu gestalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei dem Programm „Freigeist-Fellowship“ handelt es sich um ein Förderangebot der VolkswagenStiftung an außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten, die sich zwischen etablierten Forschungsfeldern bewegen und risikobehaftete Wissenschaft betreiben möchten. Die konkrete Ausgestaltung des Programms (Start der Förderlinie, Fördervolumen, Anzahl und Verbleib der Geförderten et cetera), wird von der Volkswagen Stiftung verantwortet. Entsprechende Informationen können der Website entnommen oder bei der VolkswagenStiftung erfragt werden (https://www.volkswagenstiftung.de/unsere-foerderung/unser-foerderangebot-imueberblick /freigeist-fellowships). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: Drucksache 21/13742 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wann sind die Freigeist-Fellowships ins Leben gerufen worden? 2. Wie viel Geld steht dem Programm pro Semester zur Verfügung? 3. Wie viele Personen sind seither durch die Freigeist-Fellowships gefördert worden? 4. Wie lange waren die Geförderten jeweils promoviert (bitte auch die jeweiligen Studienfächer sowie die Gesamtnote der Promotion nennen)? 5. Wie viele der Geförderten sind daraufhin habilitiert worden (bitte die jeweiligen Fächer sowie den Förderungszeitraum nennen)? 6. Wie viele Geförderte haben trotz Unterstützung nicht ihr Forschungsziel erreicht? 7. Wie viele von ihnen sind an der Universität Hamburg geblieben? 8. Wie viel Geld haben die Geförderten jeweils erhalten (bitte die bewilligte Gesamtsumme nennen)? 9. Wie viele der Geförderten konnten Auslandserfahrung nachweisen? 10. Ist in Zukunft eine Aufstockung des Programms geplant? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.